FCR Immobilien Aktiengesellschaft – Einladung zur Hauptversammlung

FCR Immobilien AG

Pullach i. Isartal

WKN: A1YC91 /​ ISIN: DE000A1YC913

Einladung zur Hauptversammlung

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung ein, die

am Mittwoch, 18. Mai 2022, um 14:00 Uhr

als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz
der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten

stattfindet.

Die Hauptversammlung wird für unsere Aktionäre live im Internet übertragen. Die Stimmrechtsausübung
der Aktionäre erfolgt ausschließlich im Weg der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung
an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Ort der Hauptversammlung
im Sinne des Aktiengesetzes ist der Sitz der Gesellschaft, Kirchplatz 1, 82049 Pullach
im Isartal.

TAGESORDNUNG

Tagesordnungspunkt 1:

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 und des Lageberichts
für das Geschäftsjahr 2021, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2021
und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2021 sowie des Berichts des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2021 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben
gemäß §§ 289a, 315a HGB

Es findet nach den gesetzlichen Bestimmungen keine Beschlussfassung der Hauptversammlung
statt, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das
Geschäftsjahr 2021 entsprechend § 172 AktG bereits gebilligt und damit festgestellt
hat.

Tagesordnungspunkt 2:

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2021
in Höhe von EUR 14.345.279,67 wie folgt zu verwenden:

 
1.

Ausschüttung eines Teilbetrags in Höhe von EUR 3.417.048,95 als Dividende von EUR
0,35 je dividendenberechtigter Stückaktie,

2.

Vortrag eines Teilbetrags in Höhe von EUR 10.928.230,72 auf neue Rechnung.

Tagesordnungspunkt 3:

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Im Geschäftsjahr 2021 war Herr Falk Raudies Alleinvorstand.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung
zu erteilen.

Tagesordnungspunkt 4:

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Im Geschäftsjahr 2021 waren Herr Prof. Dr. Franz-Joseph Busse, Herr Hanjo Schneider
und Herr Ludwig A. Fuchs Mitglieder des Aufsichtsrats.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

Tagesordnungspunkt 5:

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss
und für den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die MSW GmbH, Berlin, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss
und für den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2022 zu bestellen.

Tagesordnungspunkt 6:

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2021

Die Hauptversammlung der börsennotierten Gesellschaft beschließt über die Billigung
des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das vorausgegangene
Geschäftsjahr.

Nach § 162 Abs. 1 AktG erstellen Vorstand und Aufsichtsrat der börsennotierten Gesellschaft
jährlich einen klaren und verständlichen Bericht über die im letzten Geschäftsjahr
jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats
von der Gesellschaft und von Unternehmen desselben Konzerns (§ 290 HGB) gewährte und
geschuldete Vergütung. Die Bestimmung wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten
Aktionärsrechterichtlinie in das Aktiengesetz eingefügt und ist gemäß § 26j Abs. 2
Satz 1 EGAktG erstmals für das nach dem 31. Dezember 2020 beginnende Geschäftsjahr
anzuwenden.

Damit ist in dieser ordentlichen Hauptversammlung der FCR Immobilien AG erstmals eine
Beschlussfassung über den Vergütungsbericht vorgesehen. Vorstand und Aufsichtsrat
haben den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021 unter Berücksichtigung der
Vorgaben nach § 162 AktG erstellt und mit Beschluss des Vorstands vom 22. März 2022
und Beschluss des Aufsichtsrats vom 23. März 2022 beschlossen. Der Vergütungsbericht
ist vom Abschlussprüfer geprüft und mit einem Prüfvermerk gemäß § 162 Abs. 3 S. 3
AktG versehen worden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften
Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021, über den der Vorstand am 22. März 2022
und der Aufsichtsrat am 23. März 2022 beschlossen hat, zu billigen.

Der Vergütungsbericht ist nachstehend dargestellt und über die Internetseite

https:/​/​fcr-immobilien.de/​hauptversammlung/​

verfügbar.

Vergütungsbericht 2021 für Vorstand und Aufsichtsrat

 
A.

Vergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2021

Der Bericht beschreibt die im Geschäftsjahr 2021 jedem einzelnen gegenwärtigen oder
früheren Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats von der FCR Immobilen AG und
von Unternehmen desselben Konzerns (§ 290 HGB) gewährte und geschuldete Vergütung
und erläutert individualisiert die Struktur und die Höhe der einzelnen Komponenten
der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung.

Im Folgenden wird die konkrete Anwendung des am 18. Mai 2021 von der Hauptversammlung
der FCR Immobilien AG beschlossenen Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands
der FCR Immobilien AG im Geschäftsjahr 2021 beschrieben.

Dabei sind die Gesamtvergütung, die Bestandteile, aus denen sich die Gesamtvergütung
zusammensetzt, alle festen und variablen Vergütungsbestandteile, deren jeweiliger
relativer Anteil, eine Erläuterung, wie die Gesamtvergütung dem Vergütungssystem im
Sinne der §§ 87a, 113 Abs. 3 S. 3 AktG entspricht, eine Erläuterung, wie die Gesamtvergütung
die langfristige Leistung der Gesellschaft fördert sowie Angaben dazu, wie die Leistungskriterien
angewendet wurden, darzustellen.

 
I.

Gesamtvergütung

Das Vergütungssystem, das in der Hauptversammlung am 18. Mai 2021 beschlossen wurde,
enthält gemäß den gesetzlichen Vorgaben Grenzen für die maximale Gesamtvergütung der
Vorstandsmitglieder. Nachfolgend wird die tatsächliche Gesamtvergütung für das Geschäftsjahr
2021 angegeben. Die Gesamtvergütung wird dabei an dieser Stelle ebenso wie im Vergütungssystem
berechnet als die Vergütung, die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2021 gewährt wird
in Abgrenzung zu der Vergütung, die dem Vorstand im Geschäftsjahr zugeflossen ist.
Dieser Unterschied ist für Vergütungsbestandteile relevant, die erst in Folgejahren
dem Vorstand zufließen. Die so ermittelte Gesamtvergütung betrug im Geschäftsjahr
2021 insgesamt 665.665,55 Euro.

 
II.

Feste und variable Vergütungsbestandteile und deren relativer Anteil

Nachfolgend sind die Vergütungsbestandteile aufgeführt, die im Geschäftsjahr 2021
dem Alleinvorstand der FCR Immobilen AG, Falk Raudies, zugeflossen sind einschließlich
des relativen Anteils dieser Vergütungsanteile an der Gesamtvergütungssumme, die sich
hieraus ergibt:

 
Gesamtver-

gütung

EUR

Festvergütung, Nebenleistungen

EUR

STI

EUR

LTI

EUR

Relativer Anteil der Vergütungsbestandteile an Gesamtvergütung in %
Feste Bestandteile Variable Bestandteile
665.665,55 320.467,20 345.198,35* 0

**
48,14 51,86


* Auszahlung STI für das Geschäftsjahr 2020


** LTI: Erste Auszahlung erfolgt frühestens im Geschäftsjahr 2025

Nachfolgend sind die Vergütungsbestandteile, die aufgrund der im Geschäftsjahr 2021
erbrachten Leistung entstanden (aber nicht notwendig dem Vorstand zugeflossen) sind,
dargestellt einschließlich des relativen Anteils dieser Vergütungsanteile an der Gesamtvergütungssumme,
die sich hieraus ergibt:

 
Gesamtver-

gütung

EUR

Festvergütung, Nebenleistungen

EUR

STI

EUR

LTI

EUR

Relativer Anteil der Vergütungsbestandteile an Gesamtvergütung in %
Feste Bestandteile Variable Bestandteile
1.123.776,46 320.467,20 446.703,06 356.606,20* 28,52 71,48


* Vorläufiger Zwischenwert für das Geschäftsjahr 2021 im Rahmen der Mehrjahresvergütung

Nachrichtlich sei hier noch die damit korrespondierende Zielvergütung für das Geschäftsjahr
2021 angegeben, die sich gemäß den vertraglichen Regelungen bei 100 % Erreichung der
variablen Ziele ergeben hätte:

 
Zielver-

gütung

EUR

Ziel-Festvergütung

EUR

Ziel-STI

EUR

Ziel-LTI

EUR

Relativer Anteil der Vergütungsbestandteile an Zielvergütung in %
Feste Bestandteile Variable Bestandteile
1.196.703,06 300.000,00 446.703,06 450.000,00 25,07 74,93

Das Vergütungssystem für den Vorstand sowie dessen operationale Umsetzung ist den
aktuellen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex entsprechend angepasst.

 
III.

Erläuterung, wie die festen und variablen Vergütungsbestandteile dem Vergütungssystem
entsprechen

Die relativen Anteile der festen und variablen Vergütungsbestandteile an der Gesamtvergütung
entsprechen den Vorgaben im Vergütungssystem. Hinsichtlich dieser Betrachtung sind
nicht die Zuflüsse im Geschäftsjahr 2021 relevant, sondern die Vergütungsbestandteile,
die für die Tätigkeit in 2021 gewährt wurden. Das Vergütungssystem sieht keine Vorgaben
für die relativen Verhältnisse zwischen den festen und der variablen Vergütungsbestandteile
an der Vergütung vor, da die tatsächliche Höhe der variablen Vergütung vom erst nachträglich
bestimmbaren Zielerreichungsgrad im Einzelfall abhängt. Gemäß dem Vergütungssystem
wird bei der konkreten Ausgestaltung der Vorstandsdienstverträge indes gewährleistet,
dass bei einer 100 %-Zielerreichung die langfristigen variablen Vergütungsbestandteile
die kurzfristigen variablen Vergütungsbestandteile übersteigen. Unter Zugrundelegung
der vorläufigen Zwischenwerte für die langfristige variable Vergütung (LTI) ergibt
sich ein relativer Anteil der langfristigen Vergütungsbestandteile an der Gesamtvergütung
für das Geschäftsjahr 2021 von 31,73 %. Der relative Anteil der kurzfristigen variablen
Vergütungsbestandteile an der Gesamtvergütung beträgt 39,75 %.

 
IV.

Erläuterung, wie die Vergütung die langfristige Entwicklung der Gesellschaft fördert

Den Mitgliedern des Vorstandes wird im Rahmen von Long-Term-Incentives (kurz LTI)
eine langfristige variable Vergütung gewährt. Bemessungsgrundlage für die Langfristvergütung
im Allgemeinen ist die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes. Der LTI orientiert
sich insbesondere an der Aktienkursentwicklung und der Rentabilität je Aktie. Durch
diese der langfristigen Vergütungskomponente zugrunde gelegten Leistungskriterien
wird die langfristige Entwicklung der FCR Immobilien AG gefördert. Dieser Vergütungsbestandteil
war Teil der Vergütung der Vorstände im Geschäftsjahr 2021, hat allerdings aufgrund
der Langfristigkeit in diesem Geschäftsjahr noch nicht zu einem Zufluss geführt.

 
V.

Erläuterung, wie die Leistungskriterien angewendet wurden

Die variable Vergütung ist anhand folgender finanzieller Leistungskriterien berechnet
worden:

 
1.

Kurzfristige variable Vergütungskomponente (STI)

Der STI ist an die finanzielle Kenngröße EBT (Konzernvorsteuerergebnis) gekoppelt.
Die kurzfristige variable Vergütung beträgt 3 % des Konzernvorsteuerergebnisses (EBT).
Der STI ist bar am Ende des Kalendermonats fällig, der auf den Monat folgt, in dem
der Jahresabschluss festgestellt wird.

Konkrete Leistungsfeststellung für den Vorstand:

 
STI Leistungsfeststellung/​Grad der Zielerreichung Tatsächliche Vergütung

EUR

446.703,06 100,00 % 446.703,06
 
2.

Langfristige variable Vergütungskomponente (LTI)

Für den LTI wurden die nachfolgenden gewichteten Ziele für den Vorstand festgelegt:

 
a)

Erhöhung des Aktienkurses um 40 % im Geschäftsjahr 2021 (gewichtet mit 50 %)

b)

Erhöhung des Net-Asset-Value (NAV) um 30 % im Geschäftsjahr 2021 (gewichtet mit 25
%)

c)

Erhöhung des FFO auf 8,3 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2021 (gewichtet mit 25 %)

Im Zuge der Festlegung der Ziele für den LTI hat der Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr
2021 bei voller Zielerreichung (100 %) hierfür eine variable Vergütung von 450.000,00
Euro für den Vorstand verabschiedet.

Sofern beim LTI diese Zielerreichung übererfüllt wird, steigt diese variable Vergütung
proportional zum jeweiligen Zielerreichungsgrad an. Die Höhe der variablen Vergütung
hinsichtlich des LTI ist jedoch begrenzt, es wurde ein sog. Cap festgelegt. Die variable
Vergütung beträgt maximal 500.000,00 Euro.

Bei der konkreten Ausgestaltung der Vorstandsdienstverträge wird indes gewährleistet,
dass bei einer 100 %-Zielerreichung die langfristigen variablen Vergütungsbestandteile
die kurzfristigen variablen Vergütungsbestandteile übersteigen.

Zu Beginn der weiteren Geschäftsjahre des dreijährigen Bemessungszeitraums wird der
Aufsichtsrat Erfolgsziele festlegen, die sich auf das jeweilige Geschäftsjahr beziehen.

Die Auszahlung des LTI erfolgt erst nach dem Ablauf von drei weiteren Geschäftsjahren
in bar. Hierbei wird aus dem Grad der Zielerreichung der drei Jahre ein Durchschnittswert
gebildet, woraus sich der LTI-Betrag ergibt, der nach Ablauf der drei Jahre ausgezahlt
wird. Eine erste Auszahlung des LTI erfolgt somit frühestens im Geschäftsjahr 2025.
Sollte es vorher zu einem Verkauf der Gesellschaft oder Auflösung des Vorstandsvertrages
kommen, so ist der LTI in dem darauf folgenden Monat zur Auszahlung fällig.

Das Vergütungssystem für den Vorstand sowie dessen operationale Umsetzung ist den
aktuellen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex entsprechend angepasst.

 
B.

Vergütung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2021

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für das Geschäftsjahr 2021 eine feste Grundvergütung
in Höhe von EUR 10.000,00. Der Vorsitzende erhält die eineinhalbfache Grundvergütung.
Daneben trägt die Gesellschaft die Kosten einer D&O-Versicherung für die Mitglieder
des Aufsichtsrats in einem angemessenen Umfang mit einer maximalen Deckungssumme von
EUR 10 Mio.

Übersicht: Bezogene Vergütung der jeweiligen Aufsichtsratsmitglieder im Geschäftsjahr
2021

 
Aufsichtsratsmitglied in Euro
Prof. Dr. Franz-Joseph Busse (Vorsitzender) 15.000,00
Hanja Schneider (Stv. Vorsitzender) 10.000,00
Ludwig A. Fuchs 10.000,00
Gesamt 35.000,00

Das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat sowie dessen operationale Umsetzung ist
den aktuellen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex entsprechend angepasst.

 
C.

Vergleichende Darstellung der Ertragsentwicklung und der jährlichen Veränderung der
Vergütung

Die nachfolgende Tabelle stellt gemäß § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG die Ertragsentwicklung
von FCR Immobilien AG, die jährliche Veränderung der durchschnittlichen Vergütung
von Arbeitnehmern auf Vollzeitäquivalenzbasis sowie die jährliche Veränderung der
Vergütung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats- sowie über die letzten
fünf Geschäftsjahre dar.

Die Ertragsentwicklung wird anhand des Jahresergebnisses abgebildet.

I. Ertragsentwicklung

 
In TEUR 2017 2018 Veränd. in % 2019 Veränd. in % 2020 Veränd. in % 2021 Veränd. in %
Jahresergebnis gemäß HGB Einzelabschluss 1.537 3.569 132,1 8.105 127,1 3.971 -51,0 6.758 70,2

II. Durchschnittliche Vergütung der Arbeitnehmer

In der nachfolgenden Auswertung wurden alle Arbeitnehmer (ohne Vorstand) einbezogen.

 
In TEUR 2017 2018 Veränd. in % 2019 Veränd. in % 2020 Veränd. in % 2021 Veränd. in %
Ø Gehalt berechnet auf Vollzeitäquivalent 68 72 6,1 85 17,3 83 -2,6 76 -8,5

III. Vorstandsvergütung

 
In TEUR 2017 2018 Veränd. in % 2019 Veränd. in % 2020 Veränd. in % 2021 Veränd. in %
Falk Raudies 341 354 3,7 406 14,6 680 67,6 666 -2,1

Im relevanten Zeitraum haben keine früheren Vorstandsmitglieder eine Vergütung erhalten.

IV. Aufsichtsratsvergütung

 
In TEUR 2017 2018 Veränd. in % 2019 Veränd. in % 2020 Veränd. in % 2021 Veränd. in %
Prof. Dr. Franz-Joseph Busse 15 15 0,0 15 0,0 15 0,0 15 0,0
Hanjo Schneider (ab 28.05.2020) 5 10 100
Ludwig A. Fuchs (ab 28.05.2020) 5 10 100
Prof. Dr. Kurt Faltlhauser (von 11.07.2019 bis 28.05.2020) 5 5 0,0
Frank Fleschenberg (bis 28.05.2020) 10 10 0,0 10 0,0 5 -50,0

Die Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 betrug TEUR 35, zzgl. Auslagen
und Umsatzsteuer. Eine variable Vergütungskomponente ist grundsätzlich nicht vorhanden.

 
D.

Sonstige Angaben gemäß § 162 Abs. 1 AktG

 
1.

Anzahl der gewährten oder zugesagten Aktien und Aktienoptionen:

Keine

2.

Angaben, ob und wie von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wurde, variable Vergütungsbestandteile
zurückzufordern:

Keine

3.

Angaben zu etwaigen Abweichungen vom Vergütungssystem des Vorstands:

Keine

4.

Erläuterung, wie die festgelegte Maximalvergütung der Vorstandsmitglieder eingehalten
wurde:

Gemäß § 162 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 AktG ist zu erläutern, wie die festgelegte Maximalvergütung
der Vorstandsmitglieder eingehalten wurde.

Das Vergütungssystem sieht für jedes Vorstandsmitglied eine Maximalvergütung in Höhe
von EUR 1.300.000,00 vor. Diese Angabe bezieht sich auf die Vergütung gemäß Vergütungssystem
und daher auf die für das Geschäftsjahr gewährte Vergütung und nicht auf die im Geschäftsjahr
zugeflossene Vergütung. Die Herrn Raudies gewährte Gesamtvergütung beträgt EUR 1.123.776,46.
Damit wurde die im Vergütungssystem festgelegte Maximalvergütung eingehalten.

 
E.

Sonstige Angaben gemäß § 162 Abs. 2 AktG

 
1.

Leistungen, die einem Vorstandsmitglied von einem Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit
als Vorstandsmitglied zugesagt oder im Geschäftsjahr gewährt worden sind:

Keine

2.

Leistungen, die einem Vorstandsmitglied für den Fall der vorzeitigen Beendigung seiner
Tätigkeit zugesagt worden sind, einschließlich während des letzten Geschäftsjahres
vereinbarter Änderungen dieser Zusagen:

Keine

3.

Leistungen, die einem Vorstandsmitglied für den Fall der regulären Beendigung seiner
Tätigkeit zugesagt worden sind, mit ihrem Barwert und dem von der Gesellschaft während
des letzten Geschäftsjahres hierfür aufgewandten oder zurückgestellten Betrag, einschließlich
während des letzten Geschäftsjahres vereinbarter Änderungen dieser Zusagen:

Keine

4.

Leistungen, die einem früheren Vorstandsmitglied, das seine Tätigkeit im Laufe des
letzten Geschäftsjahres beendet hat, in diesem Zusammenhang zugesagt und im Laufe
des letzten Geschäftsjahres gewährt worden sind:

Keine

Allgemeine Hinweise

 
I.

Voraussetzungen für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im Internet

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 18. Mai 2022 wird mit Zustimmung
des Aufsichtsrats nach Maßgabe von Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen
der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrechts (nachfolgend
Covid-19-Gesetz„) als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer
Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) abgehalten.

Die gesamte Hauptversammlung wird für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder
deren Bevollmächtigte nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen am 18. Mai 2022
ab 14:00 Uhr live im Internet auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​fcr-immobilien.de/​hauptversammlung

in Bild und Ton übertragen. Eine physische Teilnahme der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten
(mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) am Versammlungsort ist ausgeschlossen.
Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich
im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter nach Maßgabe der nachstehend beschriebenen Bestimmungen. Eine
elektronische Teilnahme an der Versammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG ist
nicht möglich.

Es können nur diejenigen Aktionäre, die zum Zeitpunkt der Hauptversammlung für die
angemeldeten Aktien im Aktienregister eingetragen sind und sich wie nachstehend beschrieben
ordnungsgemäß angemeldet haben, persönlich oder durch ordnungsgemäß Bevollmächtigte
ihr Stimmrecht per Briefwahl oder durch die Bevollmächtigung eines von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreters ausüben und einen Widerspruch gegen Beschlüsse der
Hauptversammlung erklären.

Eine darüber hinausgehende Ausübung von Aktionärsrechten ist in der virtuellen Hauptversammlung
nicht möglich. Insbesondere ist eine Teilnahme der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten,
mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter,
vor Ort ausgeschlossen. Die Übertragung der Hauptversammlung in Bild und Ton sowie
die Einräumung des Stimmrechts und der Möglichkeit zum Widerspruch berechtigen die
Aktionäre und Aktionärsvertreter auch nicht zur Teilnahme an der Hauptversammlung
im Wege elektronischer Kommunikation im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG (keine
elektronische Teilnahme).

Die Zugangsdaten zur Hauptversammlung werden den Aktionären, die zum Zeitpunkt der
Einberufung dieser Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen
sind, nach ihrer Anmeldung zur Hauptversammlung oder den ordnungsgemäß Bevollmächtigten
nach Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung übersandt.

Zur Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung, insbesondere
des Stimmrechts, sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich ordnungsgemäß
angemeldet haben und die zum Zeitpunkt der Hauptversammlung für die angemeldeten Aktien
im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Die Anmeldung muss der Gesellschaft
spätestens bis zum 11. Mai 2022, 24:00 Uhr zugegangen sein.

Aktionäre, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, können sich unter

 

FCR Immobilien AG
c/​o Computershare Operations Center
82049 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

schriftlich oder in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache anmelden.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt gemäß § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär nur,
wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für das Teilnahmerecht sowie für
die Anzahl der einem Teilnahmeberechtigten in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte
ist demgemäß der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung
maßgeblich. Aus arbeitstechnischen Gründen werden allerdings im Zeitraum vom Ablauf
des 11. Mai 2022, 24:00 Uhr (technisch maßgeblicher Bestandsstichtag, sogenannter
„Technical Record Date“) bis zum Schluss der Hauptversammlung keine Umschreibungen
im Aktienregister vorgenommen (sogenannter „Umschreibestopp“). Deshalb entspricht
der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand nach
der letzten Umschreibung am 12. Mai 2022, 00:00 Uhr. Aktien werden durch eine Anmeldung
zur Hauptversammlung nicht blockiert. Aktionäre können daher über ihre Aktien auch
nach erfolgter Anmeldung zur Hauptversammlung weiter frei verfügen.

Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass gemäß § 405 Abs. 3 Nr. 1 AktG ordnungswidrig
handelt, wer Aktien eines anderen, zu dessen Vertretung er nicht befugt ist, ohne
dessen Einwilligung zur Ausübung von Rechten in der Hauptversammlung benutzt. Da im
Verhältnis zur Gesellschaft betreffend die Hauptversammlung am 18. Mai 2022 als Aktionär
nur gilt, wer als solcher zu diesem Zeitpunkt im Aktienregister eingetragen ist, hat
derjenige, der zuvor Aktien erwirbt, aber zum Zeitpunkt der Hauptversammlung noch
nicht im Aktienregister eingetragen ist, kein Teilnahme- und Stimmrecht, wenn ihn
der Veräußerer nicht zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
bevollmächtigt oder ermächtigt. Sämtliche Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die
noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge
rechtzeitig zu stellen.

 
II.

Verfahren für die Stimmabgabe

Bevollmächtigung

Aktionäre, die zum Zeitpunkt der Hauptversammlung für die angemeldeten Aktien im Aktienregister
der Gesellschaft eingetragen sind, können sich bei der Ausübung ihrer Aktionärsrechte
in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung, insbesondere des Stimmrechts, auch durch
einen Bevollmächtigten, z. B. einen Intermediär, einen Stimmrechtsberater, eine Aktionärsvereinigung
oder eine andere Person ihrer Wahl, vertreten lassen. Bevollmächtigt der Aktionär
mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Vollmacht kann gegenüber dem zu Bevollmächtigenden
oder gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Die Übermittlung des Nachweises der
Bevollmächtigung kann per E-Mail oder postalisch bis zum Ablauf des 17. Mai 2022,
24:00 Uhr, an folgende Anschrift oder E-Mail-Adresse erfolgen:

 

FCR Immobilien AG
c/​o Computershare Operations Center
82049 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Aktionäre, die eine andere Person bevollmächtigen möchten, können für die Erteilung
einer Vollmacht das Formular verwenden, welches nach ordnungsgemäßer Anmeldung zugeschickt
wird.

Der Widerruf oder die Änderung einer bereits erteilten Vollmacht kann ebenfalls auf
den vorgenannten Übermittlungswegen jeweils bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten
unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.

Bei der Bevollmächtigung von Intermediären, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern
oder sonstigen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen
richten sich das Verfahren, die Form und der Widerruf der Bevollmächtigung nach besonderen
Regelungen. Bitte wenden Sie sich an den betreffenden Intermediär, die betreffende
Aktionärsvereinigung oder sonstige in § 135 Abs. 8 AktG genannte Person oder Institution,
um Näheres zu erfahren.

Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie
können das Stimmrecht für die von ihnen vertretenen Aktionäre lediglich im Rahmen
ihrer jeweiligen Vollmacht im Wege der Briefwahl oder durch (Unter-)Bevollmächtigung
der weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben.

Stimmrechtsvertretung durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Aktionäre oder deren Bevollmächtigte können ihr Stimmrecht durch Vollmacht an die
durch die Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter ausüben.
Auch in diesem Fall ist die ordnungsgemäße Anmeldung erforderlich.

Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können per
Post oder E-Mail an die nachfolgend genannte Anschrift oder E-Mail-Adresse bis zum
Ablauf des 17. Mai 2022, 24:00 Uhr erteilt, geändert oder widerrufen werden:

 

FCR Immobilien AG
c/​o Computershare Operations Center
82049 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Ein entsprechendes Formular wird nach ordnungsgemäßer Anmeldung zugesandt.

Bei einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden.
Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, entsprechend den ihnen erteilten Weisungen
abzustimmen; sie sind auch bei erteilter Vollmacht nur zur Stimmrechtsausübung befugt,
soweit eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten vorliegt.
Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von
Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung der Fragemöglichkeit
oder zur Stellung von Anträgen entgegen.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl

Aktionäre können ihr Stimmrecht auch im Wege der Briefwahl schriftlich oder auf elektronischem
Weg per E-Mail abgeben. Auch hierzu sind eine Eintragung im Aktienregister und eine
ordnungsgemäße Anmeldung erforderlich.

Briefwahlstimmen können per Post oder E-Mail an

 

FCR Immobilien AG
c/​o Computershare Operations Center
82049 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

bis zum Ablauf des 17. Mai 2022, 24:00 Uhr abgegeben, geändert oder widerrufen werden.
Ein entsprechendes Formular wird nach ordnungsgemäßer Anmeldung zugesandt.

 
III.

Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung im Internet

Angemeldete Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten können die gesamte Versammlung am
18. Mai 2022 ab 14:00 Uhr live auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​fcr-immobilien.de/​hauptversammlung

in Bild und Ton verfolgen.

Die Übertragung der Hauptversammlung ermöglicht keine Teilnahme im Sinne des § 118
Abs. 1 Satz 2 AktG (elektronische bzw. Online-Teilnahme).

 
IV.

Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung

Aktionäre, die zum Zeitpunkt der Hauptversammlung für die angemeldeten Aktien im Aktienregister
eingetragen sind und sich nach den vorstehenden Bestimmungen ordnungsgemäß angemeldet
haben sowie ihre Bevollmächtigten, die das Stimmrecht im Wege der Briefwahl oder durch
Vollmacht- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausgeübt
haben, haben die Möglichkeit, von Beginn der virtuellen Hauptversammlung am 18. Mai
2022 an bis zum Ende der virtuellen Hauptversammlung gemäß § 245 Nr. 1 AktG i.V.m.
§ 1 Abs. 2 Nr. 4 Covid-19-Gesetz im Wege der elektronischen Kommunikation unter der
E-Mail-Adresse

HV@fcr-immobilien.de

unter Nennung der Aktionärsnummer und des vollständigen Namens Widerspruch zur Niederschrift
gegen einen Beschluss der Hauptversammlung zu erklären.

Der Notar hat die Gesellschaft zur Entgegennahme von Widersprüchen ermächtigt und
erhält die Widersprüche hierüber.

 
V.

Weitere Angaben zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127,
131 Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 Covid-19-Gesetz

Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG i.V.m. § 1 Abs. 3 Satz
4 Covid-19-Gesetz

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil (5 %) des Grundkapitals, das
entspricht zurzeit 488.150 Aktien, oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen
(dies entspricht 500.000 Aktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder
eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich oder in der elektronischen
Form des § 126a BGB (d.h. mit qualifizierter elektronischer Signatur) an den Vorstand
der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse
mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens zum Ablauf des 17.
April 2022, 24:00 Uhr, zugegangen sein:

 

FCR Immobilien Aktiengesellschaft
Kirchplatz 1
82049 Pullach im Isartal
E-Mail: HV@fcr-immobilien.de

Die Antragsteller müssen nachweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag
des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber der Aktien sind und dass sie
die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Auf die Berechnung
der Aktienbesitzzeit findet § 70 AktG Anwendung.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG i.V.m.
§ 1 Covid-19-Gesetz

Gegenanträge von Aktionären zu den Beschlussvorschlägen von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat
zu bestimmten Tagesordnungspunkten und Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers
und des Aufsichtsrats werden – soweit sie den anderen Aktionären zugänglich zu machen
sind – bei Nachweis der Aktionärseigenschaft unverzüglich im Internet unter

https:/​/​fcr-immobilien.de/​hauptversammlung

veröffentlicht, wenn sie der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung,
also bis spätestens zum Ablauf des 3. Mai 2022, 24:00 Uhr, an die folgende Adresse
übersandt wurden:

 

FCR Immobilien Aktiengesellschaft
Kirchplatz 1
82049 Pullach im Isartal
E-Mail: HV@fcr-immobilien.de

Nach §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden
in der virtuellen Hauptversammlung als gestellt behandelt, wenn der antragstellende
Aktionär ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist. Das Recht des Versammlungsleiters,
zuerst über die Vorschläge der Verwaltung abstimmen zu lassen, bleibt davon unberührt.

Fragerecht der Aktionäre

Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 COVID-19-Gesetz wird den Aktionären ein Fragerecht im Wege
der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Der Vorstand der Gesellschaft hat mit
Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, dass Fragen spätestens einen Tag vor der
Versammlung im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen sind, um einen reibungslosen
Ablauf der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Dementsprechend werden nur solche Fragen berücksichtigt, die bis spätestens zum 16.
Mai 2022, 24:00 Uhr, per E-Mail unter

HV@fcr-immobilien.de

unter Nennung der Aktionärsnummer und des vollständigen Namens eingereicht werden.

Die Fragenbeantwortung erfolgt durch den Vorstand in der Hauptversammlung. Dabei entscheidet
der Vorstand gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 COVID-19-Gesetz nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen,
wie er Fragen beantwortet.

 
VI.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 9.762.997 nennwertlose Stückaktien
mit ebenso vielen Stimmrechten. Es bestehen also 9.762.997 Stimmrechte. Die Gesellschaft
hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.

 
VII.

Weitergehende Erläuterungen und Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft/​Unterlagen

Alle gesetzlich erforderlichen Hauptversammlungsunterlagen und Anträge von Aktionären
sowie weitere Informationen sind ab Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft
unter

https:/​/​fcr-immobilien.de/​hauptversammlung

bei den Angaben zur ordentlichen Hauptversammlung 2022 zugänglich. Die Abstimmungsergebnisse
werden nach der Hauptversammlung unter derselben Internetadresse bekannt gegeben.

Auch während der Hauptversammlung werden die gesetzlich zugänglich zu machenden Unterlagen
auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​fcr-immobilien.de/​hauptversammlung

bei den Angaben zur ordentlichen Hauptversammlung 2022 zugänglich sein.

 
VIII.

Hinweise zum Datenschutz

Die FCR Immobilien Aktiengesellschaft verarbeitet als „Verantwortlicher“ im Sinne
von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zur Vorbereitung und Durchführung
ihrer Hauptversammlung personenbezogene Daten der Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter
(insbesondere Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung,
Aktionärsnummer, Besitzart der Aktien, Nummer der Eintrittskarte und die Erteilung
etwaiger Stimmrechtsvollmachten) auf Grundlage der in Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen,
um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der
virtuellen Hauptversammlung zu ermöglichen und einen rechtmäßigen und satzungsgemäßen
Ablauf der Verhandlungen und Beschlüsse der Hauptversammlung sicherzustellen. Soweit
die FCR Immobilien Aktiengesellschaft diese Daten nicht von den Aktionären und/​oder
etwaigen Aktionärsvertretern erhält, übermittelt die ihr Depot führende Bank diese
personenbezogenen Daten an die FCR Immobilien Aktiengesellschaft.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter
ist für die Durchführung der virtuellen Hauptversammlung zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage
für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Unterabsatz 1 Buchstabe c DS-GVO i.V.m. §§
123, 129, 135 AktG.

Zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt die FCR Immobilien Aktiengesellschaft
verschiedene Dienstleister und Berater. Diese erhalten nur solche personenbezogenen
Daten, die zur Ausführung des jeweiligen Auftrags erforderlich sind. Die Dienstleister
und Berater verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der FCR Immobilien
Aktiengesellschaft. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen
Vorschriften den Aktionären und etwaigen Aktionärsvertretern zur Verfügung gestellt
(z.B. Einsichtnahme in das Teilnehmerverzeichnis, vgl. § 129 Abs. 4 AktG).

Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange dies gesetzlich geboten ist
oder die Gesellschaft ein berechtigtes Interesse an der Speicherung hat, etwa im Falle
gerichtlicher oder außergerichtlicher Streitigkeiten aus Anlass der Hauptversammlung.
Anschließend werden die personenbezogenen Daten gelöscht.

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen, deren Vorliegen im Einzelfall zu prüfen sind,
haben Aktionäre und etwaige Aktionärsvertreter das Recht, Auskunft über die Verarbeitung
ihrer personenbezogenen Daten, Berichtigung oder Löschung Ihrer personenbezogenen
Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung zu beantragen sowie ihre personenbezogenen
Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format (Datenübertragbarkeit)
zu erhalten. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen, deren Vorliegen im Einzelfall
zu prüfen ist, haben Aktionäre und etwaige Aktionärsvertreter auch das Recht, Widerspruch
gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen.

Diese Rechte können Aktionäre und etwaige Aktionärsvertreter unter den folgenden Kontaktdaten
der FCR Immobilien Aktiengesellschaft geltend machen:

 

FCR Immobilien Aktiengesellschaft
Kirchplatz 1
82049 Pullach im Isartal
E-Mail: info@fcr-immobilien.de

Zudem steht Aktionären und etwaigen Aktionärsvertretern ein Beschwerderecht bei den
Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DS-GVO zu.

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der FCR Immobilien Aktiengesellschaft ist
wie folgt erreichbar:

 

FCR Immobilien Aktiengesellschaft
Kirchplatz 1
82049 Pullach im Isartal
E-Mail: info@fcr-immobilien.de

 

Pullach im Isartal, im April 2022

FCR Immobilien Aktiengesellschaft

Vorstand

TAGS:
Comments are closed.