PNE AG – Bekanntmachung über die Ausübbarkeit des Kontrollwechsel-Kündigungsrechts – 4%-Anleihe 2018/2023

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
PNE AG
Cuxhaven
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung über die Ausübbarkeit des Kontrollwechsel-Kündigungsrechts – 4%-Anleihe 2018/2023 19.12.2019

PNE AG

Cuxhaven

Bekanntmachung über die Ausübbarkeit des Kontrollwechsel-Kündigungsrechts

4%-Anleihe 2018/2023

WKN: A2LQ3M / ISIN: DE000A2LQ3M9

Gemäß § 4 Absatz 4 Vorzeitige Rückzahlung nach Wahl der Anleihegläubiger bei einem Kontrollwechsel der Anleihebedingungen entsteht zugunsten der Anleihegläubiger ein außerordentliches Kündigungsrecht (das „Kontrollwechsel-Kündigungsrecht“), wenn bei der PNE AG (die „Emittentin“) ein Kontrollwechsel im Sinne der Anleihebedingungen eintritt.

Hiermit geben wir bekannt, dass bei der Emittentin am 17. Dezember 2019 ein Kontrollwechsel im Sinne der Anleihebedingungen eingetreten und somit zugunsten der Anleihegläubiger das Kontrollwechsel-Kündigungsrecht entstanden ist. Zu den Umständen des Kontrollwechsels und dem Verfahren für die Ausübung des Kontrollwechsel-Kündigungsrechts teilen wir Folgendes mit:

Wesentliche Umstände des Kontrollwechsels

Nach § 4 Absatz 4 lit. (a) der Anleihebedingungen gilt ein „Kontrollwechsel“ immer dann als eingetreten, wenn die Emittentin davon Kenntnis erlangt, dass eine Person oder eine gemeinsam handelnde Gruppe von Personen im Sinne von § 2 Absatz 5 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz der rechtliche oder wirtschaftliche Eigentümer einer solchen Anzahl von Aktien der Emittentin geworden ist, auf die 30 % oder mehr der Stimmrechte entfallen.

Die von Morgan Stanley Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten („Morgan Stanley“) kontrollierte Photon Management GmbH, Frankfurt am Main, hat am 31. Oktober 2019 eine Angebotsunterlage veröffentlicht, mit welcher den Aktionären der PNE AG der Erwerb sämtlicher nicht bereits unmittelbar von der Photon Management GmbH gehaltener Aktien der PNE AG gegen Zahlung einer Gegenleistung von € 4,00 je PNE-Aktie angeboten wurde (freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot). Das Angebot und die durch seine Annahme mit den Aktionären zustande kommenden Kaufverträge standen gemäß der Angebotsunterlage unter verschiedenen Vollzugsbedingungen. Diese Vollzugsbedingungen sind zwischenzeitlich eingetreten oder die Photon Management GmbH hat auf sie verzichtet. Am 17. Dezember 2019 hat die Photon Management GmbH bekannt gegeben, dass bis zum 12. Dezember 2019, 24:00 Uhr (MEZ) („Annahmefrist“) das Angebot für insgesamt 8.791.997 PNE-Aktien angenommen worden ist. Dies entspricht einem Anteil von ca. 11,48 % des zum Ablauf der Annahmefrist bestehenden Grundkapitals und der zum Ablauf der Annahmefrist bestehenden Stimmrechte der PNE AG. Die Photon Management GmbH hat zudem bekannt gegeben, dass sie zum Ablauf der Annahmefrist unmittelbar 20.953.096 PNE-Aktien hielt, was einem Anteil von ca. 27,35 % des zum Ablauf der Annahmefrist bestehenden Grundkapitals und der zum Ablauf der Annahmefrist bestehenden Stimmrechte der PNE AG entspricht. Daher ist die Photon Management GmbH nunmehr seit dem 12. Dezember 2019, 24:00 Uhr (MEZ) Eigentümerin (im Sinne von § 4 Absatz 4 lit. (a) der Anleihebedingungen) einer solchen Anzahl von Aktien der Emittentin, auf die mehr als 30 % der Stimmrechte entfallen. Dies ist der PNE AG durch die am 17. Dezember 2019 von der Photon Management GmbH veröffentlichte Bekanntmachung zum Eintritt von Vollzugsbedingungen bzw. dem Verzicht auf Vollzugsbedingungen bekannt geworden. Damit war die PNE AG ab dem 17. Dezember 2019 verpflichtet, den Anleihegläubigern unverzüglich den Eintritt des Kontrollwechsels mitzuteilen und diese Kontrollwechsel-Bekanntmachung zu veröffentlichen.

Verfahren für die Ausübung des Kontrollwechsel-Kündigungsrechts

Aufgrund des Eintritts der Voraussetzungen für das Kontrollwechsel-Kündigungsrecht wird hiermit jedem Anleihegläubiger das Recht eingeräumt, zum 6. Februar 2020 (dem „Kontrollwechsel-Rückzahlungstag“) die Rückzahlung der von ihm gehaltenen Schuldverschreibungen zu deren Nennbetrag zuzüglich der bis zum Kontrollwechsel-Rückzahlungstag (ausschließlich) aufgelaufenen Zinsen, d.h. zu einem Betrag in Höhe von € 1.030,68 (gerundet auf zwei Nachkommastellen) je Schuldverschreibung, zu verlangen. Der 6. Februar 2020 als vorstehend bestimmter Kontrollwechsel-Rückzahlungstag entspricht den Vorgaben in § 4 Absatz 4 lit. (c) der Anleihebedingungen, da es sich um einen Geschäftstag im Sinne der Anleihebedingungen handelt und er 49 Tage (und somit zwischen 45 und 90 Tagen) nach Veröffentlichung dieser Kontrollwechsel-Bekanntmachung liegt.

Um das Kontrollwechsel-Kündigungsrecht wirksam auszuüben, muss ein Anleihegläubiger eine ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Ausübungserklärung (die „Ausübungserklärung“) über seine Depotbank bei M.M.Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien, Transaction Services, Ferdinandstraße 75, 20095 Hamburg, Deutschland,

als der „Hauptzahlstelle“ einreichen. Für die Ausübungserklärung ist ausschließlich das unter

https://ir.pne-ag.com/anleihen/#section179

abrufbare Formular der Ausübungserklärung zu verwenden. Kündigungen, die nicht unter Verwendung des von der Emittentin bereitgestellten Kündigungsformulars abgegeben werden, sind unwirksam und gelten als nicht abgegeben.

Die Ausübungserklärung muss der Hauptzahlstelle per E-Mail (Scananhang) spätestens bis zum 27. Januar 2020, 24.00 Uhr, zugehen. Die Übermittlung der Ausübungserklärung an die Hauptzahlstelle muss über die E-Mail-Adresse

wds-ds-kv@mmwarburg.com

erfolgen; eine Übermittlung per Post ist nicht vorgesehen.

Darüber hinaus hat der kündigende Anleihegläubiger seine jeweilige Depotbank anzuweisen, die Schuldverschreibungen, für die das Kontrollwechsel-Kündigungsrecht ausgeübt werden soll („gekündigte Schuldverschreibungen“) bei der Clearstream Banking Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main („Clearstream“) in die ISIN DE000A254195 (WKN A25 419) („Interimsgattung“) umzubuchen. Die Ausübungserklärung wird nur wirksam, wenn die gekündigten Schuldverschreibungen bis zum 29. Februar 2020, 18.00 Uhr, bei Clearstream in die Interimsgattung umgebucht worden sind. Die Umbuchung muss nach Erhalt der Ausübungserklärung durch die jeweilige Depotbank veranlasst werden.

Eine einmal abgegebene Ausübungserklärung kann nur mit vorheriger Zustimmung der Emittentin widerrufen oder zurückgezogen werden. Gleiches gilt für die Rückbuchung von in die Interimsgattung umgebuchten Schuldverschreibungen in die Ursprungsgattung (WKN A2LQ3M / ISIN DE000A2LQ3M9).

Die in die Interimsgattung umgebuchten Schuldverschreibungen verbleiben bis zum Kontrollwechsel-Rückzahlungstag im Depot der Anleihegläubiger. Sofern die Voraussetzungen einer wirksamen Kündigung der jeweiligen Schuldverschreibungen vorliegen, werden die in die Interimsgattung umgebuchten Schuldverschreibungen am Kontrollwechsel-Rückzahlungstag aus den Depots der Anleihegläubiger ausgebucht und auf das Konto der Hauptzahlstelle bei der Clearstream zur Übertragung an die Emittentin übertragen. Im Gegenzug wird den Depotbanken der Anleihegläubiger der Nennbetrag der gekündigten und in die Interimsgattung umgebuchten Schuldverschreibungen zzgl. der aufgelaufenen Zinsen gutgeschrieben. Die Depotbanken sind verpflichtet, die erhaltenen Beträge den Konten der Anleihegläubiger, die ihr Kündigungsrecht wirksam ausgeübt haben, gutzuschreiben. Mit der Gutschrift bei der jeweiligen Depotbank hat die Emittentin ihre Verpflichtung zur Rückzahlung des Nennbetrags zzgl. der aufgelaufenen Zinsen der wirksam gekündigten Schuldverschreibungen unter den Anleihebedingungen erfüllt.

Anleihegläubiger, die ihre Schuldverschreibungen kündigen möchten, sollten, sich mit eventuellen Fragen hinsichtlich der Kündigung an ihre jeweilige Depotbank wenden. Die Depotbanken werden über das Vorgehen hinsichtlich einer etwaigen Kündigung von Schuldverschreibungen der Emittentin aufgrund des eingetretenen Kontrollwechsels gesondert informiert.

Diese Kontrollwechsel-Bekanntmachung steht ab dem heutigen Tage auch im Internet unter

https://ir.pne-ag.com/anleihen/#section179

sowie außerdem unter

www.pnewind.com/de/investor-relations/kapi-talmaßnahmen.html

zur Verfügung.

 

Cuxhaven, den 19. Dezember 2019

PNE AG

Vorstand

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