Badische Anlagengesellschaft Raiffeisen AG: 52. ordentliche Hauptversammlung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Badische Anlagengesellschaft Raiffeisen AG
Karlsruhe
Gesellschaftsbekanntmachungen 52. ordentliche Hauptversammlung 05.05.2020

Badische Anlagengesellschaft Raiffeisen AG

Karlsruhe

Zur diesjährigen

52. ordentlichen Hauptversammlung

am Freitag, den 29. Mai 2020 (Beginn 09:00 Uhr)

im Raiffeisenhaus Karlsruhe, Lauterbergstraße 1 – 5,
76137 Karlsruhe, Zimmer 2.66 – 2.67,

laden wir die Aktionäre der Gesellschaft ein.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 mit den Berichten von Vorstand und Aufsichtsrat

Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorzulegenden Unterlagen liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Badischen Anlagengesellschaft -Raiffeisen- Aktiengesellschaft (BARAG), Lauterbergstraße 1-5, 76137 Karlsruhe, zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung am 29.05.2020 zugänglich sein und mündlich erläutert werden.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Wahlen in den Aufsichtsrat

Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Boxheimer endet gemäß § 11 Absatz 2 der Satzung mit dem Ablauf der Hauptversammlung am 29.05.2020. Eine Wiederwahl ist zulässig.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1 AktG nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen. Gemäß § 11 Absatz 1 der Satzung sollen nur Aktionäre oder deren gesetzliche Vertreter Mitglieder des Aufsichtsrates sein.

Boxheimer steht für eine Wiederwahl zur Verfügung. Für die Wahl in den Aufsichtsrat wird Boxheimer vorgeschlagen. Die Hauptversammlung ist an den Wahlvorschlag nicht gebunden.

Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Fröhlin endet gemäß § 11 Absatz 2 der Satzung ebenfalls mit dem Ablauf der Hauptversammlung am 29.05.2020.

Fröhlin steht für eine Wiederwahl nicht mehr zur Verfügung. Für die Wahl in den Aufsichtsrat wird Michael Strub, Ehrenkirchen, vorgeschlagen. Die Hauptversammlung ist an den Wahlvorschlag nicht gebunden.

5.

Verschiedenes

Mitteilungen und Informationen an die Aktionäre

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung ist jeder Aktionär berechtigt, der im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen ist.

Die Ausübung des Stimmrechts kann auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Die Vollmacht muss spätestens 8 Tage vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft eingereicht sein. Ein Bevollmächtigter kann mehrere Aktionäre vertreten.

Abhängig von der Anzahl der Teilnehmer sind gegebenenfalls technisch-organisatorische Maßnahmen zur Einhaltung der Bestimmungen der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg zu treffen. Wir bitten daher, Ihre Teilnahme bis spätestens 8 Tage vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anzukündigen.

Der Aufsichtsrat hat durch Beschluss vom 24.4.2020 der Verkürzung der Einberufungsfrist nach Art. 2 § 1 Abs. 3 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht zugestimmt.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Wenn Sie Unterlagen zur Tagesordnung anfordern, zur Hauptversammlung Gegenanträge stellen oder Wahlvorschläge machen wollen, bitten wir Sie, sich ausschließlich an folgende Adresse zu wenden:

Badische Anlagengesellschaft
-Raiffeisen- Aktiengesellschaft (BARAG)
Frau Annette Lutz
Lauterbergstraße 1-5
76137 Karlsruhe
Fax-Nr.: 0721/352-251204
E-Mail-Adresse: annette.lutz@zg-raiffeisen.de

Anderweitig adressierte Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Die Gesellschaft wird die gemäß §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machenden Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sowie eventuelle Stellungnahmen der Gesellschaft den in § 125 Abs. 1 bis 3 AktG genannten Berechtigten unter den dortigen Voraussetzungen zugänglich machen. Dabei werden die Gegenanträge und Wahlvorschläge, die bis Montag, 11.05.2020, 24.00 Uhr, unter der vorgenannten Adresse eingehen, berücksichtigt.

 

Karlsruhe, 27. April 2020

Rombach
Aufsichtsratsvorsitzender

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