H&K AG – außerordentlichen Hauptversammlung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
H&K AG
Oberndorf am Neckar
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung 12.11.2019

H&K AG

Oberndorf am Neckar

ISIN: DE000A11Q133

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der

am 19. Dezember 2019 um 09:00 Uhr
im Restaurant „Badhaus“ (Veranstaltungssaal)
Neckartal 167, 78628 Rottweil

stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.

Der Aktionär der Gesellschaft Herr Andreas Heeschen („Herr Heeschen“) hat gemäß § 122 Abs. 1 AktG die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung verlangt. Die außerordentliche Hauptversammlung hat die folgende

Tagesordnung:

Vergütung des Aufsichtsrats

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der H&K AG wurde letztmals am 06. November 2015 festgelegt. Einzelne Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft gehören zugleich dem Aufsichtsrat und/oder Beirat der Heckler & Koch GmbH an. Aus Gründen der Rechtsklarheit und Transparenz soll die Gesamtvergütung als Vergütung im Aufsichtsrat der H&K AG festgelegt werden, mit einer Anrechnung für die Wahrnehmung vergleichbarer Aufgaben in Tochterunternehmen. Eine Erhöhung der Vergütung ist mit der vorgeschlagenen Beschlussfassung aus Konzernsicht insoweit nicht verbunden.

Vor diesem Hintergrund schlägt Herr Heeschen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats wird mit Wirkung ab dem Geschäftsjahr 2019 auf EUR 75.000,00 jährlich festgesetzt; abweichend davon erhält der Aufsichtsratsvorsitzende EUR 100.000,00 jährlich und der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende EUR 87.500,00 jährlich. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehört haben, erhalten die vorgenannten Beträge pro rata temporis. Vergütungen, die ein Mitglied des Aufsichtsrats im Aufsichtsrat, Beirat oder einer ähnlichen Einrichtung eines Tochterunternehmens bezieht, werden angerechnet.

Weitere Angaben, Hinweise und Bestimmungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre der Gesellschaft berechtigt, die sich rechtzeitig zur Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Zum Nachweis reicht ein von einem in- oder ausländischen Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut als depotführendes Institut oder von einem deutschen Notar in Textform auf Deutsch oder Englisch erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes, eine entsprechende Bescheinigung der Gesellschaft oder ein sonstiger, von der Gesellschaft als ausreichend angesehener Nachweis aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tags vor der Hauptversammlung, also auf den 28. November 2019 (00:00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft), zu beziehen.

Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft schriftlich oder auf elektronischem Wege spätestens bis zum Ablauf des 12. Dezember 2019 (24:00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft) unter der nachfolgend genannten Postadresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen:

H&K AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0)89 889 690 633
E-Mail: anmeldung@better-orange.de

An diese Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse sind ebenfalls etwaige Anträge (§ 126 AktG) und Wahlvorschläge (§ 127 AktG) von Aktionären zu richten. Die Gesellschaft wird zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft bis spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, d.h. bis zum Ablauf des 04. Dezember 2019 (24:00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft) unter der vorgenannten Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugegangen sind, unverzüglich auf der Internetseite der Gesellschaft

https://www.heckler-koch.com/de.html

zugänglich machen. Anderweitig adressierte oder verspätete Anträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Auf die Möglichkeit der Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten, durch den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder auch durch eine Vereinigung von Aktionären wird hingewiesen.

Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der außerordentlichen Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung der Gesellschaft an die nachstehende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt werden:

H&K AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0)89 889 690 655
E-Mail: heckler-koch@better-orange.de

Wird der Nachweis der Bevollmächtigung der Gesellschaft auf dem Postweg übersandt, wird darum gebeten, dass dieser der Gesellschaft aus organisatorischen Gründen bis zum Ablauf des 18. Dezember 2019 (d.h. 18. Dezember 2019, 24:00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft) zugeht. Eine Übermittlung an die Gesellschaft per Telefax oder per E-Mail ist auch noch am Tag der außerordentlichen Hauptversammlung bis zum Ende der Generaldebatte möglich.

Datenschutzrechtlicher Hinweis

Die H&K AG verarbeitet zur Vorbereitung und Durchführung ihrer außerordentlichen Hauptversammlung auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene Daten (insbesondere Vor- und Nachname, Anschrift, ggf. E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien, die Bankverbindung bzw. Art des Depots des Aktionärs und Nummer der Eintrittskarte; ggf. Vor- und Nachname sowie Anschrift eines von einem Aktionär benannten Bevollmächtigten oder einer Begleitperson des Aktionärs in der außerordentlichen Hauptversammlung). Soweit diese personenbezogenen Daten nicht von den Aktionären im Rahmen der Anmeldung zur außerordentlichen Hauptversammlung angegeben wurden, übermittelt die depotführende Bank die Daten an die Gesellschaft. Sofern Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten mit uns in Kontakt treten, verarbeiten wir zudem diejenigen personenbezogenen Daten, die erforderlich sind, um etwaige Anliegen zu beantworten (etwa die vom Aktionär oder Bevollmächtigten angegebenen Kontaktdaten wie z.B. E-Mail-Adresse oder Telefonnummer). Gegebenenfalls verarbeitet die Gesellschaft auch Informationen zu Anträgen, Fragen, Wahlvorschlägen und Verlangen von Aktionären oder ihren Bevollmächtigten in der außerordentlichen Hauptversammlung.

Verantwortlicher, Zweck und Rechtsgrundlage

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist die H&K AG, Heckler & Koch-Str. 1, 78727 Oberndorf a.N. Die Datenverarbeitung dient dem Zweck, den Aktionären und ihren Bevollmächtigten die Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte vor und während der außerordentlichen Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Datenverarbeitung ist für die ordnungsgemäße Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung sowie zur Ermöglichung der Teilnahme der Aktionäre an der außerordentlichen Hauptversammlung zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Empfänger

Die Gesellschaft beauftragt anlässlich ihrer außerordentlichen Hauptversammlung verschiedene externe Dienstleister. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Zudem werden personenbezogene Daten den Aktionären und Bevollmächtigten in der außerordentlichen Hauptversammlung über das zugänglich zu machende Teilnehmerverzeichnis zur Verfügung gestellt.

Speicherdauer

Die Gesellschaft speichert die personenbezogenen Daten, solange dies für die vorstehend beschriebenen Zwecke erforderlich ist, soweit nicht gesetzliche Vorschriften zu einer weiteren Speicherung verpflichten oder eine längere Speicherung im Rahmen von gerichtlichen oder außergerichtlichen Streitigkeiten erforderlich ist.

Betroffenenrechte

Sie haben nach Kap. III der DSGVO unter bestimmten Voraussetzungen ein Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsrecht sowie ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und ein Recht auf Datenübertragung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie der Verarbeitung außerdem widersprechen. Diese Rechte können Sie über die nachstehend genannten Kontaktdaten geltend machen. Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO zu.

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:

H&K AG
Datenschutz
Heckler & Koch-Str. 1
78727 Oberndorf
Deutschland
E-Mail: datenschutz@heckler-koch-de.com

 

Oberndorf a.N., im November 2019

H&K AG

Der Vorstand

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