ComSol AG Commercial Solutions – Hinweis über die Verschmelzung der SUMITS Deutschland GmbH mit der ComSol AG Commercial Solutions gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG

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ComSol AG Commercial Solutions
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Gesellschaftsbekanntmachungen Hinweis über die Verschmelzung der SUMITS Deutschland GmbH mit der ComSol AG Commercial Solutions gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG 02.04.2020

ComSol AG Commercial Solutions

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Amtsgericht Köln, HRB 42712

Hinweis über die Verschmelzung der SUMITS Deutschland GmbH mit der ComSol AG Commercial Solutions gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG

Die ComSol AG beabsichtigt, im Wege der Verschmelzung das Vermögen ihrer 100%igen Tochter-GmbH, die Fa. SUMITS Deutschland GmbH mit Sitz in Saarbrücken, als Ganzes ohne deren Abwicklung gemäß § 2 Nr. 1, §§ 60 ff., 68 Abs. 1 Nr. 1 iVm. §§ 46ff. UmwG aufzunehmen. Da das Stammkapital der SUMITS Deutschland GmbH als übertragender Gesellschaft vollständig von der ComSol AG als übernehmender Gesellschaft gehalten wird, ist ein Beschluss der Hauptversammlung der ComSol AG über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit der SUMITS Deutschland GmbH nicht erforderlich (§ 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG). Aus dem gleichen Grund bedarf es auch keines Verschmelzungsberichts, keiner Verschmelzungsprüfung und keines Verschmelzungsprüfungsberichts, § 8 Abs. 3 Satz 1 HS 2, § 9 Abs. 2 und 3, § 12 Abs. 3, § 60 Abs. 1 UmwG.

Mangels anderweitiger Mehrheitserfordernisse in der Satzung unserer Gesellschaft können Aktionäre der ComSol AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der ComSol AG erreichen, jedoch die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der beabsichtigten Verschmelzung beschlossen wird.

Ein Beschluss der Gesellschafterversammlung der SUMITS Deutschland GmbH über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit der ComSol AG ist entbehrlich, da der ComSol AG sämtliche Geschäftsanteile an der SUMITS Deutschland GmbH gehören, § 62 Abs. 4 Satz 1 UmwG.

Ab dem Tag des Abschlusses des Verschmelzungsvertrages, dem 04.05.2020, liegen für die Dauer eines Monats in den Geschäftsräumen der ComSol AG, 50858 Köln, Toyota-Allee 99, der Verschmelzungsvertrag sowie die Jahresabschlüsse und Lageberichte der letzten drei Geschäftsjahre der ComSol AG und der SUMITS Deutschland GmbH zur Einsicht der Aktionäre der ComSol AG aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär der ComSol AG unverzüglich und kostenlos eine Abschrift – auf Verlangen auch elektronisch – dieser Unterlagen.

 

Köln, den 30.03.2020

ComSol AG Commercial Solutions

Der Vorstand

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