Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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ATAI Life Sciences AG München |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Bekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG | 09.01.2020 |
ATAI Life Sciences AGMünchenBekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktGDie außerordentliche Hauptversammlung der ATAI Life Sciences AG mit Sitz in München (die „Gesellschaft“) hat am 30. Juli 2018 (die „Außerordentliche Hauptversammlung“) den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. Juli 2023 einmalig oder mehrmalig 1.000.000 auf den Inhaber lautende Teil-Wandelschuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 1,– zum Ausgabebetrag von je EUR 1,– mit einer Laufzeit von längstens 20 Jahren zu begeben und den Inhabern der Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte auf neue Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu insgesamt EUR 1.000.000,– zu gewähren. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Wandelschuldverschreibungen zu. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, bis zur Börseneinführung der Aktien der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Wandelschuldverschreibungen ganz oder teilweise auszuschließen. Zur Bedienung der Wandelschuldverschreibung hat die Außerordentliche Hauptversammlung ein bedingtes Kapital 2018/1 geschaffen. Die Niederschrift über die Außerordentliche Hauptversammlung mit dem Ermächtigungsbeschluss zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und über die Schaffung des Bedingten Kapitals sowie die entsprechende Satzungsänderung wurde beim Handelsregister des für die Gesellschaft zuständigen Amtsgerichts München (HRB 239201) hinterlegt. Das Bedingte Kapital 2018/1 wurde am 4. Oktober 2018 in das Handelsregister eingetragen. Auf Grundlage eines Beschlusses vom 16. September 2018 hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom gleichen Tag von den Ermächtigung der Außerordentlichen Hauptversammlung Gebrauch gemacht und die Wandelschuldverschreibung im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 1 Mio. ausgegeben. Die ausgegebene Wandelschuldverschreibung berechtigt ihren Inhaber, bei Ausübung des Wandlungsrechts maximal bis zu 1.000.000 Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,– zu beziehen. Die Beschlüsse des Vorstands und des Aufsichtsrats über die Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen sowie die Erklärung über deren Ausgabe wurden beim Handelsregister des Amtsgerichts München (HRB 239201) hinterlegt.
München, im Dezember 2019 Der Vorstand |