Schumag Aktiengesellschaft: Bekanntmachung über die Umstellung der Verbriefung des Grundkapitals auf Globalverbriefung und Girosammelverwahrung als alleinige Verwahrmöglichkeit sowie Zweite Aufforderung zur Einreichung der unrichtig gewordenen effektiven Aktienurkunden

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Schumag Aktiengesellschaft
Aachen
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung über die Umstellung der Verbriefung des Grundkapitals auf Globalverbriefung und Girosammelverwahrung als alleinige Verwahrmöglichkeit sowie Zweite Aufforderung zur Einreichung der unrichtig gewordenen effektiven Aktienurkunden 18.05.2020

Schumag Aktiengesellschaft

Aachen

WKN: 721670 / ISIN: DE0007216707

Bekanntmachung über die Umstellung der Verbriefung des Grundkapitals auf Globalverbriefung und Girosammelverwahrung als alleinige Verwahrmöglichkeit
sowie
Zweite Aufforderung zur Einreichung der unrichtig gewordenen effektiven Aktienurkunden und Androhung der Kraftloserklärung

Die Hauptversammlung der Schumag Aktiengesellschaft vom 5. März 1996 hat beschlossen, das Grundkapital neu einzuteilen und dabei den Nennwert von ursprünglich DM 50,00 auf DM 5,00 umzustellen.

Die entsprechenden Satzungsänderungen wurden am 13. März 1996 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.

Die Hauptversammlung der Schumag Aktiengesellschaft vom 3. März 1999 hat die Umstellung des Grundkapitals, des genehmigten Kapitals und der sonstigen satzungsmäßigen Betragsangaben auf Euro sowie die Neueinteilung des Grundkapitals in Stückaktien beschlossen.

Die entsprechenden Satzungsänderungen wurden am 8. März 1999 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.

Die außerordentliche Hauptversammlung vom 18. Dezember 2019 hat beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in vereinfachter Form von EUR 10.225.873,62 um EUR 6.225.837,62 auf EUR 4.000.000,00 herabzusetzen.

Nach Eintragung dieses Beschlusses im Handelsregister der Schumag Aktiengesellschaft am 12. Februar 2020 beträgt das Grundkapital der Gesellschaft nunmehr EUR 4.000.000,00 und ist in 4.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt.

Durch diese Änderungen ist der Inhalt der Aktienurkunden der Gesellschaft unrichtig geworden. Wir richten deshalb hiermit an die Aktionäre der Gesellschaft die

Zweite Aufforderung,

in der Zeit

vom 17. April 2020 bis zum Ablauf des 20. Juli 2020 (einschließlich)

sämtliche unrichtigen Aktienurkunden mit DM-Nennbeträgen der Schumag Aktiengesellschaft einschließlich der zu jeder Aktienurkunde gehörenden Gewinnanteilscheine 19f. und des Erneuerungsscheines bei einem Kreditinstitut zur Weiterleitung an die Umtauschstelle Quirin Privatbank AG, c/o Avaloq Sourcing (Europe) AG, Abt. Banking Operations / Local Processing, Kurfürstendamm 119, 10711 Berlin mit dem Betreff „Schumag AG“ einzureichen.

Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates von seiner in § 5 Absatz (5) der Satzung der SCHUMAG enthaltenen Ermächtigung Gebrauch gemacht und die Form sowie den Inhalt der Aktien sowie der Gewinnanteil- und Erneuerungsscheine wie folgt bestimmt:

Die Aktien der Gesellschaft werden in Globalurkunden ohne Gewinnanteilscheine verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, hinterlegt werden. Eine Einzelverbriefung ist ausgeschlossen.

Die Aktionäre, die Aktien selbst verwahren, werden gebeten, ihre Aktienurkunden innerhalb der oben genannten Frist bei einem Kreditinstitut zur Weiterleitung an die Umtauschstelle einzureichen und ihre Depotnummer und das depotführende Kreditinstitut zur Übertragung der Stückaktien anzugeben. Aktionäre, die Aktien in einem Streifbanddepot verwahren lassen, werden gebeten, durch ihre Depotbank ihre Aktien bei der Umtauschstelle einzureichen. Die weiteren Schritte werden dann von dem Kreditinstitut veranlasst. Von Aktionären, deren Aktien von einem Kreditinstitut in einem Girosammeldepot verwahrt werden, ist nichts zu veranlassen.

Die Auslieferung der neuen Aktien in das jeweilige Depot der Aktionäre erfolgt nach Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der eingelieferten Aktienurkunden.

Für die Aktionäre wird die Umstellung auf Girosammelverwahrung kostenfrei durchgeführt. Kosten, die bei der Eröffnung und Führung des zwingend notwendigen Wertpapierdepots anfallen können, sind von den einreichenden Aktionären selbst zu tragen.

Die Aktien unserer Gesellschaft werden im Regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt und zukünftig ausschließlich im Girosammelweg lieferbar sein. Anstelle der eingereichten unrichtigen Aktienurkunden werden keine neuen effektiven Aktienurkunden der Gesellschaft ausgegeben.

Unrichtige Aktienurkunden der Gesellschaft, die trotz dreimaliger Veröffentlichung dieser Aufforderung nicht eingereicht worden sind, werden mit Genehmigung des Amtsgerichts Aachen – Handelsregister – vom 10. März 2020 (Az: 73 HRB 3198) einschließlich Gewinnanteilscheinen und Erneuerungsschein durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger für kraftlos erklärt werden.

Anstelle der für kraftlos erklärten Aktienurkunden werden die Aktien zukünftig den Depotkonten der berechtigten Aktionäre gutgeschrieben. Die Aktien werden in Globalurkunden ohne Gewinnanteilscheine verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, hinterlegt werden. Eine Einzelverbriefung ist zukünftig ausgeschlossen. Die Aktionäre der Schumag Aktiengesellschaft werden ausschließlich an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an Stammaktien unserer Gesellschaft entsprechend ihrem Anteil mit einer Girosammeldepotgutschrift beteiligt.

Aktien, die trotz ordnungsgemäßer Aufforderung bis zum Ablauf der Umtauschfrist nicht eingereicht werden, werden gemäß § 73 Abs. 3 S. 1 AktG i. V. m. § 13 Abs. 1 Hinterlegungsgesetz Nordrhein-Westfalen hinterlegt werden.

 

Schumag Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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