Obere Alp Golf Aktiengesellschaft: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Obere Alp Golf Aktiengesellschaft
Stühlingen
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 26.05.2020

Obere Alp Golf Aktiengesellschaft

Stühlingen

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am 30. Juni 2020, 10:30 Uhr, im Clubhaus des Golfclubs Obere Alp e.V., Am Golfplatz 1-3, D-79780 Stühlingen, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie wird die diesjährige ordentliche Hauptversammlung als Hauptversammlung mit Briefwahl durchgeführt. Dies entsprechend den Regelungen des Art. 2 des am 28.03.2020 in Kraft getretenen Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (BGBl. I 2020 S. 570 ff.). Eine persönliche Teilnahme kann aufgrund der Regelungen in der Corona-Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg vom 09.05.2020 nicht stattfinden. Die Aktionäre können ihr Stimmrecht ausüben, indem sie die Stimmrechtsvollmacht zugunsten des Vorstandes oder zugunsten des unabhängigen Stimmrechtsvertreters erteilen.

Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 nebst Lagebericht des Vorstandes und Bericht des Aufsichtsrates

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresüberschuss 2019 in Höhe von EUR 63.885,91 (Vorjahr 4.296,82) auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschussprüfers (Plausibilitätsprüfung) für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Wirtschaftsprüfer Friedrich-Karl Steinwachs, Waldshut-Tiengen, zum Abschlussprüfer (Plausibilitätsprüfung des Jahresabschlusses) für das Geschäftsjahr 2020 zu bestellen.

Durchführung der Hauptversammlung

Gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (COVID-19-Gesetz) i.V.m. § 118 AktG hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass die Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne physische Präsenz und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen können und ihre Rechte brieflich (per Post oder per E-Mail Zustellung mit Scan) ausüben.

Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 17 der Satzung der Obere Alp Golf Aktiengesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind und die sich mittels den zugestellten Formularen nicht später als am 3. Tag vor der Versammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben.

Folgende Dokumente werden den Aktionären zusammen mit der schriftlichen Einladung zugestellt:

der Lagebericht des Vorstands (inklusive die Zusammenfassung des Jahresabschlusses per 31.12.2019),

der Bericht des Aufsichtsrats und

der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Jahresüberschusses.

Der detaillierte Jahresabschluss liegt in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär eine Abschrift.

Verfahren für die Stimmabgabe und Vollmachtserteilung

Die Stimmabgabe erfolgt durch Vollmachtserteilung an den Vorstand oder an den von der Gesellschaft nach § 134 Abs. 3 Satz 5 AktG benannten unabhängigen Stimmrechtsvertreter, Herrn Thomas Geiler (vereidigter Buchprüfer, Steuerberater, Firma Auren Wirtschaftsprüfung, Waldshut-Tiengen). Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.

Die Vollmachtserteilung und die Weisungen des Aktionärs für die Stimmabgabe (mittels beiliegenden Formularen) müssen spätestens mit Ablauf des 26. Juni 2020 (24:00 Uhr MEZ) bei der Gesellschaft eingetroffen sein.

 

Stühlingen, im Mai 2020

Obere Alp Golf Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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