BHB Brauholding Bayern-Mitte AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
BHB Brauholding Bayern-Mitte AG
Ingolstadt
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 25.05.2020

BHB Brauholding Bayern-Mitte AG

Ingolstadt

ISIN DE000A1CRQD6 / WKN A1CRQD

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
(virtuelle Hauptversammlung)

Wir laden unsere Aktionäre zur

ordentlichen Hauptversammlung
am Freitag, den 3. Juli 2020, 11.00 Uhr,

die ausschließlich als virtuelle Hauptversammlung
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten stattfindet,

ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG und des gebilligten Konzernabschlusses der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG für das Geschäftsjahr 2019, des Lageberichts für den BHB Brauholding Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn aus dem Geschäftsjahr 2019 in Höhe von EUR 186.000,00 vollständig in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Neufassung des § 7 Absatz 1 und des § 8 Absatz 2 der Satzung

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung aktuell aus drei Mitgliedern. Um den gestiegenen Anforderungen insbesondere an den zeitlichen Einsatz im Aufsichtsrat sowie vielfältigen Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Aufsichtsratsmitglieder in angemessener Form Rechnung zu tragen und im Interesse der Gesellschaft auch für die Zukunft sicherzustellen, soll die Anzahl der Mitglieder im Aufsichtsrat aufgrund der nunmehr bestehenden gesetzlichen Möglichkeit auf zukünftig vier Mitglieder der Anteilseigner erhöht werden Zum Zwecke der entsprechenden Umsetzung soll außerdem § 8 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft zur Beschlussfähigkeit angepasst werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

a)

§ 7 Abs. 1 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

„1)

Der Aufsichtsrat besteht aus vier Mitgliedern. Der Aufsichtsrat wählt nach der Hauptversammlung, in der alle von der Hauptversammlung zu wählenden Mitglieder neu gewählt worden sind, aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. Der Stellvertreter hat die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden, wenn dieser verhindert ist. Der Aufsichtsrat kann sich eine Geschäftsordnung im Rahmen der Gesetze und der Bestimmungen dieser Satzung geben.“

b)

§ 8 Abs. 2 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

„2)

Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen. Ein Mitglied nimmt auch dann an der Beschlussfassung teil, wenn es sich der Stimme enthält. Abwesende Aufsichtsratsmitglieder können an Beschlussfassungen des Aufsichtsrats teilnehmen, indem sie durch andere Aufsichtsratsmitglieder schriftliche Stimmabgaben überreichen lassen. Beschlüsse des Aufsichtsrats werden, soweit das Gesetz nicht zwingend etwas anderes bestimmt, mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Dabei gilt Stimmenthaltung nicht als Stimmabgabe. Bei Wahlen genügt die verhältnismäßige Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden des Aufsichtsrats den Ausschlag.“

6.

Beschlussfassung über die Neufassung des § 11 Absatz 1 der Satzung (Ort der Hauptversammlung)

Damit die Gesellschaft bei der Auswahl des Ortes der Hauptversammlung genügend Spielraum hat, soll die Hauptversammlung am Sitz der Gesellschaft oder an einem anderen Ort in Bayern stattfinden können.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

§ 11 Abs. 1 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

„1)

Die Hauptversammlung findet am Sitz der Gesellschaft oder an einem anderen Ort in Bayern statt.“

7.

Wahl der bestehenden drei Aufsichtsratsmandate wegen Ablauf der Amtszeit

Die Amtszeit aller drei Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Ablauf dieser Hauptversammlung. Die Aufsichtsratsmitglieder sind daher von der Hauptversammlung neu zu wählen.

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Absatz 1 AktG zusammen und besteht ausschließlich aus von den Aktionären gewählten Mitgliedern. Gemäß § 95 Abs. 1 AktG i.V.m. § 7 Absatz 1 Satz 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt deshalb vor, jeweils für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, d.h. über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024, beschließt, die bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats wieder in den Aufsichtsrat zu wählen:

Herrn Ludwig Schlosser, Geschäftsführer der BOSTON Capital GmbH, Neuburg, wohnhaft in Neuburg an der Donau;

Herrn Franz-Xaver Schmidbauer, Geschäftsführer der FXS Vermögensverwaltung GmbH, Ingolstadt, wohnhaft in Ingolstadt; und

Herrn Rupert Hackl, Geschäftsführer der Rupert Hackl Immoconsult GmbH, Aystetten, wohnhaft in Aystetten.

8.

Wahl eines zukünftigen vierten Aufsichtsratsmitglieds

Mit Wirksamwerden der unter Tagesordnungspunkt 5 vorgeschlagenen Satzungsänderung wird sich der Aufsichtsrat nicht mehr aus drei, sondern gemäß § 95 Abs. 1 AktG i.V.m. dem dann geltenden § 7 Absatz 1 Satz 1 der Satzung aus vier von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammensetzen. Ein weiteres Aufsichtsratsmitglied ist insofern von der Hauptversammlung neu zu wählen. Die Amtszeit dieses neuen Aufsichtsratsmitglieds entspricht der Amtszeit der unter Tagesordnungspunkt 7 zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt deshalb vor,

Herrn Bernhard Prosser, Geschäftsführer der Bernhard Prosser Consulting, Kirchdorf in Tirol, wohnhaft in Kirchdorf in Tirol, Österreich,

mit Wirkung ab Eintragung der zu Tagesordnungspunkt 5 zu beschließenden Satzungsänderung im Handelsregister für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, d.h. über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024, beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.

9.

Wahl des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, für das Geschäftsjahr 2020 die Dr. Kleeberg & Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, Augustenstraße 10, 80333 München, für das Geschäftsjahr 2020 zum Konzernabschlussprüfer sowie zum Prüfer für eine gegebenenfalls vorzunehmende prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten zu wählen.

Unterlagen

Von der Einberufung der Hauptversammlung an sind zusammen mit dieser Einberufung folgende Unterlagen über die Internetseite der Gesellschaft unter

www.bhb-ag.de

in dem Bereich Investor Relations/Hauptversammlung zugänglich und stehen dort zum Download bereit:

der festgestellte Jahresabschluss der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG und der gebilligte BHB Brauholding Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019 sowie der Lagebericht des BHB Brauholding Konzerns für das Geschäftsjahr 2019 und der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 (Tagesordnungspunkt 1); und

der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2019 (Tagesordnungspunkt 2).

Diese Unterlagen sind zudem auch während der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich.

Virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre

Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (COVID-19-Gesetz) hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird und die Aktionäre ihre Stimme in der Hauptversammlung insbesondere auch im Wege der elektronischen Kommunikation abgeben. Die Hauptversammlung findet unter Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats und des Vorstands sowie eines mit der Niederschrift der Hauptversammlung beauftragten Notars in den Geschäftsräumen der Sparkasse Ingolstadt Eichstätt, in 85049 Ingolstadt, Rathausplatz 6, statt.

Die Hauptversammlung wird am 3. Juli 2020 ab 11:00 Uhr (MESZ) in Bild und Ton live im Internet über das HV-Portal unter

www.bhb-ag.de

in dem Bereich Investor Relations/Hauptversammlung übertragen. Aktionäre, die an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen wollen, müssen sich zur Hauptversammlung anmelden.

Die Liveübertragung ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG.

Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch elektronische Briefwahl oder durch Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter wie nachstehend näher bestimmt auszuüben. Fragen können elektronisch wie nachfolgend näher beschrieben über das unter der Internetadresse

www.bhb-ag.de

in dem Bereich Investor Relations/Hauptversammlung zugänglichen HV-Portal der Gesellschaft an den Vorstand gerichtet werden.

Wir bitten die Aktionäre in diesem Jahr um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Anmeldung zur Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu weiteren Aktionärsrechten.

Voraussetzung für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 26. Juni 2020 (24.00 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft anmelden (Zugang der Anmeldung). Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126 b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

Die Aktionäre müssen darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Hierzu bedarf es des Nachweises ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut, der sich auf den Beginn des 12. Juni 2020 (00.00 Uhr MESZ) beziehen und der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 26. Juni 2020 (24.00 Uhr MESZ) zugehen muss. Der Nachweis des Anteilsbesitzes bedarf der Textform (§ 126 b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes sind an folgende Adresse zu richten:

BHB Brauholding Bayern-Mitte AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Für die Wahrung der Anmeldefrist ist der Zugang der Anmeldung bei der Gesellschaft entscheidend. Nach Zugang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes werden den teilnahmeberechtigten Aktionären Stimmrechtskarten mit den persönlichen Zugangsdaten für die virtuelle Hauptversammlung übersandt. Wir bitten die Aktionäre, die an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen oder ihr Stimmrecht ausüben wollen, frühzeitig bei ihrem depotführenden Institut die erforderliche Anmeldung sowie den Nachweis des Anteilsbesitzes zu veranlassen.

Verfahren für die Stimmabgabe

Allgemeines

Nach ordnungsgemäßer Anmeldung können Sie Ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen Briefwahl, durch Stimmrechtsvertreter oder durch Bevollmächtigte ausüben.

Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl

Bei Ausübung des Stimmrechts im Wege der elektronischen Briefwahl ist Folgendes zu beachten:

Die Gesellschaft bietet für die Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl ein zugangsgeschütztes HV-Portal unter

www.bhb-ag.de

in dem Bereich Investor Relations/Hauptversammlung an. Die hierfür erforderlichen persönlichen Zugangsdaten erhalten Sie mit Ihrer Stimmrechtskarte. Die Stimmabgabe, einschließlich deren Änderung und Widerruf, kann über das zugangsgeschützte HV-Portal bis zum Beginn der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung erfolgen.

Es ist der Zugang der Briefwahlstimme, der Änderung oder des Widerrufs bei der Gesellschaft entscheidend. Bitte beachten Sie, dass im Wege der Briefwahl eine Abstimmung nur über solche Anträge und Wahlvorschläge möglich ist, zu denen es mit dieser Einberufung oder später bekanntgemachte Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat nach § 124 Abs. 3 AktG gibt.

Wenn Briefwahlstimmen und Vollmacht/Weisungen an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft eingehen, werden stets Briefwahlstimmen als vorrangig betrachtet. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt die zu diesem Tagesordnungspunkt abgegebene Briefwahlstimme entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben zu lassen. Auch in diesen Fällen ist eine rechtzeitige Anmeldung (siehe oben unter „Voraussetzung für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts“) erforderlich. Zur Vollmachtserteilung kommen sowohl Erklärungen gegenüber dem Bevollmächtigten als auch gegenüber der Gesellschaft in Betracht.

Die Aktionäre erhalten nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes eine Stimmrechtskarte mit einem Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder einen Bevollmächtigten sowie die für das passwortgeschützte HV-Portal erforderlichen Zugangsdaten zugesendet. Ein Muster des Formulars zur Vollmachtserteilung wird den Aktionären zudem auf der Internetseite

www.bhb-ag.de

in dem Bereich Investor Relations/Hauptversammlung zur Einsichtnahme zugänglich gemacht.

Die Aktionäre, die von der Möglichkeit einer Stimmrechtsvertretung Gebrauch machen wollen, werden insbesondere auf das Folgende hingewiesen:

Von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden aufgrund einer ihnen erteilten Vollmacht das Stimmrecht nur ausüben, soweit ihnen eine Weisung erteilt wurde; sie sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.

Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedürfen der Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch, BGB).

Vollmacht und Weisung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können vor der Hauptversammlung durch die Rücksendung des zusammen mit der Stimmrechtskarte übersandten Formulars per Brief oder per E-Mail erfolgen. Unbeschadet der notwendigen Anmeldung bis 26. Juni 2020, 24.00 Uhr, (siehe oben unter „Voraussetzung für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts“) muss der Brief oder die E-Mail bis 02. Juli 2020 (Tag des Posteingangs bzw. E-Mail-Eingang) unter der oben genannten postalischen Anschrift bzw. E-Mail-Adresse zugegangen sein.

Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können zudem elektronisch über das HV-Portals (siehe „Voraussetzung für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts“) unter Nutzung des dort enthaltenen (Online-)Formulars erteilt werden. Unbeschadet der notwendigen Anmeldung bis 26. Juni 2020, 24.00 Uhr, (siehe oben unter „Voraussetzung für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts“) ist die Erteilung von Vollmacht und Weisung über das HV-Portal jeweils bis zu dem Zeitpunkt möglich, zu dem der Versammlungsleiter angekündigt hat, dass die Abstimmung über die Tagesordnung zeitnah geschlossen werde.

Für einen Widerruf der Vollmachtserteilung an einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter gelten die vorstehenden Angaben zu den Möglichkeiten der Übermittlung und zu den Fristen entsprechend.

Hinweise zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter finden sich ebenfalls auf der übersandten Stimmrechtskarte.

Bevollmächtigung anderer Personen

Wenn die Erteilung einer Vollmacht zugunsten einer anderen Person als einem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erfolgt und nicht dem Anwendungsbereich des § 135 AktG (insbesondere Bevollmächtigung von Intermediären, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberatern gemäß § 134a AktG) unterliegt, gilt:

Für die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten sowie den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft ist Textform (§ 126b BGB) erforderlich. Erfolgt die Erteilung der Vollmacht oder deren Widerruf durch eine Erklärung gegenüber der Gesellschaft, so kann diese in Textform (§ 126b BGB) per Brief unter der oben genannten Adresse oder per E-Mail an die oben genannte E-Mail-Adresse (siehe „Voraussetzung für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts“) abgegeben werden.

Im Anwendungsbereich des § 135 AktG (insbesondere Bevollmächtigung von Intermediären, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberatern gemäß § 134a AktG) wird weder von § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG Textform verlangt, noch enthält die Satzung für diesen Fall eine besondere Regelung. Deshalb können Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater gemäß § 134a AktG sowie diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen für ihre Bevollmächtigung Formen vorsehen, die allein für diesen Fall der Vollmachtserteilung geltenden gesetzlichen Bestimmung, insbesondere denen in § 135 AktG, genügen müssen.

Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, ist die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG berechtigt, eine oder mehrere von ihnen zurückzuweisen.

Nachweisübermittlung

Wird die Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erteilt oder wird ein Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bevollmächtigt, ist ein zusätzlicher Nachweis der Bevollmächtigung nicht erforderlich. Wird hingegen die Vollmacht durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erteilt, kann die Gesellschaft einen Nachweis der Bevollmächtigung verlangen, soweit sich nicht aus § 135 AktG etwas anderes ergibt. Ein Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft bereits vor der Hauptversammlung übermittelt werden.

Als Weg elektronischer Kommunikation zur Übermittlung des Nachweises über die Bestellung eines Bevollmächtigten bietet die Gesellschaft die Übermittlung per E-Mail an die oben genannte E-Mail-Adresse an. Die Zuschaltung des Bevollmächtigten über das HV-Portal setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die mit der Stimmrechtskarte versandten Zugangsdaten erhält.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Gegenanträge und Wahlvorschläge nach §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu übersenden:

BHB Brauholding Bayern-Mitte AG
Hauptversammlung
Manchinger Straße 95
85053 Ingolstadt
Telefax: 0841 631-211
E-Mail: info@bhb-ag.de

Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nebst einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter

www.bhb-ag.de

in dem Bereich Investor Relations/Hauptversammlung unverzüglich zugänglich gemacht. Mit der Veröffentlichung von Gegenanträgen und/oder Wahlvorschlägen entsprechend der vorstehend geschilderten Maßgaben kommt die Gesellschaft ihrer gesetzlichen Pflicht nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG nach, da diese Vorschriften vom COVID-19-Gesetz unberührt bleiben. Wir weisen allerdings darauf hin, dass eine Abstimmung über Gegenanträge oder Wahlvorschläge in der virtuellen Hauptversammlung nicht erfolgen wird, da diese in der Hauptversammlung nicht gestellt werden können.

Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation

Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 COVID-19-Gesetz wird den Aktionären eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Der Vorstand hat vorgegeben, dass Fragen bis spätestens zwei Tage vor der Versammlung im Wege der elektronischen Kommunikation einzureichen sind. Der Vorstand wird nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen entscheiden, welche Fragen er wie beantwortet.

Zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre können ihre Fragen bis Dienstag, 30. Juni 2020, 24.00 Uhr, der Gesellschaft über das unter der Internetadresse

www.bhb-ag.de

in dem Bereich Investor Relations/Hauptversammlung zugängliche HV-Portal der Gesellschaft übermitteln. Hierfür ist im HV-Portal die Schaltfläche „Frage einreichen“ vorgesehen. Eine Einreichung von Fragen auf einem anderen Übermittlungsweg ist nicht möglich.

Nach Ablauf der vorstehend genannten Frist können Fragen nicht mehr eingereicht werden. Es ist vorgesehen, die Fragensteller im Rahmen der Fragenbeantwortung grundsätzlich namentlich zu nennen.

Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung

Unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung wird Aktionären, die ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen Kommunikation oder über Vollmachtserteilung ausgeübt haben, die Möglichkeit eingeräumt, Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu erklären. Entsprechende Erklärungen sind über das unter der Internetadresse

www.bhb-ag.de

in dem Bereich Investor Relations/Hauptversammlung zugängliche HV-Portal der Gesellschaft auf elektronischem Wege zu übermitteln, und sind ab dem Beginn der virtuellen Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter möglich. Hierfür ist im HV-Portal die Schaltfläche „Widerspruch einlegen“ vorgesehen.

Ingolstadt, im Mai 2020

BHB Brauholding Bayern-Mitte AG

Der Vorstand

Hinweis zum Datenschutz

Informationen und Erläuterungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung am 3. Juli 2020 sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.bhb-ag.de

in dem Bereich Investor Relations/Hauptversammlung zur Verfügung gestellt. Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen, werden gebeten, diesen über die Datenschutzinformationen zu informieren.

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