Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Degussa Bank AG Frankfurt am Main |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einladung zur sechsten ordentlichen Hauptversammlung | 07.04.2020 |
Degussa Bank AGFrankfurt am MainAn die Aktionäre Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit laden wir Sie zur ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft am Donnerstag, den 7. Mai 2020, 11:00 Uhrein. Aufgrund der derzeit grassierenden COVID-19-Pandemie und der damit einhergehenden rechtlichen Beschränkungen für Versammlungen ist eine Durchführung der Hauptversammlung als Präsenzsitzung auf absehbare Zeit leider nicht möglich. Aus diesem Grund macht die Gesellschaft von der Möglichkeit nach § 1 Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Vereins, Genossenschafts- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie Gebrauch und wird die Hauptversammlung ausschließlich virtuell im Wege einer Video-Konferenz abhalten. Die Zugangsdaten (Link) und Erläuterungen zur Einwahl werden nach Mitteilung einer E-Mail-Adresse sowie dem Nachweis des Teilnahmerechts (siehe unten) verschickt. Bitte beachten Sie, dass eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Versammlungsort, M.M.Warburg & CO, Ferdinandstraße 63, 20095 Hamburg, nicht möglich ist. Die Tagesordnunglautet wie folgt:
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Zur (virtuellen) Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach § 11 Abs. 1 der Satzung unserer Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihr Recht zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts in geeigneter Form, z. B. durch Vorlage einer Bescheinigung des depotführenden Instituts, nachweisen. Der Berechtigungsnachweis muss der Gesellschaft spätestens am Tag vor Beginn der Hauptversammlung, d. h. Mittwoch, den 6. Mai 2020, 24:00 Uhr (MESZ), vorliegen. Bitte teilen Sie uns bis zu diesem Zeitpunkt, sofern Sie an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen möchten (durch Zuschaltung in Video-Konferenz), auch eine E-Mail-Adresse mit. Nur so kann gewährleistet werden, dass wir Ihnen den Link zur Video-Konferenz rechtzeitig per E-Mail zuschicken können. Bitte senden Sie den Nachweis sowie ggf. Ihre E-Mail-Adresse an die nachfolgend genannte Adresse: Degussa Bank AG Wir bitten Sie, bei schriftlichem Nachweis die üblichen Postlaufzeiten zu berücksichtigen. Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis des Aktienbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung beziehen, mithin auf Donnerstag, den 16. April 2020, 24:00 Uhr (MESZ). Fragemöglichkeit nur bis zwei Tage vor der Hauptversammlung Abweichend von § 131 AktG (Auskunftsrecht) sind Fragen bis spätestens zwei Tage vor der Hauptversammlung, d. h. bis Dienstag, den 5. Mai 2020, 24:00 Uhr (MESZ), per E-Mail an natascha.hornung@degussa-bank.deeinzureichen. Nach diesem Zeitpunkt, insbesondere während der Hauptversammlung, besteht keine Fragemöglichkeit mehr. Die Fragen werden nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen des Vorstands „in“ der (virtuellen) Hauptversammlung beantwortet. Verfahren der Stimmabgabe Die Aktionäre können ihr Stimmrecht per E-Mail (elektronische Briefwahl) an natascha.hornung@degussa-bank.deausüben. Dabei ist zu jedem Tagesordnungspunkt, der eine Beschlussfassung vorsieht, anzugeben, ob dem Beschlussvorschlag zugestimmt wird („Ja“) oder nicht („Nein“) oder sich enthalten wird („Enthaltung“). Letztmöglicher Zeitpunkt der Stimmabgabe ist die ausdrückliche Schließung der Abstimmung durch den Versammlungsleiter während der Hauptversammlung. Alternativ können sich die Aktionäre durch Herrn Matthias Buch oder stellvertretend Frau Rechtsanwältin Lisa Holzapfel vertreten lassen. Für die Bevollmächtigung bitten wir Sie, den beigefügten Vordruck zu benutzen und bis Mittwoch, den 6. Mai 2020, 24:00 Uhr (MESZ), an die Gesellschaft unter folgender Adresse zu schicken: Degussa Bank AG Auch in Fällen der Bevollmächtigung muss der Aktionär den Berechtigungsnachweis rechtzeitig erbringen. Wenn Aktionäre nach den allgemeinen Regeln Dritte für die Ausübung ihres Stimmrechts bevollmächtigen, haben diese Vertreter wiederum die von der Gesellschaft angebotene Vertretung zu nutzen oder müssen per elektronischer Briefwahl abstimmen. Wenn die Erteilung der Vollmacht nicht dem Anwendungsbereich des § 135 AktG unterliegt, hat die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG in Textform (§ 126b BGB) zu erfolgen Möglichkeit zum elektronischen Widerspruch Aktionäre, die ihr Stimmrecht in vorstehend genannter Form ausgeübt haben, haben in Abweichung von § 245 Nr. 1 AktG (Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung) die Möglichkeit, bis zum Ende der Hauptversammlung per E-Mail an natascha.hornung@degussa-bank.deWiderspruch gegen einen Beschluss beim Versammlungsleiter zu erklären. Rechte der Aktionäre, eine Ergänzung der Tagesordnung zu verlangen (§ 122 Abs. 2 AktG) Aktionäre können unter bestimmten Voraussetzungen verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung einer Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden (vgl. § 122 Abs. 2 70 AktG). Ein solches Verlangen ist schriftlich und ausschließlich an den Vorstand zu richten; es muss der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Versammlung (wobei der Tag der Versammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also bis spätestens Sonntag, den 12. April 2020, 24:00 Uhr (MESZ), unter folgender Anschrift zugehen: Degussa Bank AG Rechte der Aktionäre zur Ankündigung von Anträgen und Wahlvorschlägen (§ 126 Abs. 1 und § 127 AktG) Eventuelle (Gegen-)Anträge im Sinne von § 126 Abs. 1 bzw. 127 AktG sind an folgende Adresse zu übersenden: Degussa Bank AG Rechtzeitig eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge, d. h. solche, die der Gesellschaft bis spätestens Mittwoch, den 22. April 2020, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen, werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften im Internet unter der Adresse www.degussa-bank.dezugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu Gegenanträgen und Wahlvorschlägen werden ebenfalls auf dieser Internetseite veröffentlicht. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung dieser Hauptversammlung im Bundesanzeiger EUR 50.000.000,00 und ist eingeteilt in 50.000.000 Stückaktien. Von den insgesamt ausgegebenen 50.000.000 Stückaktien der Gesellschaft sind im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung im Bundesanzeiger alle Stückaktien teilnahme- und stimmberechtigt. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Kapital- und Ertragsentwicklung ermöglicht auch für das Geschäftsjahr 2019 eine Ausschüttung. Für das Wachstum der Gruppe bleibt aber ein weiterer Kapitalaufbau erforderlich. Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Thesaurierung und Gewinnausschüttung an die Aktionäre wird angestrebt. Wir hoffen, Sie trotz der ungewöhnlichen Umstände zahlreich der Hauptversammlung – virtuell – begrüßen zu dürfen. Sofern Sie nicht an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen möchten, wären wir Ihnen für die Erteilung einer Vollmacht dankbar, damit eine möglichst hohe Präsenz sichergestellt ist. Ein vorbereitetes Vollmachtsformular ist der Einladung beigefügt. Mit dieser Einladung zur sechsten ordentlichen Hauptversammlung wird Ihnen auch der testierte, festgestellte Jahresabschluss und der testierte Konzernabschluss zum 31.12.2019 zugesandt. Mit freundlichen Grüßen
Degussa Bank AG Der Vorstand Jürgen Eckert Michael Horf |