Infineon Technologies AG – Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts und Bedingtes Kapital 2020/I

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Infineon Technologies AG
Neubiberg
Gesellschaftsbekanntmachungen Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts und Bedingtes Kapital 2020/I 26.02.2020

Infineon Technologies AG

Neubiberg

WKN 623100 / ISIN DE0006231004

Bekanntmachung nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
sowie Hinweisbekanntmachung nach § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

(Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands
zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen
und zum Ausschluss des Bezugsrechts
und Bedingtes Kapital 2020/I)

Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 20. Februar 2020 hat unter Tagesordnungspunkt 9 beschlossen, die von der Hauptversammlung vom 22. Februar 2018 unter Tagesordnungspunkt 9 beschlossene Ermächtigung des Vorstands, Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu € 4.000.000.000,00 zu begeben beziehungsweise für solche von nachgeordneten Konzernunternehmen begebene Schuldverschreibungen die Garantie zu übernehmen und deren Inhabern Options- oder Wandlungsrechte auf insgesamt bis zu 130.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu € 260.000.000,00 zu gewähren sowie das dazugehörige Bedingte Kapital 2018 aufzuheben.

Zugleich hat die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 20. Februar 2020 unter dem Tagesordnungspunkt 9 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum Ablauf des 19. Februar 2025 einmalig oder mehrmals durch die Gesellschaft oder durch im unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Gesellschaften („nachgeordnete Konzernunternehmen“) auf den Inhaber oder Namen lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen („Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 4.000.000.000,00 zu begeben, und für solche von nachgeordneten Konzernunternehmen begebene Schuldverschreibungen die Garantie zu übernehmen.

Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zu; die Schuldverschreibungen können auch von einer Bank oder einem Bankenkonsortium mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Schuldverschreibungen in den in der Ermächtigung genannten Fällen auszuschließen.

Zur Bedienung der Options- und Wandlungsrechte aus den Schuldverschreibungen hat die Hauptversammlung zugleich das Grundkapital um bis zu € 260 Mio. durch Ausgabe von bis zu 130 Mio. neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2020/I).

Der Beschluss wurde noch nicht im Handelsregister eingetragen.

Wegen der Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat verwiesen, der zu Tagesordnungspunkt 9 der Einberufung der Hauptversammlung der Gesellschaft im Bundesanzeiger vom 13. Januar 2020 bekannt gemacht worden ist und den die Hauptversammlung ohne Änderungen beschlossen hat.

 

Infineon Technologies AG

– Vorstand –

TAGS:
Comments are closed.