Zulassungsbeschluss
Zum regulierten Markt wurden
Stück 2.549.839
(Euro 2.549.839,00)
auf den Inhaber lautende Stammaktien
in Form von nennwertlosen Stückaktien
– mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je Euro 1,00 –
aus der Kapitalerhöhung gegen Bareinlage aus genehmigtem Kapital
(Genehmigtes Kapital 2019/I) vom November 2019
und mit voller Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Januar 2019
sowie
bis zu
Stück 4.386.387
(Euro 4.386.387,00)
auf den Inhaber lautende Stammaktien
in Form von nennwertlosen Stückaktien
– mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je Euro 1,00 –
aus der von der Hauptversammlung am 08.06.2017 beschlossenen
und am 07.06.2018 geänderten bedingten Kapitalerhöhung (Bedingtes Kapital 2017/I)
zur Bedienung von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen
mit voller Gewinnanteilberechtigung vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen;
soweit rechtlich zulässig, kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Gewinnbeteiligung neuer Aktien hiervon und auch abweichend von § 60 Abs. 2 AktG,
auch für ein bereits abgelaufenes Geschäftsjahr, festlegen
– jeweils dauerhaft globalverbrieft –
– ISIN DE000A1K0227 –
der
co.don Aktiengesellschaft, Teltow,
zugelassen.
Frankfurt am Main, 14.11.2019
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
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