Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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ara AG Langenfeld. |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung | 29.05.2020 |
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ara AGLangenfeldEinladung zur ordentlichen Hauptversammlung
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ara AG und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichts des Konzerns mit dem Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019 |
2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 976.610,72 € in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen. |
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. |
4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. |
5. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die MAZARS GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen. |
Teilnahmevoraussetzungen und Stimmrecht
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts sind nach § 17 der Satzung sind jedoch nur Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens bis zur Hauptversammlung bei der Gesellschaftskasse oder einem deutschen Notar oder einer deutschen Wertpapiersammelbank hinterlegt haben. Die Aktien müssen bis zur Beendigung der Hauptversammlung bei der Hinterlegungsstelle belassen werden.
Bis Freitag, den 26.06.2020, 15.00 Uhr, können die Aktien bei der Gesellschaft, in deren Geschäftsräumen, Zur Schlenkhecke 4, 40764 Langenfeld, und am Tage der Hauptversammlung ab 10.00 Uhr an dem Ort der Hauptversammlung hinterlegt werden.
Die Bescheinigung über die Hinterlegung von Aktien bei einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank ist spätestens mit Ablauf der Hinterlegungsfrist in Urschrift oder beglaubigter Abschrift bei der Gesellschaft einzureichen.
Aktionäre können ihr Stimmrecht durch schriftliche Bevollmächtigung eines Dritten ausüben lassen. Die Vollmacht ist zusammen mit der Hinterlegung der Aktien bzw. der Hinterlegungsbescheinigung vorzulegen und kann nur schriftlich widerrufen werden.
Unterlagen, Informationen
Der festgestellte Jahresabschluss, der Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrates, der Gewinnverwendungsvorschlag für das Geschäftsjahr 2019 liegen ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung zur Einsichtnahme der Aktionäre in den Räumen der Gesellschaft (Zur Schlenkhecke 4, 40764 Langenfeld) aus.
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 124, Abs. 2 AktG sind unter den vorgenannten Voraussetzungen eingehend mindestens 24 Tage vor der Versammlung zu richten an die Gesellschaft z. Hd. von Frau Axning (e-mail: b.axning@ara-shoes.de).
Gegenanträge zu Beschlussvorschlägen des Vorstandes und/oder des Aufsichtsrates i.S.d. § 126, Abs. 1 AktG nebst Begründung sind eingehend 14 Tage vor der Versammlung bei der Gesellschaft z. Hd. von Frau Axning (e-mail: b.axning@ara-shoes.de) einzureichen.
Langenfeld, den 26.05.2020
Der Vorstand