Hanseatische Verlags-Beteiligungs Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2020

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Hanseatische Verlags-Beteiligungs Aktiengesellschaft
Hannover
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 06.05.2020

Hanseatische Verlags-Beteiligungs Aktiengesellschaft

Hannover

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

am Mittwoch, 10.06.2020, 11:00 Uhr

im Hause der
Verlagsgesellschaft Madsack GmbH &Co. KG,
August-Madsack-Str. 1, 30559 Hannover

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01.07. bis 31.12.2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrates

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresfehlbetrages

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.329.112,56 € auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte GmbH, Hannover, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 2020 zu wählen.

Teilnahmevoraussetzung

Bitte fordern Sie Ihre Eintrittskarten zur Hauptversammlung bei Ihrer depotführenden Bank an.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am Mittwoch, den 03.06.2020, während der Geschäftsstunden bei der Gesellschaft in Hannover, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei der Commerzbank AG, Frankfurt, hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für den Aktionär bei anderen Kreditinstituten bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist die Vorlage der Bescheinigung der Hinterlegungsstelle erforderlich.

 

Hannover, 29.04.2020

Der Vorstand

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