Phi-Stone AG – Veräußerung von eigenen Aktien aus dem Aktienrückkaufprogramm 2023 – Erwerbsangebot

Phi-Stone AG

Kiel

Veräußerung von eigenen Aktien aus dem Aktienrückkaufprogramm 2023 – Erwerbsangebot

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 12.08.2022 ist die Phi-Stone AG gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG dazu ermächtigt worden, eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Mit Bekanntmachung vom 25.07.2023 hat die Gesellschaft auf dieser Grundlage das Aktienrückkaufprogramm 2023 gestartet und Aktien von ihren Aktionären zurückerworben.

Der Vorstand hat am 26.03.2024 beschlossen,

2.180 Stück
erworbene Stammaktien (derzeit eigene Aktien)

mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von 1,00 € pro Aktie (im Folgenden nur „Stammaktien“) zu veräußern. Die Stammaktien werden zu einem

Kaufpreis von 70,00 € je Aktie

veräußert.

Die Stammaktien werden zunächst den Aktionären im Verhältnis ihrer bisherigen Beteiligung, also im Verhältnis

62,056422 bisherige Aktien zu 1 angebotene Aktie

zum Erwerb angeboten. Die Erwerbserklärung kann zur Vermeidung des Ausschlusses

nur bis zum 11.04.2024

gegenüber der Gesellschaft abgegeben werden. Hierfür steht den Aktionären

die Postanschrift Phi-Stone AG, Dorfstraße 2, 24247 Mielkendorf
oder die E-Mail-Adresse vorstand@phi-stone.de

zur Verfügung. Erwerbserklärungen, die erst nach dem vorgenannten Endtermin zugehen, ermöglichen nicht die Ausübung des Erwerbsrechts. Gem. § 67 Abs. 2 AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Wenn und soweit die Aktionäre innerhalb der vorstehenden Erwerbsfrist keinen Gebrauch von ihrem Erwerbsrecht machen, ist der Vorstand ermächtigt, diejenigen Aktien, hinsichtlich derer kein Gebrauch vom Erwerbsrecht gemacht wurde, Aktionären oder Dritten zum Erwerb anzubieten.

 

Kiel, den 28.03.2024

 

Der Vorstand

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