Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Obere Alp Golf Aktiengesellschaft Stühlingen |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung | 26.05.2020 |
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Obere Alp Golf AktiengesellschaftStühlingenEinladung zur ordentlichen HauptversammlungDie Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am 30. Juni 2020, 10:30 Uhr, im Clubhaus des Golfclubs Obere Alp e.V., Am Golfplatz 1-3, D-79780 Stühlingen, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie wird die diesjährige ordentliche Hauptversammlung als Hauptversammlung mit Briefwahl durchgeführt. Dies entsprechend den Regelungen des Art. 2 des am 28.03.2020 in Kraft getretenen Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (BGBl. I 2020 S. 570 ff.). Eine persönliche Teilnahme kann aufgrund der Regelungen in der Corona-Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg vom 09.05.2020 nicht stattfinden. Die Aktionäre können ihr Stimmrecht ausüben, indem sie die Stimmrechtsvollmacht zugunsten des Vorstandes oder zugunsten des unabhängigen Stimmrechtsvertreters erteilen. Tagesordnung:
Durchführung der Hauptversammlung Gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (COVID-19-Gesetz) i.V.m. § 118 AktG hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass die Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne physische Präsenz und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen können und ihre Rechte brieflich (per Post oder per E-Mail Zustellung mit Scan) ausüben. Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 17 der Satzung der Obere Alp Golf Aktiengesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind und die sich mittels den zugestellten Formularen nicht später als am 3. Tag vor der Versammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben. Folgende Dokumente werden den Aktionären zusammen mit der schriftlichen Einladung zugestellt:
Der detaillierte Jahresabschluss liegt in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär eine Abschrift. Verfahren für die Stimmabgabe und Vollmachtserteilung Die Stimmabgabe erfolgt durch Vollmachtserteilung an den Vorstand oder an den von der Gesellschaft nach § 134 Abs. 3 Satz 5 AktG benannten unabhängigen Stimmrechtsvertreter, Herrn Thomas Geiler (vereidigter Buchprüfer, Steuerberater, Firma Auren Wirtschaftsprüfung, Waldshut-Tiengen). Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die Vollmachtserteilung und die Weisungen des Aktionärs für die Stimmabgabe (mittels beiliegenden Formularen) müssen spätestens mit Ablauf des 26. Juni 2020 (24:00 Uhr MEZ) bei der Gesellschaft eingetroffen sein.
Stühlingen, im Mai 2020 Obere Alp Golf Aktiengesellschaft Der Vorstand |