Sachsenmilch Aktiengesellschaft – Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Sachsenmilch Aktiengesellschaft
Leppersdorf
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG 13.09.2019

Sachsenmilch Aktiengesellschaft

Leppersdorf

Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt:

Ein Aktionär hat gegen die auf der Hauptversammlung vom 9. Juli 2019 zu den Punkten 6 bis 9 der Tagesordnung gefassten Beschlüsse über (i) die Auflösung der Gesellschaft (Tagesordnungspunkt 6), (ii) die Bestellung eines Abwicklers (Tagesordnungspunkt 7), (iii) die Festlegung des Geschäftsjahres während der Abwicklung (Tagesordnungspunkt 8) und (iv) die Wahl des Abschlussprüfers für das Rumpfgeschäftsjahr 2009 bis zur Auflösung, für die Prüfung der Abwicklungs- und Eröffnungsbilanz sowie für das erste am 31. Dezember 2019 endende Rumpf-Abwicklungs-Geschäftsjahr (Tagesordnungspunkt 9) jeweils sowohl Nichtigkeitsklage und hilfsweise Anfechtungsklage als auch positive Beschlussfeststellungsklage erhoben. Diese Klage ist vor dem Landgericht Leipzig, Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 01 HK O 1725/19 anhängig.

 

Leppersdorf, im September 2019

Sachsenmilch Aktiengesellschaft

– Der Vorstand –

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