IVU Traffic Technologies AG
Berlin
Veröffentlichung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG –
Beschlussfassung über die Ausübung einer Ermächtigung zum Erwerb
und zur Verwendung eigener Aktien
Die Mitglieder des Vorstandes der IVU Traffic Technologies AG mit Sitz in der Bundesallee 88, 12161 Berlin, Deutschland, beschließen: Die Ermächtigung der Hauptversammlung vom 29. Mai 2019, bis zum 28. Mai 2024 Aktien der Gesellschaft zu jedem nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zulässigen Zweck zu erwerben, wird ausgeübt. Zweck des Aktienrückkaufs ist die Verwendung der Aktien zur Bedienung von Vorstandsvergütungen und Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen. Hierzu sollen durch ein unabhängiges Kreditinstitut im Zeitraum vom 09.03.2020 bis 30.06.2020 bis zu 50.000 Aktien (entsprechend 0,28 % des Grundkapitals) im Wert von maximal 650.000 Euro (ohne Erwerbsnebenkosten) über die Börse (XETRA-Handel) zurückgekauft werden.
Berlin, 9. März 2020
IVU Traffic Technologies AG
Der Vorstand
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