Latonba AG – Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 3, Abs. 4 und § 21 Abs. 1 und Abs. 2 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Latonba AG
Heidelberg
Gesellschaftsbekanntmachungen Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 3, Abs. 4 und § 21 Abs. 1 und Abs. 2 AktG 04.11.2019

Latonba AG

Heidelberg

Amtsgericht Mannheim, HRB 734731

Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 3, Abs. 4 und § 21 Abs. 1 und Abs. 2 AktG

Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft mit Sitz in Heidelberg hat uns – im eigenen Namen und aufgrund privatrechtlicher Vollmacht für die VV Beteiligungen Aktiengesellschaft mit Sitz in Heidelberg und die DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft mit Sitz in Heidelberg – gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG mitgeteilt:

a)

Der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, gehört unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Latonba AG, mit Sitz in Heidelberg – dies gilt auch ohne Zurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 3 AktG).

Der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, gehört unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung – dies gilt auch ohne Zurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 3 AktG) – an der Latonba AG, mit Sitz in Heidelberg, unmittelbar gehaltenen Aktien an der Gesellschaft zuzurechnen sind.

b)

Der VV Beteiligungen Aktiengesellschaft, Heidelberg, gehört mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien – dies gilt auch ohne Zurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 3 AktG) – an der Latonba AG mit Sitz in Heidelberg, da ihr gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 AktG i.V.m. § 16 Abs. 4 AktG die von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, unmittelbar gehaltenen Aktien an der Gesellschaft zuzurechnen sind.

Der VV Beteiligungen Aktiengesellschaft, Heidelberg, gehört mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Latonba AG – dies gilt auch ohne Zurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 3 AktG) – da ihr gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 AktG i.V.m. § 16 Abs. 4 AktG die von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, unmittelbar gehaltenen Aktien an der Gesellschaft zuzurechnen sind.

c)

Der DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, Heidelberg, gehört mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien – dies gilt auch ohne Zurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 3 AktG) – an der Latonba AG mit Sitz in Heidelberg, da ihr gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 AktG i.V.m. § 16 Abs. 4 AktG die von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, unmittelbar gehaltenen Aktien an der Gesellschaft zuzurechnen sind.

Der DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, Heidelberg, gehört mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Latonba AG – dies gilt auch ohne Zurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 3 AktG) – da ihr gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 AktG i.V.m. § 16 Abs. 4 AktG die von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, unmittelbar gehaltenen Aktien an der Gesellschaft zuzurechnen sind.

 

Latonba AG

Der Vorstand

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