Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Opterna WGD AG Bickenbach |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Bekanntmachungen gemäß § 20 Abs. 6 AktG | 31.01.2020 |
Opterna WGD AGBickenbachBekanntmachungen gemäß § 20 Abs. 6 AktGFolgende Gesellschaften haben uns nach § 20 Abs. 1 und 4 in Verbindung mit § 16 Abs. 4 AktG zunächst mitgeteilt, dass ihnen jeweils mittelbar mehr als 25% und mehr als 50% der Aktien der Opterna WGD AG gehören, und uns im Anschluss nach § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass ihnen jeweils weniger als 50% und weniger als 25% der Aktien der Opterna WGD AG gehören, so dass eine Beteiligung in der nach § 20 Abs. 1 und 4 in Verbindung mit § 16 Abs. 4 AktG mitteilungspflichtigen Höhe nicht mehr besteht:
Die Opterna Middle East FZ Co. hat uns zunächst nach § 20 Abs. 1 und. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als 25% und mehr als 50% der Aktien der Opterna WGD AG gehören, und uns im Anschluss nach § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass ihr weniger als 50% und weniger als 25% der Aktien der Opterna WGD AG gehören, so dass eine Beteiligung in der nach § 20 Abs. 1 und 4 AktG mitteilungspflichtigen Höhe nicht mehr besteht. Folgende Gesellschaften haben uns nach § 20 Abs. 1 und Abs. 4 in Verbindung mit § 16 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihnen jeweils mittelbar mehr als 25% und mehr als 50% der Aktien der Opterna WGD AG gehören:
Die Belden Deutschland GmbH hat uns nach § 20 Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als 25% und mehr als 50% der Aktien der Opterna WGD AG gehören.
Bickenbach, den 27.12.2019 Der Vorstand |