ZOLL POOL HAFEN HAMBURG AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

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ZOLL POOL HAFEN HAMBURG AG
Hamburg
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 26.05.2020

ZOLL POOL HAFEN HAMBURG AG

Hamburg

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der

am Mittwoch, dem 24. Juni 2020, um 14:00 Uhr,

in den Räumlichkeiten der ZOLL POOL HAFEN HAMBURG AG,
Stenzelring 33, 21107 Hamburg,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Tagesordnung

1.

Bericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2019

2.

Bericht des Vorstandes über geplante Aktivitäten im begonnen Geschäftsjahr 2020 und Ausblick

3.

Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses der ZOLL POOL HAFEN HAMBURG AG zum 31. Dezember 2019 und Gewinnverwendung

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

6.

Beschlussfassung über Satzungsänderungen zur Beschränkung der Übertragbarkeit der Aktien (Vinkulierung)

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a)

Folgender neuer § 5 Abs. 3 der Satzung wird nach § 5 Abs. 2 und vor dem derzeitigen § 5 Abs. 3 eingefügt:

„Die Namensaktien und Bezugsrechte hieraus können nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragen werden (Vinkulierung). Die Zustimmung erteilt der Vorstand.“

b)

Der derzeitige § 5 Abs. 3 wird zu § 5 Abs. 4 und der derzeitige § 5 Abs. 4 wird zu § 5 Abs. 5.

c)

Der derzeitige § 5 Abs. 4 Satz 5 (neu § 5 Abs. 5 Satz 5) erhält folgenden Wortlaut:

„Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung von § 5 Abs. 1 und Abs. 5 der Satzung entsprechend der Ausnutzung des genehmigten Kapitals oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen.“

7.

Sonstiges

 

Hamburg, im Mai 2020

ZOLL POOL HAFEN HAMBUR AG

Der Vorstand

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