Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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AER Kooperation AG Bielefeld |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung | 17.12.2019 |
AER Kooperation AGBielefeldEinladung zur außerordentlichen HauptversammlungDie Aktionäre der AER Kooperation AG, Sitz Bielefeld, werden hiermit zu der amFreitag, den 17. Januar 2020 um 10:00 Uhrin den Räumlichkeiten der AERTiCKET GmbH
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Kathrin Angelstein, Hamburg, Reisekauffrau |
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Anna-Kristina Fembacher, Bergen, Rechtsanwältin |
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Siegfried Klausmann, Freiburg, Kaufmann |
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Anna Maria Miller, München, Rechtsanwältin |
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Petra Thomas, Hamburg, Geschäftsführerin |
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Ralf Wiemann, Geldern, Dipl. Betriebswirt |
Teilnahme an der Hauptversammlung:
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind alle zum Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragenen Aktionäre. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG) als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Das Teilnahme- und Stimmrecht setzt demgemäß auch voraus, dass eine Eintragung als Aktionär im Aktienregister noch am Tag der Hauptversammlung besteht.
Zur Ausübung des Stimmrechts durch den Stammaktionär bedarf es der Teilnahme der in vertretungsberechtigter Anzahl des Vertreters des AER – Arbeitsgemeinschaft Europäischer Reiseunternehmen e.V. mit Sitz in Bielefeld.
Alle Aktionäre haben die Möglichkeit, die Ausübung der Aktionärsrechte einem Bevollmächtigen zu übertragen. Bei dem Bevollmächtigten kann es sich um einen Mitaktionär oder um eine Person des Vertrauens handeln. Die Vollmacht muss spätestens bei der Registrierung am Tag der Hauptversammlung vorgelegt werden.
Steht eine Aktie mehreren Berechtigten (z.B. GbR, OHG) zu, so können diese die Rechte aus der Aktie nur durch einen gemeinschaftlichen Vertreter ausüben.
Bielefeld, den 16. Dezember 2019
AER KOOPERATION AG
Der Vorstand