Marley Spoon AG – Bekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Marley Spoon AG
Berlin
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG 01.10.2019

Marley Spoon AG

Berlin

Bekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

Die außerordentliche Hauptversammlung der Marley Spoon AG mit Sitz in Berlin (die „Gesellschaft“) hat am 29. August 2019 (die „Außerordentliche Hauptversammlung“) den Vorstand unter TOP 1 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, bis zum 29. November 2019 (einschließlich) eine Wandelschuldverschreibung im Nennbetrag von AUD 23.000.000,00 gegen Sacheinlage an W23 Investments Pty Limited (im Folgenden „Woolworths“) auszugeben. Dieselbe Außerordentliche Hauptversammlung hat den Vorstand unter TOP 2 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, bis zum 29. November 2019 (einschließlich) eine Wandelschuldverschreibung im Nennbetrag von AUD 2.950.000,00 gegen Sacheinlage an Woolworths auszugeben. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist jeweils ausgeschlossen. Zur Bedienung der Wandelschuldverschreibung im Nennbetrag von AUD 23.000.000,00 hat die Außerordentliche Hauptversammlung ein bedingtes Kapital 2019/IV („Bedingtes Kapital 2019/IV“) und eine Ermächtigung im Rahmen des genehmigten Kapitals 2019/I („Genehmigtes Kapital 2019/I“) geschaffen. Zur Bedienung der Wandelschuldverschreibung im Nennbetrag von AUD 2.950.000,00 hat die Außerordentliche Hauptversammlung ebenfalls eine Ermächtigung im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2019/I geschaffen.

Die Niederschrift über die Außerordentliche Hauptversammlung mit den Ermächtigungsbeschlüssen zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und über die Schaffung des Bedingten Kapitals 2019/IV und des Genehmigten Kapitals 2019/I sowie die entsprechenden Satzungsänderungen wurde beim Handelsregister des für die Gesellschaft zuständigen Amtsgerichts Charlottenburg (HRB 195994) hinterlegt. Das Bedingte Kapital 2019/IV und das Genehmigte Kapital 2019/I wurden am 3. September 2019 in das Handelsregister eingetragen.

Auf Grundlage eines Beschlusses vom 19. September 2019 hat der Vorstand, mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 19. September 2019, von den Ermächtigungen unter TOP 1 und TOP 2 der Außerordentlichen Hauptversammlung jeweils Gebrauch gemacht und am 19. September 2019 zwei Wandelschuldverschreibungen gegen Sacheinlage an Woolworths ausgegeben. Die an Woolworths ausgegebene Wandelschuldverschreibung im Nennbetrag von AUD 23.000.000,00 berechtigt ihren Inhaber, bei Ausübung des Wandlungsrechts maximal bis zu 59.895 Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von maximal bis zu EUR 59.895,00 zu beziehen. Die an Woolworths ausgegebene Wandelschuldverschreibung im Nennbetrag von AUD 2.950.000,00 berechtigt ihren Inhaber, bei Ausübung des Wandlungsrechts 5.900 Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 5.900,00 zu beziehen.

Die Beschlüsse des Vorstands und des Aufsichtsrats über die Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen sowie die Erklärung über deren Ausgabe wurden beim Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg (HRB 195994) hinterlegt.

 

Berlin, im September 2019

Der Vorstand

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