Deutsche Geothermische Immobilien AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Deutsche Geothermische Immobilien AG
Frankfurt am Main
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur Hauptversammlung 04.11.2019

Deutsche Geothermische Immobilien AG

Frankfurt am Main

WKN: A16122 / ISIN: DE000A161226

EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der

am Freitag, 13. Dezember 2019,
11:00 Uhr,
IHK Düsseldorf
Ernst-Schneider-Saal (EG links)
Ernst-Schneider-Platz 1
40212 Düsseldorf

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

TAGESORDNUNG

TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2018 und des Lageberichts des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Die Unterlagen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://dgi.ag/wp-content/uploads/2019/11/Testatsexemplar-DGI-AG-31.12.2018-mit-Bericht-AR.pdf

abrufbar. Sie werden während der Hauptversammlung am Versammlungsort ausliegen.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 in seiner Sitzung vom 30.07.2019 unter Anwesenheit des Wirtschaftsprüfers erörtert und in der sich sodann anschließenden Sitzung vom 30.07.2019 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss gemäß § 172 AktG festgestellt.

Einer Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung gemäß § 173 AktG bedarf es satzungsgemäß nicht. Zu Tagesordnungspunkt 1 erfolgt keine Beschlussfassung.

TOP 2

Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats: Verkauf des Immobilienportfolios Celle/Rotenburg und Up-to-date Bericht zur aktuellen Geschäftssituation (Geschäftsjahr 2019 bis zum 13.12.2019)

TOP 3

Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

3.1

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,

den im Geschäftsjahr 2018 vom 01.01.2018 bis zum 02.02.2018 amtierenden (Allein-)Vorstand, Herrn Christoph F. Trautsch, für diesem Zeitraum die Entlastung nicht zu erteilen.

3.2

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,

den im Geschäftsjahr 2018 seit dem 02.02.2018 amtierenden (Allein-)Vorstand, Herrn Martin Müller, für diesen Zeitraum (02.02.2018 bis 31.12.2018) die Entlastung zu erteilen.

TOP 4

Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

4.1

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,

die Beschlussfassung über die Entlastung der vom 01.01.2018 bis zum 02.02.2018 (i.e. Wahl Aufsichtsrat in der Hauptversammlung vom gleichen Tage und Annahme des Aufsichtsratsmandats durch den neu gewählten Aufsichtsrat) amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats, den Herren Dr. Marcus Opitz, Ulrich Schmid und Alexander Wiegand, bis zur ordentlichen Hauptversammlung, die auf den Abschluss des Gerichtsverfahrens vor dem Landgericht Frankfurt am Main, Aktenzeichen 3-03 O 22/19 (Schadensersatzklage gegen den ehemaligen Vorstand), folgt, zu vertagen.

4.2

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,

den Mitgliedern des Aufsichtsrats, den Herren Dr. Marcus Opitz, Ulrich Schmid und Andreas Seidel, für das Geschäftsjahr 2018 – bezogen auf den Zeitraum ab dem 02.02.2018 (i.e. Wahl Aufsichtsrat in der Hauptversammlung vom gleichen Tage und Annahme des Aufsichtsratsmandats durch den neu gewählten Aufsichtsrat) – die Entlastung zu erteilen.

TOP 5

Entlastung Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,

die Beschlussfassung über die Entlastung bezüglich der im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats, den Herren Dr. Marcus Opitz, Ulrich Schmid, Prof. Dr. Volker Riebel (bis 31.08.2017) und Alexander Wiegand (ab 14.09.2017), bis zur ordentlichen Hauptversammlung, die auf den Abschluss des Gerichtsverfahrens vor dem Landgericht Frankfurt am Main, Aktenzeichen 3-03 O 22/19 (Schadensersatzklage gegen den ehemaligen Vorstand), folgt, zu vertagen.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 1.210.000 und ist in 1.210.000 Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt ein Stimmrecht. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt somit 1.210.000. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragenen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter folgender Adresse bis spätestens zum Ablauf des 06. Dezember 2019 (Freitag) zugehen:

Deutsche Geothermische Immobilien AG
c/o BADER & HUBL GmbH
Friedrich-List-Str. 4a
70565 Stuttgart
Telefax: 0711 23 43 18-33
E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de

Umschreibungen im Aktienregister finden ab Montag, den 09.Dezember 2019, bis zum Ablauf der Versammlung nicht statt. Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesen Fällen ist eine rechtzeitige Anmeldung erforderlich. Aktionäre, die sich hinsichtlich der Teilnahme und Ausübung ihres Stimmrechts von einem Bevollmächtigten vertreten lassen möchten, finden für die Erteilung einer Vollmacht ein Formular auf der Eintrittskarte, welches den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. Für die Erteilung einer Vollmacht im Rahmen der Eintrittskartenbestellung kann auch der zusammen mit dem Einladungsschreiben versandte Antwortbogen verwendet werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine der in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen. Aktionäre können sich auch durch den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten lassen. Der Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt.

Weitere Einzelheiten hierzu werden den Aktionären mit den Anmeldeunterlagen mitgeteilt.

Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge und Anfragen sind ausschließlich zu richten an:

Deutsche Geothermische Immobilien AG
Kaiserstraße 8
60311 Frankfurt
Telefax: 069 67 77 99 59
E-Mail: hauptversammlung@dgi.ag

Rechtzeitig innerhalb der Frist des § 126 Abs. 1 AktG unter vorstehender Adresse eingegangene, ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge werden im Internet unter

www.dgi.ag/InvestorRelations/Hauptversammlung

zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Information zum Datenschutz für Aktionäre

Die Deutsche Geothermische Immobilien AG verarbeitet personenbezogene Daten (insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist für die Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Deutsche Geothermische Immobilien AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) Datenschutz-Grundverordnung.

Die Dienstleister der Deutsche Geothermische Immobilien AG, welche ggf. zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Deutsche Geothermische Immobilien AG nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Deutsche Geothermische Immobilien AG.

Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können Sie gegenüber der Deutsche Geothermische Immobilien AG unentgeltlich über die E-Mail-Adresse

info@dgi.ag

oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

Deutsche Geothermische Immobilien AG
Kaiserstraße 8
60311 Frankfurt
Telefax: 069 67 77 99 59

Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.

 

Frankfurt, im November 2019


Der Vorstand der Deutschen Geothermischen Immobilien AG

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