FIDAL AG – Hauptversammlung 2020

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
FIDAL Aktiengesellschaft
Frankfurt am Main
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung 23.03.2020

FIDAL Aktiengesellschaft

Frankfurt am Main

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

Donnerstag, den 30.04.2020, um 14 Uhr,
in der Rechtsanwaltskanzlei Lux & Bruckhaus, Von-Beckerath-Straße 11, 47799 Krefeld

stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1.)

Bericht des Aufsichtsrates und des Vorstandes über den Geschäftsverlauf des Geschäftsjahres vom 01.01.2018 bis 31.12.2018 sowie des Geschäftsjahres vom 01.01.2019 bis zum 31.12.

2.)

Vorschlag des Vorstandes zur Auflösung der Gesellschaft nach § 262 Absatz 1 Nr. 2 AktG

In Anbetracht der dargelegten wirtschaftlichen Situation und aufgrund der Tatsache, dass eine Geschäftsfortführung auch mit einem veränderten Geschäftsmodell nicht möglich erscheint, schlägt der Vorstand vor, dass die Hauptversammlung beschließen möge, die Gesellschaft nach § 262 Absatz 2 Nr. AktG aufzulösen.

3.)

Bei Annahme des Vorschlags zu 2.) Wahl eines Abwicklers gemäß § 265 Absatz 2 AktG

Der Aufsichtsrat schlägt vor, für den Fall der Annahme des Vorschlags des Vorstandes zur Auflösung der Gesellschaft zum Abwickler gemäß § 265 Abs. 2 AktG

Herrn Detlef Nötzel, geboren am 21.04.1964 in Duisburg, wohnhaft in Krefeld,

zu bestimmen.

4.)

Bei Annahme des Vorschlages zu 2.) Beschluss über die Beibehaltung des Geschäftsjahres

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen für den Fall der Annahme des Beschlusses zu 2.) vor, das Geschäftsjahr in der Abwicklung beizubehalten. Das Geschäftsjahr soll demnach jeweils vom 01. Januar bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres dauern.

5.)

Änderung der Satzung, Sitzverlegung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Sitz der Gesellschaft nach Krefeld zu verlegen und die Satzung wie folgt zu ändern:

§ 1 Ziffer 2: Sitz der Gesellschaft ist Krefeld.

6.)

Wahl zweier Aufsichtsratsmitglieder

Da aufgrund des Rücktrittes von Thilo Achenbach und Hans-Joachim Boers aus dem Aufsichtsrat das Amtsgericht Frankfurt auf Antrag des Vorstandes die Herren Wolfgang Weber und Thomas Sperlinger als Ersatzaufsichtsräte gemäß § 104 Absatz 1 Sätze 1 und 2 AktG bis zum Ablauf der nächsten Hauptversammlung bestellt hat, ist die Zuwahl zweier Aufsichtsratsmitglieder durch die Hauptversammlung geboten. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen zum Aufsichtsratsmitglied zu wählen:

a) Herrn Claus Huth, geboren am 21.06.1978 in Saarbrücken, wohnhaft in Frankfurt am Main, und
b) Herrn Sadri Rudari, geboren am 05.10.1986 in Poduvje, wohnhaft in Duisburg.

Hinweise an die Aktionäre zum Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung

Aktionäre sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung nach § 123 Absatz 3 Satz 1 AktG in Verbindung mit § 15 der Satzung berechtigt, wenn sie ihre Aktien vor der Hauptversammlung während der üblichen Geschäftsstunden bei einer der nachgenannten Hinterlegungsstellen hinterlegt haben und sie bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung hat so zeitig zu erfolgen, dass zwischen dem Tage der Hinterlegung und dem Tage der Hauptversammlung fünf Werktage frei bleiben, mithin hat die Hinterlegung bis spätestens zum 23.04.2019 zu erfolgen.

Hinterlegungsstelle ist die Geschäftsstelle Krefeld der Gesellschaft:

FIDAL AG
Frau Klasen
Wüstrathstraße 10
47829 Krefeld

Aktien können auch bei jedem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank hinterlegt werden. Die Hinterlegung gilt auch dann bei einer der vorgenannten Hinterlegungsstellen als bewirkt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer solchen Stelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden.

Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die von diesen auszustellende Hinterlegungsbescheinigung spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist, mithin bis 24.04.2020, in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift, der Gesellschaft während der üblichen Geschäftsstunden unter folgender Anschrift einzureichen:

FIDAL AG
Frau Klasen
Wüstrathstraße 10
47829 Krefeld

Hinweise an die Aktionäre zum Stimmrecht in der Hauptversammlung

Auf je € 1,00 Nennbetrag der Aktie entfällt eine Stimme.

Hinweis an die Aktionäre wegen der aktuellen Einschränkungen hinsichtlich Versammlungen wegen des COVID-19-Erregers („Corona-Virus“)

Wir beobachten die aktuellen Entwicklungen sehr genau, und der Schutz der Gesundheit unserer Aktionäre ist uns ein wichtiges Gut. Die weitere Entwicklung der bereits in Deutschland und Europa getroffenen Maßnahmen ist zum Zeitpunkt der Einladung nicht mit hinreichender Sicherheit absehbar. Es ist unter Umständen möglich, dass der geplante Termin aufgrund von behördlichen Einschränkungen in Bezug auf Versammlungen oder aufgrund des allgemeinen Gesundheitsschutzes nicht stattfinden kann. In diesem Fall werden wir die Hauptversammlung aufheben und einen neuen Termin festlegen und zu diesem erneut einladen. Wir werden Sie bei rechtzeitiger Hinterlegung Ihrer Aktien gemäß den vorstehenden Bestimmungen sowie den Bestimmungen der Satzung über entsprechende Entwicklungen umgehend informieren, nachdem wir eine Entscheidung getroffen haben.

 

Frankfurt am Main, im März 2020

Der Vorstand der FIDAL AG

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