Mühl Product & Service Aktiengesellschaft – Kraftloserklärung der nicht eingereichten unrichtig gewordenen Aktienurkunden

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Mühl Product & Service Aktiengesellschaft
Kranichfeld
Gesellschaftsbekanntmachungen Kraftloserklärung der nicht eingereichten unrichtig gewordenen Aktienurkunden 24.04.2020

Mühl Product & Sercice Aktiengesellschaft

Kranichfeld

WKN 662810 / ISIN DE0006628100

Kraftloserklärung der nicht eingereichten unrichtig gewordenen Aktienurkunden

Die ordentliche Hauptversammlung der Mühl Product & Service Aktiengesellschaft hat am 29. August 2018 u. a. eine vereinfachte Kapitalherabsetzung um EUR 19.266.207,00 auf EUR 989.025,00 durch Zusammenlegung der Aktien im Verhältnis 8 zu 1 und die damit verbundene Satzungsänderung beschlossen; diese Änderung ist am 29. November 2019 in das Handelsregister eingetragen worden. Das Grundkapital der Gesellschaft ist aufgrund der im Handelsregister eingetragenen Änderungen nunmehr eingeteilt in Stück 989.025 Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie.

Aufgrund dieser Tatsachen ist der Inhalt von sämtlichen effektiven Aktienurkunden der Gesellschaft (das heißt allen Aktienurkunden, die nicht bei Clearstream hinterlegt sind) unrichtig geworden.

Gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung der Mühl Product & Service Aktiengesellschaft ist der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ausgeschlossen. Infolgedessen werden keine neuen effektiven Aktienurkunden ausgegeben.

Das Grundkapital ist nunmehr in vollem Umfang durch eine Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt wurde. Die Aktionäre der Mühl Product & Service Aktiengesellschaft werden an dem bei der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an Aktien unserer Gesellschaft entsprechend ihres Anteils als Miteigentümer beteiligt.

Aufgrund der genannten Änderungen hat die Gesellschaft am 9. Januar 2020 eine erste Aufforderung, am 7. Februar 2020 eine zweite Aufforderung und am 6. März 2020 eine dritte Aufforderung im Bundesanzeiger veröffentlicht, in denen sie die Aktionäre aufgefordert hat, bis zum 17. April 2020 (einschließlich) sämtliche auf die Mühl Product & Service Aktiengesellschaft lautenden effektiven Aktienurkunden bei einem Kreditinstitut, das für Kunden Wertpapierdepots für die Verwahrung von Aktien führt, zur Weiterleitung an die Baader Bank AG, Special Execution, Weihenstephaner Str. 4, 85716 Unterschleißheim einzureichen bzw. die in einem Streifbanddepot verwahrten Aktien durch ihre Depotbank in die Girosammelverwahrung überführen zu lassen.

Auf die Mühl Product & Service Aktiengesellschaft lautende effektive Aktienurkunden und damit unrichtige Aktienurkunden der alten Gattung (ISIN DE0006628100) der Mühl Product & Service Aktiengesellschaft, die trotz der dreimaligen Veröffentlichung nicht bis zum 17. April 2020 (einschließlich) eingereicht worden sind, werden hiermit nach § 229 Abs. 3 AktG i.V.m. § 226 AktG für kraftlos erklärt.

Die neuen Aktien, die an Stelle der nicht zum Umtausch eingereichten und für kraftlos erklärten Aktien ausgegeben wurden, werden gemäß § 226 Abs. 3 AktG für Rechnung der Beteiligten zum Börsenpreis veräußert. Der Erlös wird zu Gunsten der berechtigten Aktionäre, die ihre Aktienurkunden nicht zum Umtausch eingereicht haben, beim zuständigen Amtsgericht hinterlegt.

 

Kranichfeld, im April 2020

Mühl Product & Service Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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