Neon Equity AG – Bekanntmachung über die Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln und die Ausgabe von Gratisaktien gemäß § 214 AktG

Neon Equity AG

Frankfurt am Main

WKN: A3DW40
ISIN: DE000A3DW408

Bekanntmachung über die Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln und die Ausgabe von Gratisaktien gemäß § 214 AktG

 

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 10. Mai 2023 hat u. A. beschlossen, das Grundkapital von EUR 40.050.100,00 aus Gesellschaftsmitteln um EUR 4.005.010,00 auf EUR 44.055.110,00 zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung erfolgte durch Umwandlung des Gesamtbetrags der in der Jahresbilanz der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 unter Gewinnrücklagen ausgewiesenen anderen Gewinnrücklagen in Höhe von EUR 4.005.010,00 in Grundkapital gegen Ausgabe von 4.005.010 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag), die an die Aktionäre im Verhältnis 10:1 ausgegeben werden. Dem Beschluss über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln wurde die festgestellte Jahresbilanz der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 zugrunde gelegt. Diese geprüfte und festgestellte Jahresbilanz ist mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers der Gesellschaft, der DMP Audit & Valuation GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg, versehen. Die neuen Aktien sind mit Gewinnberechtigung ab 01. Januar 2023 ausgestattet. Die entsprechenden Satzungsänderungen sind am 19. Juni 2023 in das Handelsregister eingetragen worden. Den Aktionären unserer Gesellschaft stehen aufgrund ihres Aktienbesitzes im Verhältnis 10:1 neue Aktien zu, so dass auf je zehn alte Stückaktie eine neue Stückaktie entfällt.

Da sämtliche Aktien der Gesellschaft in Giro-Sammeldepots verwahrt werden, erhalten die Aktionäre unserer Gesellschaft mittels Depotgutschrift Miteigentum an den bei der Clearstream Banking AG hinterlegten Globalurkunden in Höhe der auf sie entfallenden neuen Aktien und haben wegen der Entgegennahme dieser Aktien nichts zu veranlassen. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Aktien ist satzungsgemäß ausgeschlossen.

Die Zuteilung der neuen Aktien erfolgt für die berechtigten Aktionäre aufgrund ihrer Bestände an Altaktien nach dem Stand vom 29. Juni 2023 nach Börsenschluss mittels Depotgutschrift. Die neuen Stückaktien erhalten die gleichen ISIN /​ WKN wie die alten Stückaktien.

Die neuen Aktien werden nach dem 27. Juni 2023 von der Börse Düsseldorf in die Notierung der alten Stückaktien einbezogen. Vom 28. Juni 2023 an erfolgt die Notierung der Stückaktien der Gesellschaft in Ex-Berichtigungsaktien.

 

Frankfurt am Main, im Juni 2023

Neon Equity AG

Der Vorstand

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