Basler Aktiengesellschaft: Mitteilung über die Beschlussfassung zum Erwerb eigener Aktien und deren Verwendung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Basler Aktiengesellschaft
Ahrensburg
Gesellschaftsbekanntmachungen Mitteilung über die Beschlussfassung zum Erwerb eigener Aktien und deren Verwendung 28.05.2020

Basler Aktiengesellschaft

Ahrensburg

ISIN: DE0005102008\\WKN: 510 200

Mitteilungen gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG – Mitteilung über die Beschlussfassung zum Erwerb eigener Aktien und deren Verwendung

Die Hauptversammlung der Basler Aktiengesellschaft hat am 26. Mai 2020 den Vorstand ermächtigt, bis zum 26. Mai 2025 eigene Aktien der Gesellschaft im Umfang von bis zu insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10% des Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, für einen oder mehrere Zwecke ausgeübt werden; sie kann aber auch von abhängigen oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmen oder für ihre oder deren Rechnung von Dritten ausgeübt werden.

Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handelns mit eigenen Aktien genutzt werden.

Die erworbenen eigenen Aktien können zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken verwendet werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde für bestimmte, im Hauptversammlungsbeschluss unter Tagesordnungspunkt 8 lit. c) Unterabsätze (1) bis (5) genannte Fälle ausgeschlossen.

Darüber hinaus wird der Vorstand ermächtigt, bei einer Veräußerung eigener Aktien durch Angebot an alle Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Gläubigern der von der Gesellschaft oder einem abhängigen oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmen ausgegebenen Schuldverschreibungen (einschließlich Genussrechten) mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. einer Wandlungspflicht ein Bezugsrecht auf Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung einer Wandlungspflicht zustünde; in diesem Umfang wird das Bezugsrecht der Aktionäre auf diese eigenen Aktien ausgeschlossen.

Die aufgrund dieses Beschlusses erworbenen eigenen Aktien können auch ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss eingezogen werden.

 

Ahrensburg, im Mai 2020

Basler Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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