All for One Group AG
Filderstadt
ISIN DE0005110001 / WKN 511000
Corporate Governance Kodex
Entsprechenserklärung nach § 161 Aktiengesetz
Vorstand und Aufsichtsrat der All for One Group AG erklären, dass den Empfehlungen der von der Deutschen Bundesregierung eingesetzten Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der zuletzt am 7. Februar 2017 geänderten Fassung ab deren Bekanntmachung am 24. April 2017 – abgesehen von den nachstehend erläuterten Ausnahmen – bereits entsprochen wurde, derzeit entsprochen wird und auch zukünftig entsprochen werden soll.
Bei den folgenden Punkten handelt es sich um Abweichungen von den Empfehlungen:
Ziff. 3.8 Angemessener Selbstbehalt bei Abschluss einer D&O-Versicherung
Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass der Aufsichtsrat auch ohne einen Selbstbehalt seine Aufgaben verantwortungsbewusst und motiviert in vollem Umfang wahrnimmt, so dass die D&O-Versicherung für die Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft weiterhin keinen Selbstbehalt vorsieht.
Ziff. 4.2.3 Abfindungs-Cap
Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass eine klare Vergütungsperspektive eine entscheidende Voraussetzung für die Gewinnung der bestmöglichen Kandidaten ist. Daher sehen die Anstellungsverträge der Vorstandsmitglieder keine Begrenzung der Vergütung bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit vor.
Ziff. 5.4.3 Befristung der gerichtlichen Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern
Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass die Befristung einer gerichtlichen Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern bis zur nächsten Hauptversammlung die Unabhängigkeit des gerichtlich bestellten Mitglieds beeinflussen könnte und daher nicht sinnvoll erscheint. Die gerichtliche Bestellung wird vom Vorstand zudem nur hinsichtlich solcher Kandidaten beantragt, die die Zustimmung der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat genießen und aus deren Sicht vollumfänglich für das Amt geeignet sind.
Filderstadt, 22. September 2019
All for One Group AG
Aufsichtsrat Vorstand
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