A.S. Création Tapeten AG – Hauptversammlung 2020

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
A.S. Création Tapeten AG
Gummersbach
Gesellschaftsbekanntmachungen Ordentliche Hauptversammlung 2020 17.04.2020

A.S. Création Tapeten AG

Gummersbach

ISIN DE000A1TNNN5

Hauptversammlung 2020

Wir laden hiermit – unter Anwendung der verkürzten Frist gemäß Art. 2 § 1 Abs. 3 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz und Strafverfahrensrecht (nachfolgend „COVID-19 Gesetz“) – unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur

ordentlichen Hauptversammlung 2020

am Donnerstag, 14. Mai 2020, 10:00 Uhr, ein.

Diese Hauptversammlung wird gemäß Art. 2 § 1 des COVID-19 Gesetzes als virtuelle Hauptversammlung abgehalten. Eine physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten ist in diesem Jahr nicht möglich.

Die Übertragung im Internet erfolgt in einem passwortgeschützten Aktionärsportal, welches über folgende Internetseite erreicht werden kann:

http://www.as-creation.de/hv2020

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Gesellschaft werden die virtuelle Hauptversammlung am Sitz der Gesellschaft, Südstraße 47, 51645 Gummersbach, durchführen.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der A.S. Création Tapeten AG zum 31. Dezember 2019, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, der Lageberichte für die A.S. Création Tapeten AG und den Konzern mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289a und 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des gesonderten nichtfinanziellen Berichts

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der A.S. Création Tapeten AG ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von 4.961.431,80 € zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,90 € je Stückaktie zu verwenden. Bei 2.756.351 dividendenberechtigten Stückaktien entspricht das einer Ausschüttung in Höhe von 2.480.715,90 €. Der restliche Betrag in Höhe von 2.480.715,90 € soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die 243.649 zum Zeitpunkt des Vorschlags von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich durch den Erwerb oder die Veräußerung eigener Aktien die Zahl der dividendenberechtigten Aktien vermindern oder erhöhen. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von 0,90 € je dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet werden.

Der Anspruch der Aktionäre auf ihre Dividende ist am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Bankarbeitstag fällig (§ 58 Absatz 4 Satz 2 AktG).

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu beschließen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu beschließen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen.

6.

Beschlussfassung über eine Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der A.S. Création Tapeten AG setzt sich gemäß §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG und §§ 1 Absatz 1, 4 Absatz 1 DrittelbG sowie § 9 Absatz 1 der Satzung aus vier von der Hauptversammlung und zwei von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen. Gemäß § 9 Absatz 2 der Satzung erfolgte zuletzt in der Hauptversammlung 2016 eine Wahl der Aufsichtsratsmitglieder für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließen wird.

Mit Beendigung der Hauptversammlung 2019 ist Herr Franz Jürgen Schneider vorzeitig aus dem Amt als Aufsichtsratsvorsitzender und Aufsichtsratsmitglied der A.S. Création Tapeten AG ausgeschieden. Anschließend erfolgte bis zur Beendigung der Hauptversammlung 2020 die gerichtliche Bestellung von Herrn Dr. Stephan Zilkens zum Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, in Form einer Ergänzungswahl Herrn Dr. Zilkens mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließen wird, als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen.

Ein Lebenslauf sowie eine Übersicht der Mitgliedschaften von Herrn Dr. Zilkens in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien findet sich nachstehend:

Herr Dr. Zilkens (Jahrgang 1955) ist Kunsthistoriker, Kaufmann und seit 2010 geschäftsführender Gesellschafter der Zilkens GmbH Versicherungsmakler, Köln. Davor war Herr Dr. Zilkens Vorstand bzw. Geschäftsführer in verschiedenen Unternehmen der Versicherungswirtschaft. Dem Aufsichtsrat der A.S. Création Tapeten AG gehört Herr Dr. Zilkens seit dem 9. August 2019 an. Herr Dr. Zilkens ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

Alberdingk-Boley GmbH, Krefeld

Der Lebenslauf von Herrn Dr. Zilkens ist unter der Internetadresse

http://www.as-creation.de/hv2020

abrufbar.

Der vorstehende Vorschlag des Aufsichtsrats stützt sich auf eine Empfehlung des Nominierungsausschusses und berücksichtigt, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen.

7.

Beschlussfassung über eine Änderung der Aufsichtsratsvergütung

Eine Anpassung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der A.S. Création Tapeten AG ist in den letzten Jahren nicht erfolgt. Im Wettbewerb um hochqualifizierte Persönlichkeiten zur Besetzung des Aufsichtsrats leistet eine angemessene und sachgerechte Vergütung einen wichtigen Beitrag. Vor dem Hintergrund stetig steigender Anforderungen an die Kontrolltätigkeit des Aufsichtsrats und im Hinblick auf eine weitere erfolgreiche Entwicklung der A.S. Création Tapeten AG soll die Aufsichtsratsvergütung punktuell mit Blick auf den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses moderat angepasst und zugleich klarer formuliert werden. Die Anpassung der Vergütung des Prüfungsausschussvorsitzenden soll in der Weise erfolgen, dass er künftig dem stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gleichgestellt wird und insoweit ebenfalls den anderthalbfachen Betrag, d.h. 18.750,00 €, als Grundvergütung erhält.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

§ 14 der Satzung wird wie folgt angepasst:

„§ 14 Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

(1)

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten außer dem Ersatz ihrer Auslagen für jedes Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine Grundvergütung in Höhe von € 12.500,00. Abweichend hiervon erhält der Vorsitzende des Aufsichtsrats den dreifachen Betrag, der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats sowie der Vorsitzende des Prüfungsausschusses jeweils den anderthalbfachen Betrag als Grundvergütung.

(2)

Zusätzlich zu der Grundvergütung nach Absatz 1 erhält jedes Mitglied eines vom Aufsichtsrat gebildeten Ausschusses für diese Tätigkeit € 6.250,00 je Ausschusszugehörigkeit und Geschäftsjahr. Die Gesamtvergütung für die Tätigkeit in den Ausschüssen ist auf € 25.000,00 begrenzt.

(3)

Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, erhalten die Vergütung pro rata temporis entsprechend der Dauer ihrer Aufsichtsratszugehörigkeit. Dies gilt entsprechend für die gesonderte Vergütung der Mitgliedschaft in einem Ausschuss des Aufsichtsrats.

(4)

Die Gesellschaft erstattet jedem Aufsichtsratsmitglied die auf seine Vergütung und Auslagen zu entrichtende Umsatzsteuer.

(5)

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist zahlbar mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vorausgegangene Geschäftsjahr beschließt, es sei denn, die Hauptversammlung beschließt etwas anderes.“

Im Übrigen bleibt die Satzung unverändert.

Mit Wirksamkeit der Änderung von § 14 der Satzung findet die Neuregelung der Aufsichtsratsvergütung erstmals Anwendung auf das am 1. Januar 2020 begonnene Geschäftsjahr.

Nachfolgend sind der bisherige und der neue Wortlaut von § 14 der Satzung auch in einer synoptischen Übersicht veranschaulicht:

Neuer Wortlaut § 14 Bisheriger Wortlaut § 14
§ 14 Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

(1)

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten außer dem Ersatz ihrer Auslagen für jedes Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine Grundvergütung in Höhe von € 12.500,00. Abweichend hiervon erhält der Vorsitzende des Aufsichtsrats den dreifachen Betrag, der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats sowie der Vorsitzende des Prüfungsausschusses jeweils den anderthalbfachen Betrag als Grundvergütung.

(2)

Zusätzlich zu der Grundvergütung nach Absatz 1 erhält jedes Mitglied eines vom Aufsichtsrat gebildeten Ausschusses für diese Tätigkeit € 6.250,00 je Ausschusszugehörigkeit und Geschäftsjahr. Die Gesamtvergütung für die Tätigkeit in den Ausschüssen ist auf € 25.000,00 begrenzt.

(3)

Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, erhalten die Vergütung pro rata temporis entsprechend der Dauer ihrer Aufsichtsratszugehörigkeit. Dies gilt entsprechend für die gesonderte Vergütung der Mitgliedschaft in einem Ausschuss des Aufsichtsrats.

(4)

Die Gesellschaft erstattet jedem Aufsichtsratsmitglied die auf seine Vergütung und Auslagen zu entrichtende Umsatzsteuer.

(5)

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist zahlbar mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vorausgegangene Geschäftsjahr beschließt, es sei denn, die Hauptversammlung beschließt etwas anderes.

§ 14 Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

(1)

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten außer dem Ersatz ihrer Auslagen für jedes volle Jahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung in Höhe von € 12.500,00, zahlbar mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vorausgegangene Geschäftsjahr beschließt, es sei denn, die Hauptversammlung beschließt etwas anderes.

(2)

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält den dreifachen, der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält den anderthalbfachen Betrag der festen Vergütung gemäß Absatz 1. Mitglieder eines vom Aufsichtsrat gebildeten Ausschusses erhalten außerdem für diese Tätigkeit je 50 % des Betrags der festen Vergütung gemäß Absatz 1. Die Gesamtvergütung für die Tätigkeit in den Ausschüssen ist auf den doppelten Betrag der festen Vergütung gemäß Absatz 1 begrenzt.

(3)

Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, erhalten die Vergütung pro rata temporis entsprechend der Dauer ihrer Aufsichtsratszugehörigkeit; dies gilt entsprechend für die gesonderte Vergütung der Mitgliedschaft in einem Ausschuss des Aufsichtsrats.

(4)

Die Gesellschaft erstattet jedem Aufsichtsratsmitglied die auf seine Vergütung und Auslagen zu entrichtende Umsatzsteuer.

Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten

Die COVID-19-Pandemie hat aktuell erhebliche Auswirkungen auf das Privat- und Wirtschaftsleben in Deutschland und weltweit. So ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einladung u.a. die Abhaltung öffentlicher Veranstaltungen für einen befristeten Zeitraum untersagt. Unklar ist, ob es weitere Verlängerungen und ggf. andere Einschränkungen gibt. Vor dem Hintergrund der Pandemie hat der Gesetzgeber das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (nachfolgend „COVID-19 Gesetz“) erlassen. Dieses gestattet gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 COVID-19 Gesetz u.a. Aktiengesellschaften wie der A.S. Création Tapeten AG die Durchführung einer ordentlichen Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung. Zudem hat der Gesetzgeber mit Art. 2 § 1 Abs. 3 COVID-19 Gesetz aufgrund der kurzfristigen Gesetzesänderung innerhalb der Hauptversammlungssaison die Möglichkeit geschaffen, die Einberufungsfrist zu verkürzen, wodurch es möglich ist, bislang geplante Hauptversammlungstermine tatsächlich unter Berücksichtigung der Regelungen zur virtuellen Hauptversammlung zu halten.

Unter Berücksichtigung der Interessen der Aktionäre an der Abhaltung einer ordentlichen Hauptversammlung innerhalb der gewohnten Fristen sowie unter Abwägung der aktuellen Gefährdungslage und deren perspektivischer Entwicklung hat der Vorstand der A.S. Création Tapeten AG mit Zustimmungsbeschluss des Aufsichtsrats zum Schutz der Aktionäre, deren Vertretern sowie den Organen und Mitarbeitern der A.S. Création Tapeten AG gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 COVID-19 Gesetz beschlossen, die diesjährige ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten und die Möglichkeit einer Fristverkürzung gemäß Art. 2 § 1 Abs. 3 COVID-19 Gesetz in Anspruch zu nehmen.

Die Rechte der Aktionäre zur Teilnahme, Stimmrechtsausübung, Stimmrechtsvertretung, zu den Fragerechten und zum Widerspruch ergeben sich insoweit aus Art. 2 § 1 COVID-19 Gesetz sowie den allgemeinen Regelungen zur Einladung und Durchführung der Hauptversammlung einer börsennotierten Aktiengesellschaft und der Satzung der Gesellschaft, soweit nicht Art. 2 § 1 COVID-19 Gesetz Abweichendes regelt.

Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Eine physische Teilnahme der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten ist aufgrund des von der Gesellschaft beschlossenen Verfahrens zur Durchführung der Hauptversammlung gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 COVID-19 Gesetz in diesem Jahr nicht möglich. Allerdings ist es für die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten möglich, an den Abstimmungen durch Stimmrechtsvertreter oder durch (elektronische) Briefwahl teilzunehmen, vorab Fragen an die Gesellschaft zu adressieren und diese im Rahmen der präsenzlosen Hauptversammlung durch die Verwaltung beantworten zu lassen, Gegen- und Ergänzungsanträge zu stellen und die präsenzlose Hauptversammlung online zu verfolgen.

Zu dieser Art der Teilnahme gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 COVID-19 Gesetz an der diesjährigen Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich so zur Hauptversammlung angemeldet haben, dass ihre Anmeldung spätestens am Sonntag, 10. Mai 2020, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft eingegangen ist.

Aktionäre können sich schriftlich, per Telefax oder per E-Mail bei der A.S. Création Tapeten AG unter folgender Adresse anmelden:

A.S. Création Tapeten AG
c/o BADER & HUBL GmbH
Friedrich-List-Str. 4a
70565 Stuttgart

Telefax-Nr.: +49-(0)711-234318-33
E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de

Um einen frühzeitigen Versand Ihrer Zugangsunterlagen für das Aktionärsportal sowie der Vollmachtsformulare und damit die Möglichkeit zur Stimmabgabe und zur Stellung von Fragen zu gewährleisten, bitten wir um eine möglichst frühzeitige Anmeldung vor dem vorstehend genannten Fristablauf.

Aktionäre sind auch nach erfolgter Anmeldung zur Hauptversammlung weiterhin berechtigt, über ihre Aktien zu verfügen. Maßgeblich für das Teilnahme- und Stimmrecht im Sinne von Art. 2 § 1 Abs. 2 COVID-19 Gesetz ist der im Aktienregister eingetragene Bestand am Tag der Hauptversammlung. Dieser wird dem Bestand am Ende des Anmeldeschlusstags entsprechen, da Aufträge zur Umschreibung des Aktienregisters in der Zeit vom Ablauf des 10. Mai 2020 bis zum 14. Mai 2020 (einschließlich) erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung vom 14. Mai 2020 verarbeitet und berücksichtigt werden. Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter „Technical Record Date“) für die Ausübung des Stimmrechts am Tag der Hauptversammlung ist mithin der Ablauf, d.h. 24:00 Uhr, des 10. Mai 2020.

Die im Aktienregister eingetragenen Aktionäre erhalten nach ihrer Anmeldung die Zugangsunterlagen mit den persönlichen Zugangsdaten zum Online-Portal, das sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.as-creation.de/hv2020

finden. Diese ermöglichen ihnen die Nutzung des passwortgeschützten Aktionärsbereichs und damit das Verfolgen der Live-Übertragung der vollständigen präsenzlosen Hauptversammlung sowie eine Stimmabgabe und die Übermittlung von Fragen entsprechend der nachfolgenden Bedingungen.

Verfahren für die Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung

Aktionäre können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist eine ordnungsgemäße Anmeldung des Aktionärs erforderlich.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform. Ein Formular, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden kann – aber nicht muss –, befindet sich bei den mit der Einladung übersandten Unterlagen.

Für den Fall der Bevollmächtigung von Intermediären im Sinne von § 135 AktG, wird weder vom Gesetz Textform verlangt noch enthält die Satzung für diesen Fall besondere Regelungen. Die für die Bevollmächtigung erforderliche Form ist daher bei dem jeweils zu bevollmächtigenden Intermediär zu erfragen. Nach dem Gesetz muss die Vollmacht in diesen Fällen einem bestimmten Intermediär erteilt und von diesem nachprüfbar festgehalten werden. Die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Ein Verstoß gegen diese und bestimmte weitere in § 135 AktG genannte Erfordernisse für die Bevollmächtigung eines Intermediärs beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Absatz 7 AktG die Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht. Vorstehendes gilt sinngemäß für die Bevollmächtigung von Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern oder Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten (§ 135 Absatz 8 AktG). Hierbei ist zu beachten, dass nicht nur Aktionäre, sondern auch zur Bevollmächtigung berechtigte Intermediäre nicht physisch an der präsenzlosen Hauptversammlung gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 COVID-19 Gesetz teilnehmen, sondern die von ihnen zu vertretenden Stimmen entsprechend dem hier beschriebenen Verfahren zur Stimmabgabe abgeben.

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären die Möglichkeit an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Der weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der von den Aktionären erteilten Weisungen aus. Soll der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen sie zwingend Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Ohne Erteilung entsprechender Weisungen ist die Vollmacht ungültig.

Die Erteilung der Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und die Erteilung und der Widerruf von Weisungen bedürfen der Textform und müssen der Gesellschaft unter folgender Adresse zugehen

A.S. Création Tapeten AG
c/o BADER & HUBL GmbH
Friedrich-List-Str. 4a
70565 Stuttgart

Telefax-Nr.: +49-(0)711-234318-33
E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de

Die Vollmachten mit den Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen bis zum 13. Mai 2020, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft eingegangen sein, andernfalls können sie nicht berücksichtigt werden.

Des Weiteren können Informationen zur Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters auch im Internet unter

http://www.as-creation.de/hv2020

eingesehen werden.

Verfahren für die Stimmabgabe durch (elektronische) Briefwahl

Aktionäre können ihre Stimmen schriftlich durch Briefwahl bzw. elektronische Briefwahl im Sinne von Art. 2 § 1 Abs. 2 Nr. 2 COVID-19 Gesetz abgeben. Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der (elektronischen) Briefwahl sind nur Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig angemeldet sind.

Für die (elektronische) Briefwahl sind folgende Punkte zu beachten:

Die Briefwahl kann schriftlich oder in Textform erfolgen. In diesem Fall müssen die per Briefwahl abgegebenen Stimmen bis zum 13. Mai 2020, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft eingegangen sein; anderenfalls können sie nicht berücksichtigt werden. Für eine Übermittlung des ausgefüllten Briefwahlformulars per Post, per Fax oder in Dateiform per E-Mail verwenden Aktionäre bitte die nachstehend genannte Adresse:

A.S. Création Tapeten AG
c/o BADER & HUBL GmbH
Friedrich-List-Str. 4a
70565 Stuttgart

Telefax-Nr.: +49-(0)711-234318-33
E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de

Für die elektronische Briefwahl steht zudem das passwortgeschützte Online-Portal über folgende Internetseite

http://www.as-creation.de/hv2020

zur Verfügung. Diese Art der elektronischen Briefwahl über das Aktionärsportal ermöglicht eine Teilnahme an der Abstimmung bis zum Aufruf der Tagesordnungspunkte zur Abstimmung im Rahmen der präsenzlosen Hauptversammlung.

Live-Übertragung der vollständigen Hauptversammlung im Internet

Die virtuelle Hauptversammlung wird in dem passwortgeschützten Online-Portal, auf welches nur über die erhaltenen Zugriffsdaten ein Zugriff besteht, vollständig übertragen. Sie können dieses Portal über folgenden Link erreichen:

http://www.as-creation.de/hv2020

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf 3.000.000 Stück teilnahme- und stimmberechtigte Stückaktien, von denen 243.649 Stückaktien auf eigene Aktien entfallen, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen.

Rechte der Aktionäre

Im Zusammenhang mit der Hauptversammlung stehen den Aktionären unter anderem die folgenden Rechte zu:

1.

Anfragen, Gegenanträge sowie Wahlvorschläge von Aktionären

Eine Abschrift der zu Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen wird den Aktionären auf Anfrage unverzüglich zugesandt. Darüber hinaus stehen diese Unterlagen auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.as-creation.de/hv2020

zur Einsichtnahme und zum Herunterladen bereit.

Wenn ein Aktionär Anfragen zur Hauptversammlung hat oder Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat stellen oder Wahlvorschläge unterbreiten möchte, sind diese ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

A.S. Création Tapeten AG
– Investor Relations –
z. Hd. Herrn Maik Holger Krämer
Südstraße 47
51645 Gummersbach

Telefax-Nr.: +49-(0)2261-542-304
E-Mail: hv2020@as-creation.de

Rechtzeitig, d.h. bis zum Ablauf des 29. April 2020 unter dieser Adresse eingegangene Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden den Aktionären nach näherer Maßgabe der §§ 126, 127 AktG unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse

http://www.as-creation.de/hv2020

zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte oder nicht rechtzeitig eingegangene Gegenanträge werden nicht zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der vorstehend genannten Internetadresse einsehbar sein.

2.

Recht auf Ergänzung der Tagesordnung

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (dies entspricht 450.000,00 € bzw. 150.000 Stück Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft unter der nachstehend genannten Adresse bis zum Ablauf des 29. April 2020 zugegangen sein:

A.S. Création Tapeten AG
– Investor Relations –
z. Hd. Herrn Maik Holger Krämer
Südstraße 47
51645 Gummersbach

3.

Auskunftsrecht

Jedem Aktionär ist grundsätzlich auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich sind und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht.

Gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 COVID-19 Gesetz ist aufgrund der Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten die Ausübung des Auskunftsrecht nicht im gewohnten Rahmen möglich.

Die Gesellschaft schafft allerdings gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 COVID-19 Gesetz eine Fragemöglichkeit, bei der jeder angemeldete Aktionär im Wege der elektronischen Kommunikation Fragen an die Verwaltung richten kann. Um die Fragemöglichkeit auszuüben, sind die Fragen hierfür unter Angabe des vollständigen Namens sowie der Aktionärsnummer im passwortgeschützten Aktionärsportal unter folgender Internetadresse einzugeben:

http://www.as-creation.de/hv2020

Die Fragen müssen entsprechend der von Vorstand und Aufsichtsrat getroffenen Festlegung in Anwendung von Art. 2 § 1 Abs. 2 Nr. 3 in Verbindung mit Art. 2 § 1 Abs. 2 Satz 2 COVID-19 Gesetz spätestens bis zum 12. Mai 2020, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft über das passwortgeschützte Aktionärsportal eingehen.

Im Rahmen der Übertragung der Hauptversammlung wird die Verwaltung gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 Satz 2 COVID-19 Gesetz nach pflichtgemäßem Ermessen die bei der Gesellschaft fristgemäß eingegangenen Fragen beantworten.

4.

Weitergehende Erläuterungen

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Absatz 2, § 126 Absatz 1, § 127, § 131 Absatz 1 AktG sowie nach Art. 2 § 1 COVID-19 Gesetz finden sich im Internet unter der Internetadresse:

http://www.as-creation.de/hv2020

Informationen zum Datenschutz

Die Gesellschaft verarbeitet auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene Daten, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Für die Verarbeitung ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c DSGVO.

Zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt die Gesellschaft verschiedene Dienstleister. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Die Dienstleister verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt.

Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert und anschließend gelöscht.

Jede Person, deren Daten betroffen sind, hat unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kap. III DSGVO. Diese Rechte können gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse

Christine.juelich@as-creation.de

oder über die folgenden Kontaktdaten geltend gemacht werden:

A.S. Création Tapeten AG
z. Hd. Frau Christine Jülich
Südstraße 47
51645 Gummersbach
Telefax-Nr.: +49-(0)2261-542-304

Zudem besteht nach näherer Maßgabe von Art. 77 DSGVO ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden.

Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung

Die Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG können im Internet unter

http://www.as-creation.de/hv2020

eingesehen und auf Wunsch heruntergeladen werden. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung ebenfalls unter dieser Internetadresse bekannt gegeben.

Die Einladung zur Hauptversammlung ist im Bundesanzeiger vom 17. April 2020 veröffentlicht.

 

Gummersbach, im April 2020

A.S. Création Tapeten AG

Der Vorstand

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