nicos Aktiengesellschaft – Hinweis über die Verschmelzung der nicos Research & Development GmbH mit der nicos Aktiengesellschaft gem. § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG

nicos Aktiengesellschaft

Münster

Hinweis über die Verschmelzung der nicos Research & Development GmbH mit der nicos Aktiengesellschaft gem. § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG

 

 

Die nicos Aktiengesellschaft mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münster, HRB 5908) beabsichtigt, im Wege der Verschmelzung das Vermögen ihrer 100%igen Tochtergesellschaft, der nicos Research & Development GmbH mit Sitz in Münster, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 15093, als Ganzes ohne deren Abwicklung gemäß § 2 Nr. 1, §§ 60 ff., 68 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. §§ 46 ff. UmwG zu übernehmen.
Da das Stammkapital der nicos Research & Development GmbH als übertragender Gesellschafter vollständig von der nicos Aktiengesellschaft als übernehmender Gesellschaft gehalten wird, ist ein Beschluss der Hauptversammlung der nicos Aktiengesellschaft nicht erforderlich (§ 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG). Somit ist auch die Einberufung einer Hauptversammlung der nicos Aktiengesellschaft zur Beschlussfassung über die Verschmelzung nicht erforderlich. Aus dem gleichen Grund bedarf es auch keines Verschmelzungsberichts, keiner Verschmelzungsprüfung und keines Verschmelzungsprüfungsberichts, § 8 Abs. 3 Satz 1 HS 2, § 9 Abs. 2 und 3, § 12 Abs. 3, § 60 Abs. 1 UmwG.
Mangels anderweitiger Mehrheitserfordernisse in der Satzung der nicos Aktiengesellschaft können Aktionäre der nicos Aktiengesellschaft, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der nicos Aktiengesellschaft erreichen, jedoch gem. § 62 Abs. 2 UmwG die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der beabsichtigten Verschmelzung beschlossen wird.
Ein Beschluss der Gesellschafterversammlung der nicos Research & Development GmbH über die Zustimmung zur Verschmelzungsvertrag mit der nicos Aktiengesellschaft ist entbehrlich, da die nicos Aktiengesellschaft sämtliche Geschäftsanteile an der nicos Research & Development GmbH hält, § 62 Abs. 4 Satz 1 UmwG.
Ab dem Tag dieser Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger liegen für die Dauer eines Monats in den Geschäftsräumen der nicos Aktiengesellschaft, Robert-Bosch-Straße 17a, 48153 Münster, der Verschmelzungsvertrag sowie die Jahresabschlüsse und Lageberichte der letzten drei Geschäftsjahre der nicos Aktiengesellschaft und der nicos Research & Development GmbH zur Einsicht der Aktionäre der nicos Aktiengesellschaft aus.
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär der nicos Aktiengesellschaft unverzüglich kostenlos eine Abschrift – auf Verlangen auch elektronisch – dieser Unterlagen.

 

Münster, den 20.10.2023

nicos Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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