Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG – Wiederholung der Bekanntmachung nach § 20 Absatz 6 AktG aus Mai 2006

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG
München
Gesellschaftsbekanntmachungen Wiederholung der Bekanntmachung nach § 20 Absatz 6 AktG aus Mai 2006 19.11.2019

Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG

München

Wiederholung der Bekanntmachung nach § 20 Absatz 6 AktG aus Mai 2006

Die Allianz Deutschland AG, München, hat uns im Mai 2006 gemäß § 20 Abs. 4 AktG informiert, dass sie eine 100%-ige Beteiligung an der Gesellschaft hält. Der Allianz SE, München, ist diese Beteiligung gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen.

Diese Mitteilungspflicht ist bereits im Mai 2006 durch Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger erfüllt worden. Zum Zwecke der Aufnahme dieser Mitteilung in das seit 2007 bestehende Unternehmensregister erfolgt allerdings die erneute Vornahme dieser Mitteilung unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Verhältnisse.

 

München, im November 2019

Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG

Der Vorstand

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