Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
---|---|---|---|---|
Immowelt Holding AG Nürnberg |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Veröffentlichung nach § 20 Abs. 6 AktG von Mitteilungen gem. § 20 Abs. 1 und 4 i.V.m. Abs. 5 AktG | 13.01.2020 |
Immowelt Holding AGNürnbergVeröffentlichung nach § 20 Abs. 6 AktG von Mitteilungen gem. § 20 Abs. 1 und 4 i.V.m. Abs. 5 AktG:KKR Management LLP (Wilmington, Delaware, USA; ehemals unter der Firma KKR Management LLC), KKR & Co. Inc. (Wilmington, Delaware, USA), KKR Group Holdings Corp. (Wilmington, Delaware, USA) und KKR Fund Holdings GP Limited (George Town, Kaimaninseln) haben uns jeweils am 09. Januar 2020 Folgendes mitgeteilt: Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 1 und 4 i.V.m. Abs. 5 AktGSehr geehrte Damen und Herren, mit Nachricht aus Dezember 2019 hatten wir Ihnen mitgeteilt, dass uns jeweils kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Aktien, die unmittelbar der AVIV Group GmbH gehören, mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (§ 20 Abs. 1 AktG) und mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung (Kapitalmehrheit und Stimmmehrheit) (§ 20 Abs. 4 AktG) an der Immowelt Holding AG mit Sitz in Nürnberg gehören. Mit Wirkung zum 1. Januar 2020 haben sich in der Gruppenstruktur der Absender verschiedene Änderungen ergeben, die wir Ihnen anknüpfend an unsere vorherige Nachricht mitteilen möchten:
Die vorgenannten Änderungen haben folgende Auswirkungen: Der KKR Fund Holdings GP Limited gehören infolge ihres Ausscheidens aus der Beteiligungskette nicht mehr (wie vormals kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Aktien, die unmittelbar der AVIV Group GmbH gehören) mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (§ 20 Abs. 1 AktG) und mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung (Kapitalmehrheit und Stimmmehrheit) (§ 20 Abs. 4 AktG) an der Immowelt Holding AG mit Sitz in Nürnberg (Mitteilung nach § 20 Abs. 5 AktG). Die bereits zuvor mitgeteilten Beteiligungen der KKR Management LLP (ehemals KKR Management LLC) i.S.v. § 20 AktG bleiben dem Grunde nach unverändert. Die bereits zuvor mitgeteilten Beteiligungen i.S.v. § 20 AktG der KKR Group Partnership L.P. (ehemals KKR Fund Holdings L.P.) bleiben dem Grunde nach infolge der Umfirmierung ebenfalls unverändert. Die unmittelbar der AVIV Group GmbH gehörenden Aktien werden – nach wie vor – mittelbar von der Axel Springer SE über die folgende Beteiligungskette gehalten: (a) Axel Springer Digital GmbH, ein unmittelbar von der Axel Springer SE abhängiges Unternehmen; (b) Axel Springer Digital Classifieds GmbH, ein unmittelbar von der Axel Springer Digital GmbH abhängiges Unternehmen; (c) Axel Springer Digital Classifieds Holding GmbH, ein unmittelbar von der Axel Springer Digital Classifieds GmbH abhängiges Unternehmen; (d) AVIV Group GmbH, ein unmittelbar von der Axel Springer Digital Classifieds Holding GmbH abhängiges Unternehmen. Die (hier informationshalber aktualisiert mitgeteilte) Zurechnung der Aktien, die unmittelbar der AVIV Group GmbH, einem mittelbar von der Axel Springer SE über vorstehenden Beteiligungsstrang abhängigen Unternehmen, gehören, zur KKR Management LLP und zu jedem anderen hiermit mitteilenden Unternehmen erfolgt über die vorstehende Beteiligungskette zur Axel Springer SE und im Weiteren (infolge des Ausscheidens der KKR Fund Holdings GP Limited aus der Beteiligungskette), jeweils bis zu dem jeweiligen mitteilenden Unternehmen, über die nachfolgende (absteigend dargestellte) Beteiligungskette: (i) KKR & Co. Inc., Wilmington, Delaware, USA;
Der Vorstand |