Landbau Demmin AG – Hinweis der übernehmenden AG gemäß § 62 Abs. 3 S.2 UmwG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Landbau Demmin AG
Demmin
Gesellschaftsbekanntmachungen Hinweis der übernehmenden AG gemäß § 62 Abs. 3 S.2 UmwG 30.09.2019

Landbau Demmin AG

Demmin

Hinweis der übernehmenden AG gemäß § 62 Abs. 3 S. 2 UmwG

Hinweis auf die Verschmelzung der LBD Wohnungswirtschaft GmbH mit der Landbau Demmin AG gemäß § 62 Abs. 3 S. 2

Die Landbau Demmin AG beabsichtigt, im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme das Vermögen der LBD Wohnungswirtschaft GmbH, ihrer 100-prozentigen Tochter-Gesellschaft mit Sitz in Demmin, als Ganzes ohne deren Abwicklung zu übernehmen (§ 2 Nr. 1, §§ 60 ff., 68 Abs. 1 S. 1 Nr. 1iVm §§ 46 ff. UmwG). Die Gesellschaftsversammlung der LBD Wohnungswirtschaft soll am 14.11.2019 über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag beschließen. Ein Beschluss der Hauptversammlung der Landbau Demmin AG über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit der LBD Wohnungswirtschaft GmbH ist nicht erforderlich, weil die Landbau Demmin AG als übernehmende Gesellschaft das Stammkapital der LBD Wohnungswirtschaft Demmin GmbH vollständig hält. Aus dem gleichen Grund sind ein Verschmelzungsbericht, eine Verschmelzungsprüfung und ein Verschmelzungsprüfbericht nicht erforderlich (§§ 8 Abs. 3 S. 1 Hs. 2, 9 Abs. 2 und 3, 12 Abs. 3, 60 Abs. 1 UmwG).

Aktionäre der Landbau Demmin AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Landbau Demmin AG erreichen, können jedoch die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung der beabsichtigten Verschmelzung beschlossen wird/§ 62 Abs. UmwG). Die Satzung der Landbau Demmin AG enthält keine abweichenden Festlegungen.

Ab dem 01.10.2019 liegen für die Dauer eines Monats in den Geschäftsräumen der Landbau Demmin AG in Demmin der Entwurf des Verschmelzungsvertrages sowie die Jahresabschlüsse und Lageberichte der letzten drei Geschäftsjahre der Landbau Demmin AG und der LBD Wohnungswirtschaft Demmin GmbH zur Einsicht durch die Aktionäre der Landbau Demmin AG aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär der Landbau Demmin AG unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Urkunden.

 

Demmin, den 25.09.2019

Landbau Demmin AG

Vorstand

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