Schuler Aktiengesellschaft mit Sitz in Göppingen – Absage der für den 21. April 2020 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Schuler Aktiengesellschaft
Göppingen
Gesellschaftsbekanntmachungen Absage der für den 21. April 2020 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung 24.03.2020

Schuler Aktiengesellschaft

Göppingen

– Wertpapier-Kenn-Nummer A0V9A2 –
– ISIN DE000A0V9A22 –

Absage der für den 21. April 2020 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung

Die am 12. März 2020 im Bundesanzeiger für den 21. April 2020 einberufene ordentliche Hauptversammlung der Schuler Aktiengesellschaft wird abgesagt. Sie wird also nicht stattfinden. Die im Bundesanzeiger am 12. März 2020 bekannt gemachte Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung ist damit gegenstandslos.

Die Entwicklungen im Zusammenhang mit der weltweiten Ausbreitung des Coronavirus sowie die Verordnung der Landesregierung in Baden-Württemberg vom 17. März 2020, Veranstaltungen und Versammlungen bis zum 15. Juni 2020 zu untersagen, haben uns in unserer Entscheidung bestärkt, die Hauptversammlung am 21. April 2020 nicht wie geplant durchzuführen, sondern auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. In Abhängigkeit vom weiteren Verlauf der Infektionswelle sowie der von den zuständigen Behörden angeordneten Maßnahmen strebt die Schuler Aktiengesellschaft an, die Hauptversammlung innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von acht Monaten nach Beginn des Geschäftsjahres (d.h. bis zum 31. August 2020) abzuhalten. Damit verbunden ist unvermeidbar eine entsprechende zeitliche Verschiebung des Gewinnverwendungsbeschlusses und der Dividendenauszahlung.

Sobald ein neuer Termin für die ordentliche Hauptversammlung feststeht, wird eine neue Einladung zur Hauptversammlung im Bundesanzeiger bekannt gemacht werden.

 

Göppingen, im März 2020


Schuler Aktiengesellschaft mit Sitz in Göppingen

Der Vorstand

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