Mercer Pensionsfonds AG: Offenlegungspflichten nach § 134b und § 134c AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Mercer Pensionsfonds AG
Frankfurt am Main
Gesellschaftsbekanntmachungen Offenlegungspflichten nach § 134b und § 134c AktG 26.05.2020

Mercer Pensionsfonds AG

Frankfurt

Offenlegungspflichten nach § 134b und § 134c AktG
(Stand Januar 2020)

1.

Veröffentlichung nach § 134b AktG zur Umsetzung der Mitwirkungspolitik bei Portfoliogeschäften, Mitwirkungsbericht und Abstimmungsverhalten

Die Mercer Pensionsfonds AG hat keine direkten Aktienanlagen. Die Investition erfolgt indirekt über Investmentvermögen, das von externen Kapitalverwaltungsgesellschaft, Société Générale Securities Services GmbH, verwaltet wird. Somit übt die Mercer Pensionsfonds AG selbst keine Aktionärsrechte aus, die Mitwirkungspolitik wird indirekt über die Kapitalverwaltungsgesellschaft umgesetzt.

Die Angaben der Kapitalverwaltungsgesellschaft zur Umsetzung der Mitwirkungspolitik bei Portfoliogeschäften, Mitwirkungsbericht und Abstimmungsverhalten sind auf den nachfolgenden Link öffentlich zugänglich:

https://www.securities-services.societegenerale.com/de/uber-uns/unsere-publikumsfonds/allgemeine-informationen/
2.

Veröffentlichung nach § 134c AktG zur Anlagestrategie und Vereinbarungen mit Vermögensverwalter

Die Ziele der Kapitalanlagepolitik sind gemäß Versicherungsaufsichtsgesetz die Sicherheit, Rentabilität und ausreichende Liquidität der Kapitalanlagen. Konkret besteht das Ziel darin, möglichst nachhaltig stabile Erträge auf einem Niveau oberhalb des Rechnungszinses des jeweiligen Sicherungsvermögens unter Beachtung der Risikotoleranz zu erzielen. Voraussetzung jeder Einzelanlage ist die angemessene Chance-Risiko-Relation, die sich in die Risikosituation des Sicherungsvermögens eingliedern muss. Insgesamt wird auf eine angemessene Fungibilität der Kapitalanlagen geachtet, um laufende Rentenzahlungen jederzeit bedienen zu können.

Der Aufsichtsrat der Mercer Pensionsfonds AG hat eine für alle Sicherungsvermögen gültige Allgemeine Anlagerichtlinie verabschiedet. Auf deren Basis und im Rahmen der regelmäßig durchzuführenden ALM-Studien definiert der Vorstand – mit Einrichtung eines Anlageausschusses – für jedes Sicherungsvermögen die strategische Anlagenallokation in einer spezifischen Anlagerichtlinie. Die endgültige Anlageentscheidung in jedem Sicherungsvermögen wird stets vom Vorstand der Mercer Pensionsfonds AG getroffen. Die strategische Anlagenallokation wird regelmäßig, d.h. mindestens einmal jährlich, validiert und bei Bedarf angepasst.

Für jedes Sicherungsvermögen wurde eine unbefristete Vereinbarung mit der Kapitalverwaltungsgesellschaft getroffen, in der die jeweils festgelegte spezifische Anlagerichtlinie verankert ist. Die Anlageentscheidungen der Mercer Pensionsfonds AG setzt die Kapitalverwaltungsgesellschaft um. Ebenso übt die Kapitalverwaltungsgesellschaft die Aktionärsrechte aus und ist grundsätzlich berechtigt, mit Aktien auch eine Wertpapierleihe zu tätigen. Allerdings werden gemäß derzeitiger Strategie keine Aktien direkt gehalten, so dass eine Wertpapierleihe nicht relevant ist.

Für die Messung des Erfolgs der Kapitalanlage wurde mit der Kapitalverwaltungsgesellschaft für jedes Sicherungsvermögen eine Performance Benchmark vereinbart, die regelmäßig überwacht wird. Bei dauerhafter Unterschreitung der Benchmark können Mandate bzw. Zielfonds ausgetauscht werden.

Die Vergütungen von Kapitalverwaltungsgesellschaft und Vermögensverwalter richten sich nach der Höhe des jeweils verwalteten Vermögens. Es wurden keine Vorgaben zum Portfolioumsatz vereinbart, Portfolioumsatzkosten werden bei der Überwachung der Performance Benchmark berücksichtigt.

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