MAGNUM AG
Schönefeld
Bekanntmachung über die Änderung der Genussscheinbedingungen
betreffend folgende Genussscheine:
Genussscheine Serie 2/2003 Nr. 1 bis 100.000 |
Gemäß § 09 der Genussscheinbedingungen wird hiermit § 02 Abs. 1 der Genussscheinbedingungen dahingehend geändert, dass die Genussscheininhaber für die Dauer des Genussrechts eine dem Gewinnanteil der Aktionäre der Magnum AG vorausgehende, auf das Geschäftsjahr der Magnum AG bezogene jährliche Ausschüttung von 6% des Nennbetrags der Genussscheine erhalten.
§ 02 Abs. 1 der Genussscheinbedingungen betreffend die Genussscheine
Genussscheine Serie 2/2003 Nr. 1 bis 100.000 |
wird wie folgt neu gefasst:
(1)
Die Genussscheininhaber erhalten für die Dauer des Genussrechts eine dem Gewinnanteil der Aktionäre der Magnum AG vorausgehende, auf das Geschäftsjahr der Magnum AG bezogene jährliche Ausschüttung von 6% des Nennbetrags der Genussscheine ab der Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2014 (einschließlich).
Schönefeld, im August 2015
Magnum AG
Der Vorstand