Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel München |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einladung zu einer außerordentlichen Hauptversammlung | 16.01.2020 |
BASIC Aktiengesellschaft LebensmittelhandelMünchen(„basic AG“ oder „Gesellschaft“)Einladung zu einer außerordentlichen HauptversammlungAufgrund eines Einberufungsverlangens des Aktionärs ASI Nature Holding AG, Luzern, Schweiz gemäß § 122 Abs. 1 AktG vom 19. Dezember 2019 (geändert am 9. Januar 2020) laden wir hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu einer am Mittwoch, den 19. Februar 2020, um 13:00 Uhr in der Börse München, Karolinenplatz 6, 80333 München, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der basic AG ein. Tagesordnung
Teilnahmebedingungen und Hinweise: Das Stimmrecht und sonstige Aktionärsrechte können durch einen Bevollmächtigten, insbesondere auch durch eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 134 Abs. 3 Satz 3 AktG i.V.m. § 126b BGB), wenn nicht Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG und § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen oder Institute bevollmächtigt werden. Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen und diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG und § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen oder Instituten verlangt das Gesetz lediglich, dass solche zu Bevollmächtigenden ihnen erteilte Vollmachten nachprüfbar festhalten. Solche zu Bevollmächtigenden können deshalb zur Form und zum Verfahren für ihre eigene Bevollmächtigung besondere Regelungen vorsehen, welche von dem im vorstehenden Absatz beschriebenen Textformerfordernis abweichen und beim jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Anträge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 AktG zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung den anderen Aktionären nur dann zugänglich zu machen, wenn diese Gegenanträge spätestens am 4. Februar 2020 (24:00 Uhr MEZ) bei der Gesellschaft eingehen. Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsräten oder Abschlussprüfern gilt die Regelung in § 126 Abs. 1 AktG sinngemäß, ohne dass es jedoch einer Begründung des Wahlvorschlages bedarf. Wahlvorschläge sind der Gesellschaft daher ebenfalls bis zum 4. Februar 2020 (24:00 Uhr MEZ) mitzuteilen. Soweit Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung schriftlich oder per Telefax gestellt werden, sind sie ausschließlich an folgende Adresse zu richten: BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die per E-Mail eingereicht werden, sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten: basichv2020@basic-ag.de
München, im Januar 2020 BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel Der Vorstand |