Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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HELIOS Kliniken GmbH | Gesellschaftsbekanntmachungen | Bekanntmachung gemäß § 14 SpruchG betreffend den Squeeze-out der ehemaligen Minderheitsaktionäre der Damp Holding Aktiengesellschaft Damp Holding Aktiengesellschaft 16 O 75/12, 9 W 169/15 |
01.04.2020 |
HELIOS Kliniken GmbHBerlinBekanntmachung gemäß § 14 SpruchG
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Die Anträge der Antragsteller werden zurückgewiesen. |
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Die Antragsgegnerin trägt die Gerichtskosten des Verfahrens, ihre außergerichtlichen Kosten und die Vergütung der gemeinsamen Vertreter der nicht Antrag stellenden Aktionäre. |
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Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Antragsteller wird nicht angeordnet. |
II.
Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts
In dem Spruchverfahren
1. Dr. Ulrich Lüdemann, …
… (Antragsteller)
2) bis 7), 16), 18) bis 22), 24), 25), 30) bis 33) … am Beschwerdeverfahren nicht beteiligte Antragsteller
gegen
HELIOS Kliniken GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Franzel Simon, Friedrichstraße 136, 10117 Berlin
– Antragsgegnerin und Beschwerdegegnerin –
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Benrather Str. 18-20, 40213 Düsseldorf
Prof. Dr. Joachim Jickeli, …, Kiel,
– gemeinsamer Vertreter der nicht Antrag stellenden Aktionäre –
hat der 9. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts durch die Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Dr. von Milczewski, die Richterin am Amtsgericht Dr. Kehrer und den Richter am Oberlandesgericht Bahr am 09.03.2020 beschlossen:
Die Beschwerden der Antragsteller zu 1), 8), 13), 15) und 23), der Antragsteller zu 9) bis 12), des Antragstellers zu 14), des Antragstellers zu 17), der Antragsteller zu 26) und 27), des Antragstellers zu 29) und der Antragstellerin zu 34) gegen den Beschluss der Kammer für Handelssachen III des Landgerichts Kiel vom 21. April 2015 werden zurückgewiesen |
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Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der Vergütung des gemeinsamen Vertreters der außenstehenden Aktionäre trägt die Antragsgegnerin. Außergerichtliche Kosten der Beteiligten im Beschwerdeverfahren werden nicht erstattet. |
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Der Geschäftswert für Gerichtskosten in beiden Instanzen wird auf 200.000,00 € festgesetzt |
Berlin, im März 2020
HELIOS Kliniken GmbH
– Die Geschäftsführung –