Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Mercer Pensionsfonds AG Frankfurt am Main |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Erklärung zu den Grundsätzen der Anlagepolitik gemäß § 239 Abs. 2 VAG | 15.11.2019 |
Mercer Pensionsfonds AGFrankfurt am MainErklärung zu den Grundsätzen der Anlagepolitik der Mercer Pensionsfonds AG1. Präambel Diese Erklärung beschreibt die Grundsätze der Anlagepolitik der Mercer Pensionsfonds AG (im Folgenden Pensionsfonds) gemäß § 239 Abs. 2 VAG. Die Anlagepolitik des Pensionsfonds berücksichtigt die für die Pensionsfonds relevanten rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und der Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung (PFAV). Dies sind insbesondere die §§ 124 Abs. 1 und 215 in Verbindung mit § 237 VAG und § 16 PFAV. Zudem gelten die Bestimmungen des Kapitalanlagerundschreibens der BaFin in seiner aktuellen Fassung (Rundschreiben 11/2017 (VA)). 2. Kapitalanlageprozess 2.1. Zielsetzung der Kapitalanlage Die Ziele der Kapitalanlagepolitik sind gemäß VAG die Sicherheit, Rentabilität und ausreichende Liquidität der Kapitalanlagen. Konkret besteht das Ziel darin, möglichst nachhaltig stabile Erträge auf einem Niveau oberhalb des Rechnungszinses des jeweiligen Sicherungsvermögens unter Beachtung der Risikotoleranz zu erzielen. Voraussetzung jeder Einzelanlage ist die angemessene Chance-Risiko-Relation, die sich in die Risikosituation des Sicherungsvermögens eingliedern muss. Insgesamt wird auf eine angemessene Fungibilität der Kapitalanlagen geachtet, um laufende Rentenzahlungen jederzeit bedienen zu können. Der Aufsichtsrat des Pensionsfonds hat eine für alle Sicherungsvermögen gültige Allgemeine Anlagerichtlinie verabschiedet. Auf deren Basis definiert der Vorstand – ggf. mit Einrichtung eines Anlageausschusses – für jedes Sicherungsvermögen die Kapitalanlage in einer spezifischen Anlagerichtlinie. Die endgültige Anlageentscheidung in einem Sicherungsvermögen wird stets vom Vorstand des Pensionsfonds getroffen. 2.2. Festlegung der strategischen Anlagenallokation Die Anlageziele werden im Rahmen der regelmäßig durchzuführenden ALM-Studie durch Ableitung einer strategischen Asset-Allokation in ein Zielportfolio transformiert. Die Aufteilung des Vermögens auf die verschiedenen Anlagesegmente (Asset-Allokation) erfolgt hierbei unter Berücksichtigung
Die strategische Anlagenallokation wird für jedes Sicherungsvermögen in einer spezifischen Anlagerichtlinie geregelt, regelmäßig, d.h. mindestens einmal jährlich, validiert und bei Bedarf angepasst. 2.3. Implementierung der Kapitalanlagestrategie Der Fokus bei der Implementierung der strategischen Anlageallokation liegt darauf, das Sicherungsvermögen unter Berücksichtigung von Liquiditätsanforderungen der übertragenen Verpflichtungen bei angemessener Mischung und Streuung kosteneffizient anzulegen. Die Implementierung erfolgt über externe Dienstleister (externe Vermögensverwalter; Kapitalverwaltungsgesellschaften; Verwahrstellen), die jeweils in einem umfangreichen Due-Diligence-Prozess bestimmt werden. 2.4. Risikomanagement und Risikosteuerung Grundlage für ein erfolgreiches Risikomanagement ist die systematische Erfassung aller Risiken und deren Analyse (Risikoinventur). Es werden alle potenziellen Risiken identifiziert und die maßgeblichen Risikotreiber sowie die Risikobezugsgrößen bestimmt, die von der Risikowirkung betroffen sind (Eigenkapital, Ertragsgrößen etc.). Das unabhängige Risikocontrolling ist verantwortlich für die Organisation, unabhängige Prüfung und Zusammenfassung der von den jeweils zuständigen Vorstandsmitgliedern in ihren Ressorts als Risikoverantwortlichen durchgeführten Risikoidentifikationen, -analysen und -bewertungen. Als wesentliche Risiken gelten solche, die sich nachhaltig negativ auf die Wirtschafts-, Finanz- oder Ertragslage des Pensionsfonds auswirken können. Zur Bestimmung, ob ein Risiko ein wesentliches für den Pensionsfonds ist oder nicht, werden zwei Beurteilungskriterien herangezogen:
Die Beurteilung erfolgt – soweit relevant – individuell für jedes Sicherungsvermögen und dessen spezifische Kapitalanlageallokation. Das Ergebnis von Risikoidentifikation und Risikoanalyse sowie -bewertung ist ein Risikokatalog der oben aufgeführten Risikokategorien mit einer Bewertung, ob es sich um wesentliche Risiken handelt. Die Bewertung und deren Überprüfung erfolgt mindestens einmal jährlich und fällt in den Verantwortungsbereich des Vorstandsmitglieds Risikocontrolling, das dieses zusammen mit allen operativen Risikosteuerungseinheiten durchführt. Die Risikosteuerung und -kontrolle erfolgt durch den operativen Geschäftsbereich, in dessen Bereich das jeweilige Risiko fällt. Bei ausgelagerten Tätigkeiten liegt die Verantwortung für die Risikosteuerung und -kontrolle bei den externen Dienstleistern. Über sämtliche Risiken berichten die operativen Geschäftsbereiche wie auch die externen Dienstleister regelmäßig an den Vorstand Risikocontrolling, wobei die Berichtsfrequenz bei wesentlichen Risiken höher als bei nicht wesentlichen Risiken ist. Bei Über- bzw. Unterschreitung vorgegebener Limits hat eine ad-hoc-Information an den Vorstand Risikocontrolling zu erfolgen. Im Rahmen einer mindestens einmal jährlich stattfindenden Risikoinventur erfolgen zudem eine grundlegende Überprüfung aller Risiken und eine Berichterstattung über die Ergebnisse an den Gesamtvorstand und den Aufsichtsrat. Die nachfolgenden Risiken sind in Bezug auf die Kapitalanlage relevant und werden entsprechend gesteuert und überwacht:
Im Rahmen einer mindestens einmal jährlich stattfindenden Risikoinventur erfolgt eine grundlegende Überprüfung aller Risiken und eine Berichterstattung über die Ergebnisse an den Gesamtvorstand und den Aufsichtsrat. Darüber hinaus unterrichtet der für die Kapitalanlagen zuständige Vorstand regelmäßig den Gesamtvorstand und den Aufsichtsrat über die Ergebnisse von Stressszenarien, denen die Kapitalanlagen unterworfen werfen. 2.5. Nachhaltigkeit Die Beurteilung von Kriterien der Nachhaltigkeit ist nicht zuletzt Ausfluss bestimmter Wertvorstellungen, so dass derzeit keine einheitliche Definition von Nachhaltigkeit und bestimmten Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien (ESG) möglich ist. ESG-Verständnis in der Kapitalanlagepolitik des Pensionsfonds wird durch einen von Mercer Deutschland GmbH entwickelten Responsible Investment-Ansatz geprägt, der als Grundlage für die Integration von ESG-Kriterien dienen kann. ESG-Ratings werden dabei unter Verwendung einer Vielzahl unterschiedlicher ESG-Kriterien in allen Asset-Klassen erstellt. Die Bewertung hängt wesentlich davon ab, inwiefern bzw. wie diese Kriterien in den Investmentprozess der Asset Manager inkludiert sind. Vier wesentliche Faktoren stehen hierbei im Fokus des Analyseprozesses:
Ein schlechtes ESG-Rating führt dabei nicht zwangsweise zum Ausschluss einer Anlage, fließt jedoch in die Gesamtbewertung mit ein. ESG-Kriterien werden zudem individuell pro Sicherungsvermögen integriert. 3. Überwachung der Grundsätze der Anlagepolitik Die Konformität der Kapitalanlage mit den Grundsätzen der Anlagepolitik sowie den gesetzlichen Vorgaben wird durch das für das Risikomanagement zuständige Vorstandsmitglied überwacht. Bei Feststellung einer Verletzung der Grundsätze der Anlagepolitik oder der Anlagerichtlinien (z.B. aufgrund von Marktentwicklungen) entscheidet der Vorstand auf Basis der vorliegenden Informationen über etwaige Maßnahmen. In der Regel wird eine Heilung des Verstoßes durch entsprechende Transaktionen und damit Wiedereinhaltung der Anlagerichtlinie innerhalb von 6 Monaten angestrebt.
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