Compass Logistics International AG –

Compass Logistics International AG

Hamburg

Gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG geben wir bekannt, dass die CLI Holding GmbH, mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 155845, als übertragender Rechtsträger auf die Compass Logistics International AG, mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 130047, verschmolzen werden soll.

Die Verschmelzung soll rückwirkend zum 1. Januar 2020 erfolgen. Der Verschmelzungsvertrag ist zum Handelsregister der Compass Logistics International AG eingereicht worden.

Ein Verschmelzungsbeschluss der übernehmenden Gesellschaft ist gemäß § 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG nicht erforderlich. Ein Verschmelzungsbeschluss der übertragenden Gesellschaft ist gemäß § 62 Abs. 4 Satz 1 UmwG nicht erforderlich.

Wir weisen die Aktionäre der Compass Logistics International AG gemäß § 62 Abs. 3 Satz 3 UmwG darauf hin, dass die Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Anteil des Grundkapitals der Gesellschaft erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen können, in der die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird (§ 62 Abs. 2 Satz 1 UmwG). Das Einberufungsverlangen ist binnen eines Monats ab dem Datum der Veröffentlichung dieser Mitteilung schriftlich an die Compass Logistics International AG, Am Kaiserkai 10, 20457 Hamburg (z. Hd. des Vorstands) zu richten.

 

Hamburg, im April 2020

Compass Logistics International AG

Der Vorstand

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