Pacifico Renewables Yield AG: Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Pacifico Renewables Yield AG
Grünwald
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG 10.07.2020

Pacifico Renewables Yield AG

Grünwald

Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG

Die Pelion Green Future GmbH (vormals Pelion Capital GmbH), Schönefeld, hat uns mitgeteilt, dass ihr nicht mehr gemäß § 20 Abs. 1 und 3 AktG mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft unmittelbar, sondern nunmehr nur noch kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG der von der Pelion Alpha GmbH, Schönefeld, gehaltenen Anteile mittelbar mehr als der vierte Teil unserer Aktien (§ 20 Abs. 1 und 3 AktG) gehört.

Überdies hat uns die Pelion Green Future GmbH, Schönefeld, gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr weiterhin eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG gehört.

Ferner wurde uns hinsichtlich der folgenden juristischen und natürlichen Personen mitgeteilt, dass

1) der Felicis Holding GmbH, München

weiterhin kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (§ 20 Abs. 1 und 3 AktG) und weiterhin mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft (§ 20 Abs. 4 AktG) gehören, wobei diese Zurechnungen nicht mehr durch von der Pelion Green Future GmbH, sondern durch von der Pelion Alpha GmbH unmittelbar gehaltene Anteile vermittelt werden

sowie

2) Herrn Alexander Samwer, München

weiterhin kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (§ 20 Abs. 1 AktG) und weiterhin mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft (§ 20 Abs. 4 AktG) gehören, wobei diese Zurechnungen nicht mehr durch von der Pelion Green Future GmbH, sondern durch von der Pelion Alpha GmbH unmittelbar gehaltene Anteile vermittelt werden..

 

Grünwald, im Juli 2020

PACIFICO RENEWABLES YIELD AG

Der Vorstand

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