EXPEDEON AG – Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien, auch unter Ausschluss des Bezugsrechts

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Expedeon AG
Heidelberg
Gesellschaftsbekanntmachungen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien, auch unter Ausschluss des Bezugsrechts 20.12.2019

EXPEDEON AG

Heidelberg

ISIN DE000A1RFM03 / WKN A1RFM0

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
(Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien,
auch unter Ausschluss des Bezugsrechts)

Die außerordentliche Hauptversammlung der EXPEDEON AG hat am 19. Dezember 2019 unter Tagesordnungspunkten 2 und 3 beschlossen, die Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 AktG zu ermächtigen, bis zum 18. Dezember 2024 eigene Aktien – auch unter Einsatz von Derivaten – zu erwerben und zu verwenden und zwar jeweils nach Maßgabe der näheren Bestimmungen der am 11. November 2019 im Bundesanzeiger veröffentlichten Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 und 3 der außerordentlichen Hauptversammlung der EXPEDEON AG am 19. Dezember 2019. Die Verwendung eigener Aktien kann dabei in den in der Ermächtigung näher bezeichneten Fällen auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen. Erworbene eigene Aktien können zudem ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss ganz oder teilweise eingezogen werden.

Der vollständige Wortlaut der unter Tagesordnungspunkten 2 und 3 gefassten Hauptversammlungsbeschlüsse, auf den für die weiteren Einzelheiten Bezug genommen wird, ergibt sich aus der am 11. November 2019 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung der EXPEDEON AG am 19. Dezember 2019.

 

Heidelberg, im Dezember 2019

EXPEDEON AG

Der Vorstand

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