AER KOOPERATION AG – außerordentlichen Hauptversammlung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
AER Kooperation AG
Bielefeld
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung 17.12.2019

AER Kooperation AG

Bielefeld

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Die Aktionäre der AER Kooperation AG, Sitz Bielefeld, werden hiermit zu der am

Freitag, den 17. Januar 2020 um 10:00 Uhr

in den Räumlichkeiten der AERTiCKET GmbH
Boppstraße 10, 10967 Berlin

stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung

Neubestellung des Aufsichtsrates

Der Vorstand des AER – Arbeitsgemeinschaft Europäischer Reiseunternehmen e.V. mit Sitz in Bielefeld als gesetzlicher Vertreter des alleinig stimmberechtigten Stammaktionärs der Gesellschaft beantragt, den Aufsichtsrat vollumfänglich durch die außerordentliche Hauptversammlung für die Zeit bis zum Rest der Amtszeit des in der ordentlichen Hauptversammlung vom 11.07.2019 gewählten Aufsichtsrats mit folgenden Personen neu zu wählen:

Kathrin Angelstein, Hamburg, Reisekauffrau

Anna-Kristina Fembacher, Bergen, Rechtsanwältin

Siegfried Klausmann, Freiburg, Kaufmann

Anna Maria Miller, München, Rechtsanwältin

Petra Thomas, Hamburg, Geschäftsführerin

Ralf Wiemann, Geldern, Dipl. Betriebswirt

Teilnahme an der Hauptversammlung:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind alle zum Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragenen Aktionäre. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG) als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Das Teilnahme- und Stimmrecht setzt demgemäß auch voraus, dass eine Eintragung als Aktionär im Aktienregister noch am Tag der Hauptversammlung besteht.

Zur Ausübung des Stimmrechts durch den Stammaktionär bedarf es der Teilnahme der in vertretungsberechtigter Anzahl des Vertreters des AER – Arbeitsgemeinschaft Europäischer Reiseunternehmen e.V. mit Sitz in Bielefeld.

Alle Aktionäre haben die Möglichkeit, die Ausübung der Aktionärsrechte einem Bevollmächtigen zu übertragen. Bei dem Bevollmächtigten kann es sich um einen Mitaktionär oder um eine Person des Vertrauens handeln. Die Vollmacht muss spätestens bei der Registrierung am Tag der Hauptversammlung vorgelegt werden.

Steht eine Aktie mehreren Berechtigten (z.B. GbR, OHG) zu, so können diese die Rechte aus der Aktie nur durch einen gemeinschaftlichen Vertreter ausüben.

 

Bielefeld, den 16. Dezember 2019

AER KOOPERATION AG

Der Vorstand

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