SLM Solutions Group AG – Wandelanleihe 2020/2026

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
SLM Solutions Group AG
Lübeck
Gesellschaftsbekanntmachungen Wandelanleihe 2020/2026 02.04.2020

SLM Solutions Group AG

Lübeck

ISIN DE000A111338 (Aktie)
ISIN DE000A2GSF58 (Wandelanleihe 2017/2022)

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Der Vorstand der SLM Solutions Group AG (ISIN DE000A111338) (die „Gesellschaft“) hat am 26. März 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag beschlossen, eine Wandelschuldverschreibung im Gesamtnennbetrag von EUR 15.000.000,00, unterteilt in 15.000 Teilschuldverschreibungen, mit einer Laufzeit bis zum 30. September 2026 zu begeben (die „Wandelanleihe 2020/2026“). Die Wandelanleihe 2020/2026 wird unter Ausnutzung der von der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 22. Juni 2018 unter Tagesordnungspunkt 6 erteilten Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen oder einer von der für den 16. Juni 2020 geplanten ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft neu erteilten oder geänderten Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen (die „neue Ermächtigung“) begeben werden.

Die Wandelanleihe 2020/2026 wird eine Verzinsung in Höhe von 2% p.a. sowie das Recht der Wandelanleihegläubiger vorsehen, ihre Teilschuldverschreibungen zu einem anfänglichen Wandlungspreis von EUR 6,75 je neuer Aktie, d.h. anfänglich in insgesamt bis zu 2.222.222 neue Aktien der Gesellschaft, zu wandeln. Die Teilschuldverschreibungen werden den Aktionären der Gesellschaft sowie den Gläubigern der von ihr im Oktober 2017 begebenen Wandelanleihe 2017/2022 (ISIN DE000A2GSF58) (die „Wandelanleihe 2017/2022“) im Zeitraum vom 26. Juni 2020, 0:00 Uhr, bis 10. Juli 2020, 12:00 Uhr (die „Bezugsfrist“), zum Bezug angeboten werden (das „Bezugsangebot“). Das Bezugsrecht für Spitzenbeträge wurde ausgeschlossen.

Die Gesellschaft hat mit ihren Aktionären Ceresio GmbH und Cornwall GmbH & Co. KG am 26. März 2020 Vereinbarungen getroffen, gemäß derer diese im Rahmen des Bezugsangebots auf ihre Bezugsrechte aus den von ihnen gehaltenen Aktien der Gesellschaft unter der aufschiebenden Bedingung, dass (i) die neue Ermächtigung nicht bis zum Beginn der Bezugsfrist wirksam wird oder (ii) in der ordentlichen Hauptversammlung ein Widerspruch gegen die neue Ermächtigung zu Protokoll gegeben wird, soweit verzichten werden, wie es erforderlich ist, um den Inhabern der Wandelanleihe 2017/2022 ein Bezugsrecht auf die Wandelanleihe 2020/2026 in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ihrer Wandlungsrechte zustehen würde.

 

Lübeck, im März 2020

SLM Solutions Group AG

Der Vorstand

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