Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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ABB Power Grids Germany AG Mannheim |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Bekanntmachung des Vorstands gemäß § 97 Abs. 1 AktG über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats | 19.11.2019 |
ABB Power Grids Germany AGMannheimBekanntmachung des Vorstands gemäß § 97 Abs. 1 AktG über die Zusammensetzung des AufsichtsratsDer Vorstand ist der Ansicht, dass der Aufsichtsrat der ABB Power Grids Germany AG mit Sitz in Mannheim nicht mehr nach den für ihn maßgebenden gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt ist. Der Aufsichtsrat muss nach Auffassung des Vorstands nach Maßgabe von §§ 96 Abs. 1 Var. 4, 101 Abs. 1 S. 1 AktG i.V.m. §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 4 Abs. 1 DrittelbG zu einem Drittel aus Arbeitnehmervertretern bestehen. Der Aufsichtsrat wird nach den im vorstehenden Satz genannten Vorschriften gebildet und zusammengesetzt, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 AktG innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das nach § 98 Abs. 1 AktG zuständige Gericht anrufen.
Mannheim, 05. November 2019 ABB Power Grids Germany AG (Vorstand) |