Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Bavaria Venture Capital & Trade AG Essen |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Bekanntmachung nach §§ 183a Abs. 1 und 2 Satz 1, 33a, 37a Abs. 1 und 2 AktG | 26.03.2020 |
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Bavaria Venture Capital & Trade AGEssen(zukünftig: Übach-Palenberg)Bekanntmachung nach §§ 183a Abs. 1 und 2 Satz 1, 33a, 37a Abs. 1 und 2 AktGDie außerordentliche Hauptversammlung der Bavaria Venture Capital & Trade AG hat am 20. März 2020 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft gegen Sacheinlagen von EUR 675.000,00 um EUR 800.000,00 auf EUR 1.475.000,00 durch Ausgabe von 800.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 je Stückaktie zu erhöhen. Der Ausgabebetrag der neuen Aktien wurde auf EUR 2,00 je Aktie festgesetzt. Die neuen Aktien sind für das gesamte Geschäftsjahr, in dem sie entstehen, erstmals gewinnberechtigt. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wurde ausgeschlossen. Zur Zeichnung der neuen Aktien wurden die nachfolgenden Personen zugelassen:
Von einer externen Prüfung der Sacheinlagen wird gemäß §§ 183a, 33a AktG abgesehen. Soweit der Einbringungswert der Sacheinlagen den Gesamtausgabebetrag der neuen Aktien übersteigt, ist die Differenz in die Kapitalrücklage der Gesellschaft nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB einzustellen. Gemäß §§ 183a Abs. 1 und 2 Satz 1, 37a Abs. 1 und 2 AktG erklärt der Vorstand, dass der Wert der Sacheinlagen den geringsten Ausgabebetrag der dafür zu gewährenden Aktien erreicht. Die Sacheinlagen haben einen Wert von EUR 3.946.599,00. Quelle dieser Bewertung ist der Bericht über die indikative Bewertung der Kehmer Versicherungsmakler GmbH, Übach-Palenberg, zum 31. Dezember 2019 des Wirtschaftsprüfers Guido Bomanns, Baesweiler („Sachverständiger“), vom 28. Januar 2020 („Gutachten“). Das Gutachten wurde in Anlehnung an die Regelungen des IDW S 1 „Grundsätze für die Durchführung von Unternehmensbewertungen“ des Hauptfachausschusses des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) erstellt. Der Sachverständige hat sich am berufsständischen Standard und den in der Rechtsprechung anerkannten Grundsätzen der Bewertung von Unternehmen nach dem Ertragswertverfahren und dem Discounted Cash-Flow-Verfahren orientiert. Der Wert der Sacheinlagen deckt den Gesamtausgabebetrag von EUR 1.600.000,00 ab. Der Vorstand versichert hiermit gemäß §§ 183a Abs. 2, 37a Abs. 2, Alt. 2 AktG, dass ihm Umstände, die darauf hindeuten, dass der beizulegende Zeitwert der Sacheinlagen am Tag ihrer tatsächlichen Einbringung auf Grund neuer oder neu bekannt gewordener Umstände erheblich niedriger ist als der vom Wirtschaftsprüfer Guido Bomanns, Baesweiler, mit Gutachten vom 28. Januar 2020 angenommene Wert, nicht bekannt geworden sind.
Übach-Palenberg, im März 2020 Der Vorstand |