All for One Group AG – Corporate Governance Kodex – Aktualisierung der Entsprechenserklärung nach §161 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
All for One Group AG
Filderstadt
Gesellschaftsbekanntmachungen Corporate Governance Kodex – Aktualisierung der Entsprechenserklärung nach §161 AktG 14.02.2020

All for One Group AG

Filderstadt

ISIN DE0005110001 / WKN 511000

Corporate Governance Kodex
Aktualisierung der Entsprechenserklärung nach §161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat der All for One Group AG haben am 22. September 2019 die jährliche Entsprechenserklärung gemäß §161 AktG abgegeben. Diese Erklärung wird wie folgt ergänzt:

Bei den folgenden Punkten handelt es sich um weitere Abweichungen von den Empfehlungen:

Ziff. 5.4.1: Aufsichtsratswahlen als Einzelwahl

Vorstand und Aufsichtsrat der All for One Group AG werden der am 12. März 2020 stattfindenden Hauptversammlung vorschlagen, die Gesellschaft in eine Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE) umzuwandeln. Dabei wird von der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, die Mitglieder des ersten Aufsichtsrats der SE in der Satzung der SE zu bestellen (siehe Art. 40 Abs. 2 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE)). Dies wird zur Folge haben, dass die Hauptversammlung in einem einzigen Tagesordnungspunkt sowohl über die Zustimmung zur Umwandlung in eine SE und die Satzung der SE entscheiden wird, als auch über die Wahl der vier Aktionärsvertreter im ersten Aufsichtsrat der SE. Es wird daher in der Hauptversammlung am 12. März 2020 nicht die sonst von der All for One Group AG praktizierte Einzelwahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgen, sondern ausnahmsweise eine Listenwahl im Rahmen der Entscheidung über die Zustimmung zur Umwandlung in eine SE.

Diese Wahlmethode entspricht der gängigen Praxis bei der Umwandlung einer Aktiengesellschaft in eine SE und der dabei erfolgenden Wahl des ersten Aufsichtsrats der SE. Sie trägt der für diese Wahl des ersten Aufsichtsrats gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit Rechnung und vereinfacht die Abläufe der Hauptversammlung am 12. März 2020. Bei der nächsten Wahl der Aktionärsvertreter im Aufsichtsrat, also in der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2021, soll der Empfehlung wieder vollumfänglich entsprochen werden, sollen die Aufsichtsratsmitglieder also wieder per Einzelwahl gewählt werden.

Ziff. 5.4.1 Zusammensetzung des Aufsichtsrats / weitere Angaben bei Wahlvorschlägen

Der Aufsichtsrat hat sowohl eine Altersgrenze als auch eine Regelzugehörigkeitsdauer seiner Mitglieder und zudem ein Quotenziel zur Förderung des Frauenanteils im Aufsichtsrat festgelegt. Abgesehen von den getroffenen Festlegungen möchte der Aufsichtsrat aber weiterhin über Vorschläge zu seiner Zusammensetzung in der jeweiligen Situation individuell entscheiden (insbesondere unter Berücksichtigung der jeweiligen fachlichen Qualifikation und persönlichen Eignung) und sich nicht durch die in Ziffer 5.4.1 des Kodex genannten weiteren konkreten Ziele bei der Auswahl von Aufsichtsratskandidaten einengen.

Der Aufsichtsrat wird bei seinem Wahlvorschlag an die Hauptversammlung am 12. März 2020 sämtliche gesetzlich geforderte Angaben zu den Aufsichtsratskandidaten machen. Die vier zur Wahl vorzuschlagenden Personen gehören bereits jetzt dem Aufsichtsrat der All for One Group AG an. Gleichwohl wird ggf. in der Hauptversammlung am 12. März 2020 noch einmal eine Vorstellung der Aufsichtsratskandidaten in der Hauptversammlung erfolgen. Die Lebensläufe der vier Kandidaten sind bereits jetzt auf der Website der All for One Group AG verfügbar (www.all-for-one.com/board_d). Dies ist nach Auffassung des Aufsichtsrats eine ausreichende Informationsbasis für die Beurteilung der Kandidatenvorschläge.

 

Filderstadt, 5. Februar 2020

All for One Group AG

Aufsichtsrat               Vorstand

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