GOVECS AG – Bekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 S. 3 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
GOVECS AG
München
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 S. 3 AktG 05.12.2019

GOVECS AG

München

Bekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 S. 3 AktG

Mit Beschluss der Hauptversammlung der GOVECS AG vom 04.11.2019 wurde der Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31.12.2019 Wandelschuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis längstens 31.12.2023 im Gesamtnennbetrag bis zu EUR 5.000.000,00 zu begeben und den Inhabern der Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte auf neue, den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 nach Maßgabe der Anleihebedingungen der Wandelschuldverschreibung 2019/II auszugeben.

Die GOVECS AG hat aufgrund des vorstehenden Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 04.11.2019 10 Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag zu je EUR 500.000,00, somit im Gesamtnennbetrag von EUR 5.000.000,00, ausgegeben.

Die Niederschrift der Hauptversammlung vom 04.11.2019 mit dem Wortlaut des Ermächtigungsbeschlusses und die Erklärungen über die Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen (Beschlüsse von Vorstand und Aufsichtsrat) sind beim Handelsregister des Amtsgerichts München hinterlegt worden.

 

München, im November 2019

Der Vorstand

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