BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel – außerordentlichen Hauptversammlung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel
München
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zu einer außerordentlichen Hauptversammlung 16.01.2020

BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel

München

(„basic AG“ oder „Gesellschaft“)

Einladung zu einer außerordentlichen Hauptversammlung

Aufgrund eines Einberufungsverlangens des Aktionärs ASI Nature Holding AG, Luzern, Schweiz gemäß § 122 Abs. 1 AktG vom 19. Dezember 2019 (geändert am 9. Januar 2020) laden wir hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu einer am Mittwoch, den 19. Februar 2020, um 13:00 Uhr in der Börse München, Karolinenplatz 6, 80333 München, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der basic AG ein.

Tagesordnung

1.

Abberufung des durch die Hauptversammlung gewählten Mitglieds des Aufsichtsrates Herrn Saeed Al Yousef

Der Aktionär ASI Nature Holding AG schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Herr Saeed Al Yousef, wohnhaft in Dubai / Vereinigte Arabische Emirate, selbständiger Unternehmer, wird mit Wirkung zum Ende der außerordentlichen Hauptversammlung als Mitglied des Aufsichtsrates abberufen.

2.

Nachwahlen zum Aufsichtsrat

Der Aktionär ASI Nature Holding AG schlägt vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

a)

Herr Adrian Escher, wohnhaft in 6440 Ingenbohl, Schweiz, Verwaltungsratspräsident der Kendris AG, wird für die verbleibende Amtszeit des abberufenen Mitglieds Herrn Saeed Al Yousef mit Wirkung zum Ende der außerordentlichen Hauptversammlung in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt.

b)

Herr Fritz Lietsch, wohnhaft in 85567 Grafing, Chefredakteur und Herausgeber des forum Nachhaltig Wirtschaften, wird für die verbleibende Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds Herrn Dr. Pantelis Christian Poetis mit Wirkung zum Ende der außerordentlichen Hauptversammlung in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt.

Der Vorstand weist gemäß § 124 Absatz 2 Satz 1 AktG darauf hin, dass der Aufsichtsrat der Gesellschaft gemäß § 5 Absatz 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern besteht und sich gemäß §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG i.V.m. §§ 4 Absatz 1, 1 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 Drittelbeteiligungsgesetz zusammensetzt. Von den sechs Mitgliedern werden zwei Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat durch die Arbeitnehmer bestellt, wobei die Wahl sich nach dem Drittelbeteiligungsgesetz in Verbindung mit der Wahlordnung zum Drittelbeteiligungsgesetz richtet. Vier Aufsichtsratsmitglieder werden durch die Hauptversammlung bestellt.

Teilnahmebedingungen und Hinweise:

Das Stimmrecht und sonstige Aktionärsrechte können durch einen Bevollmächtigten, insbesondere auch durch eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 134 Abs. 3 Satz 3 AktG i.V.m. § 126b BGB), wenn nicht Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG und § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen oder Institute bevollmächtigt werden.

Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen und diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG und § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen oder Instituten verlangt das Gesetz lediglich, dass solche zu Bevollmächtigenden ihnen erteilte Vollmachten nachprüfbar festhalten. Solche zu Bevollmächtigenden können deshalb zur Form und zum Verfahren für ihre eigene Bevollmächtigung besondere Regelungen vorsehen, welche von dem im vorstehenden Absatz beschriebenen Textformerfordernis abweichen und beim jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.

Anträge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 AktG zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung den anderen Aktionären nur dann zugänglich zu machen, wenn diese Gegenanträge spätestens am 4. Februar 2020 (24:00 Uhr MEZ) bei der Gesellschaft eingehen.

Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsräten oder Abschlussprüfern gilt die Regelung in § 126 Abs. 1 AktG sinngemäß, ohne dass es jedoch einer Begründung des Wahlvorschlages bedarf. Wahlvorschläge sind der Gesellschaft daher ebenfalls bis zum 4. Februar 2020 (24:00 Uhr MEZ) mitzuteilen.

Soweit Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung schriftlich oder per Telefax gestellt werden, sind sie ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel
z. Hd. des Vorstands
Richard-Strauss-Straße 48 / 1. OG
81677 München
Fax: +49 89 30 66 896 290

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die per E-Mail eingereicht werden, sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

basichv2020@basic-ag.de

 

München, im Januar 2020

BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel

Der Vorstand

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