germanBroker.net Aktiengesellschaft: Mitteilungen über die Erhöhung des Grundkapitals

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
germanBroker.net Aktiengesellschaft
Hagen
Gesellschaftsbekanntmachungen Mitteilungen über die Erhöhung des Grundkapitals 14.05.2020

germanBroker.net Aktiengesellschaft

Hagen

Beschluss des Vorstandes der germanBroker.net AG

1.

Nach § 5 Satz 1 der Satzung der germanBroker.net AG in der Fassung vom 14.06.2018 ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 13.06.2023 das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 500.000,00 € zu erhöhen. Er ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates über einen Ausschluss des Bezugsrechts zu entscheiden.

2.

Der Vorstand beschließt:

a)

Das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit 1.500.000,00 € wird unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals um bis zu 250.000,00 € auf bis zu 1.750.000,00 € durch Ausgabe von bis zu 500 neuen Aktien im Nennbetrag von je 500,00 € gegen Bareinlage zum Ausgabebetrag von 625,00 € je neuer Aktie erhöht.

b)

Die neuen Aktien werden als vinkulierte Namensaktien ausgegeben, auf die § 6 der Satzung Anwendung findet.

c)

Die neuen Aktien sind ab dem 01.01.2021 gewinnberechtigt.

d)

Den Aktionären der Gesellschaft werden die Aktien entsprechend ihrem gesetzlichen Bezugsrecht in der Zeit vom 12.05.2020 bis 12.06.2020 einschließlich im Verhältnis 6:1 zum Bezug angeboten, d.h. jeder Aktionär ist im Rahmen eines Bezugsrechts berechtigt, für sechs alte Aktien eine neue Aktie zu beziehen. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird für Spitzenbeträge ausgeschlossen. Damit wird die Abwicklung der Aktienausgabe erleichtert. Der Wert von Spitzenbeträgen je Aktionär ist in der Regel gering, der Aufwand für die Ausgabe von Aktien ohne einen Bezugsrechtsausschluss für Spitzenbeträge dagegen erheblich höher. Der Ausschluss dient daher der Praktikabilität und der erleichterten Durchführung der Aktienausgabe.

e)

Zeichnungen sind bis spätestens zum 12.06.2020 unter Verwendung eines von der Gesellschaft ausgegebenen Zeichnungsscheins mit Bezugsrechtserklärung möglich. Es werden nur Zeichnungsscheine berücksichtigt, die dem Vorstand der Gesellschaft bis zum 12.06.2020 (einschließlich) zugehen. Die Zeichnung ist nur wirksam, wenn der Bezugspreis (Ausgabepreis) von 625,00 € je Aktie in voller Höhe spätestens bis zum 24.06.2020 auf das Konto IBAN: DE75 4506 0009 5057 7000 06 endgültig zur freien Verfügung des Vorstandes einbezahlt wird.

f)

Zeichnungen über das gesetzliche Bezugsrecht hinaus sind ebenfalls bis spätestens zum 12.06.2020 unter Verwendung eines separaten Zeichnungsscheins möglich. Soweit der Gesellschaft Aktien aus nicht ausgeübten Bezugsrechten oder aufgrund frei werdender Spitzenbeträge zur Verfügung stehen, wird allen Aktionären über ihr gesetzliches Bezugsrecht hinaus und ausgewählten Dritten ein Bezug weiterer Aktien – ohne die Garantie der Zuteilung – zu gleichen Ausgabebedingungen angeboten.

g)

Sollten der Gesellschaft Aktien aus nicht ausgeübten Bezugsrechten oder aufgrund von etwaigen freien Spitzenbeträgen zur Verfügung stehen und es zu einer Überzeichnung kommen, wird die Gesellschaft eine Zuteilung der Aktien an Dritte nach vorheriger Berücksichtigung des Bezugsrechts der Altaktionäre nach billigem Ermessen vornehmen. Gleiches gilt für etwaige entstehende Spitzenbeträge. Der Vorstand behält sich die Annahme oder Ablehnung von Zeichnungen vor. Er teilt den zeichnenden Personen das Ergebnis der Aktienzuteilung bis zum 16.06.2020 (Tag der Absendung) mit. Die Ausübung des Bezugsrechts und die wirksame Zeichnung setzen voraus, dass die Bareinlage bis zum 24.06.2020 gezahlt wird. Entscheidend ist der rechtzeitige Geldeingang auf dem im Zeichnungsschein angegebenen Kapitalerhöhungssonderkonto.

h)

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals und sämtliche Zeichnungen der neuen Aktien werden ungültig, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum 15.09.2020 in das Handelsregister eingetragen worden ist.

i)

Die gesamten Kosten dieser Kapitalerhöhung werden von der Gesellschaft getragen.

3.

Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Aufsichtsrates.

 

Hagen, den 05.05.2020

Hartmut Goebel
Vorstand

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