ABB Power Grids Germany AG – Bekanntmachung des Vorstands gemäß § 97 Abs. 1 AktG über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
ABB Power Grids Germany AG
Mannheim
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung des Vorstands gemäß § 97 Abs. 1 AktG über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats 19.11.2019

ABB Power Grids Germany AG

Mannheim

Bekanntmachung des Vorstands gemäß § 97 Abs. 1 AktG über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Der Vorstand ist der Ansicht, dass der Aufsichtsrat der ABB Power Grids Germany AG mit Sitz in Mannheim nicht mehr nach den für ihn maßgebenden gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt ist.

Der Aufsichtsrat muss nach Auffassung des Vorstands nach Maßgabe von §§ 96 Abs. 1 Var. 4, 101 Abs. 1 S. 1 AktG i.V.m. §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 4 Abs. 1 DrittelbG zu einem Drittel aus Arbeitnehmervertretern bestehen.

Der Aufsichtsrat wird nach den im vorstehenden Satz genannten Vorschriften gebildet und zusammengesetzt, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 AktG innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das nach § 98 Abs. 1 AktG zuständige Gericht anrufen.

 

Mannheim, 05. November 2019

ABB Power Grids Germany AG

(Vorstand)

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