Stellaneo AG – Bekanntmachung einer Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen ohne Prüfung gemäß § 183a Abs. 2 S.1 AktG

Stellaneo AG

Stuttgart

HRB 762317

Bekanntmachung einer Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen ohne Prüfung
gemäß § 183a Abs. 2 S.1 AktG

 

Die Hauptversammlung der Stellaneo AG, Stuttgart (Flughafenstraße 59, 70629 Stuttgart, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 762317) (nachfolgend die „Gesellschaft“) hat am 23.03.2023 die Erhöhung des Grundkapitals (im Anschluss an zwei Barkapitalerhöhungen von EUR 325.392,00 um EUR 11.621,00 auf EUR 337.013,00 und von EUR 337.013,00 um EUR 14.462,00 auf EUR 351.475,00) der Gesellschaft von EUR 351.475,00 um EUR 118.411,00 auf EUR 469.886,00 beschlossen. Die Kapitalerhöhung erfolgt gegen Sacheinlagen.

Von einer externen Gründungsprüfung ist gemäß § 33a AktG abgesehen worden.

Gegenstand der Sacheinlage sind

die Übertragung des Geschäftsanteils mit der laufenden Nummer 1 an der ambiFOX network GmbH (Fleehook 1, 48683 Ahaus, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 18359) durch die FG holding GmbH an die Gesellschaft, sowie

die Übertragung des Geschäftsanteils mit der laufenden Nummer 2 an der ambiFOX network GmbH (Fleehook 1, 48683 Ahaus, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 18359) durch die DG holding GmbH an die Gesellschaft,

bis spätestens 31.03.2023 jeweils einschließlich des Gewinnbezugsrechts für das laufende Geschäftsjahr.

Der Wert der Sacheinlage erreicht den geringsten Ausgabebetrag der dafür zu gewährenden Aktien.

Der Wert der Sacheinlage beträgt EUR 40.611.900,00. Diese Bewertung ergibt sich aus dem Wertgutachten des Sachverständigen Prof. Dr. Heinz-Christian Knoll vom 06.06.2023 (zum Bewertungsstichtag 23.03.2023), welches unter Anwendung des Ertragswertverfahrens erstellt worden ist.

Umstände, die darauf hindeuten, dass der beizulegende Zeitwert der Vermögensgegenstände im Sinne von § 33a Abs. 1 Nr. 2 AktG am Tag ihrer tatsächlichen Einbringung auf Grund neuer oder neu bekannt gewordener Umstände erheblich niedriger ist als der von dem Sachverständigen angenommene Wert, sind nicht bekannt.

 

Stuttgart, den 19.06.2023

Torsten Maier

Carsten Müller

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